21. Aug. 2020, 07:45 Uhr
medienmitteilung, bau
Neue Parkplatzverordnung ab 1. September
Die neue Parkplatzverordnung wird auf den 1. September 2020 in Kraft gesetzt. Das hat der Stadtrat festgelegt.
Die neue Parkplatzverordnung wurde vom Grossen Gemeinderat am 16. September 2019 mit 54 zu 3 Stimmen beschlossen. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte sie am 25. Mai 2020. Während der öffentlichen Auflage vom 12. Juni bis 13. Juli 2020 wurden weder gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderates noch gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion Rechtsmittel ergriffen.
Parkplatzverordnung (PPVO) Die PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund.
Die neue Parkplatzverordnung wurde vom Grossen Gemeinderat am 16. September 2019 mit 54 zu 3 Stimmen beschlossen. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte sie am 25. Mai 2020. Während der öffentlichen Auflage vom 12. Juni bis 13. Juli 2020 wurden weder gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderates noch gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion Rechtsmittel ergriffen.
Parkplatzverordnung (PPVO) Die PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund.