18. Apr. 2017, 08:02 Uhr
medienmitteilung, bau
Disco- und Barbetriebe in Winterthur kontrolliert
Die Feuerpolizei der Stadt Winterthur hat in Disco- und Barbetrieben unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Dem Grossteil der Betriebe kann zusammenfassend ein gutes Zeugnis hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes ausgestellt werden. Einzelne angetroffene Verstösse gegen feuerpolizeiliche Auflagen bestätigen die Notwendigkeit derartiger Kontrollen.
Die Feuerpolizei der Stadt Winterthur führte im April 2017 in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspolizei unangemeldete Kontrollen in sechzehn Disco- und Barbetrieben durch. Kontrolliert wurde insbesondere die Freihaltung und Kennzeichnung der Fluchtwege sowie die Einhaltung der jeweils zulässigen Personenbelegung.
Die Sicherheitsaspekte werden von den meisten Betrieben sehr ernst genommen, so dass in der Regel keine Beanstandungen gemacht werden mussten. Allerdings wurden neben einzelnen defekten Rettungszeichen auch Fluchtwege angetroffen, die nicht genügend freigehalten wurden. Die Behebung derartiger Mängel wurde unmittelbar in die Wege geleitet. Die festgestellten Personenbelegungen befanden sich in allen Lokalen im bewilligten Rahmen.
Mit derartigen Kontrollen werden nicht nur sicherheitsrelevante Mängel im Brandschutz erkannt und behoben. Die Betriebe werden auch für feuerpolizeiliche Risiken und das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert, damit Ereignisse mit grossen Schäden verhindert werden können.
Die Feuerpolizei der Stadt Winterthur führte im April 2017 in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspolizei unangemeldete Kontrollen in sechzehn Disco- und Barbetrieben durch. Kontrolliert wurde insbesondere die Freihaltung und Kennzeichnung der Fluchtwege sowie die Einhaltung der jeweils zulässigen Personenbelegung.
Die Sicherheitsaspekte werden von den meisten Betrieben sehr ernst genommen, so dass in der Regel keine Beanstandungen gemacht werden mussten. Allerdings wurden neben einzelnen defekten Rettungszeichen auch Fluchtwege angetroffen, die nicht genügend freigehalten wurden. Die Behebung derartiger Mängel wurde unmittelbar in die Wege geleitet. Die festgestellten Personenbelegungen befanden sich in allen Lokalen im bewilligten Rahmen.
Mit derartigen Kontrollen werden nicht nur sicherheitsrelevante Mängel im Brandschutz erkannt und behoben. Die Betriebe werden auch für feuerpolizeiliche Risiken und das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert, damit Ereignisse mit grossen Schäden verhindert werden können.