Guten Tag, private Aufnahmen des öffentlichen Raums sind grundsätzlich nicht erlaubt. Als betroffene Person müssen Sie jedoch selber gegen eine mögliche Persönlichkeitsverletzung vorgehen. In einem ersten Schritt müssen Sie die Betreiber der Überwachungskamera kontaktieren. Ein Auskunftsformular und weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Seite des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: https://www.edoeb.ad...wachung-private.html
Freundliche Grüsse
10. Apr. 2024, 10:56 Uhr
Danke für den Hinweis.
Wir leiten diesen an die zuständige Einheit weiter.