22. Oktober 2014
Deutschtest im Einbürgerungsverfahren
Das kantonale Recht sieht vor, dass Einbürgerungswillige ab Januar 2015 einen Deutschtest absol ...
Das kantonale Recht sieht vor, dass Einbürgerungswillige ab Januar 2015 einen Deutschtest absolvieren müssen. Die Stadt Winterthur hat nun mit der Schule für Wirtschaft und Sprachen (SWS) eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, damit die Möglichkeit besteht, den vom Kanton vorgeschriebenen Test in Winterthur abzulegen.
Die geänderte kantonale Bürgerrechtsverordnung schreibt den Gemeinden vor, dass Einbürgerungswillige ab nächstem Jahr einen schriftlichen und mündlichen Deutschtest zu bestehen haben. Bisher wurden die mündlichen Deutschkenntnisse in Winterthur ausschliesslich von der parlamentarischen Bürgerrechtskommission (BüK) bewertet. Die BüK bleibt weiterhin für die Prüfung der Kenntnisse über die Schweiz, über den Kanton Zürich sowie über die Stadt Winterthur zuständig.
Vom vorgeschriebenen Deutschtest befreit sind Personen,
- deren Muttersprache Deutsch ist,
- die in der Schweiz mindestens fünf Jahre den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht haben,
- die bereits über ein Sprachdiplom oder Ausbildungszeugnis verfügen, das den Anforderungen des kantonalen Rechts genügt, oder
- die zum Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
Das kantonale Recht definiert die Anforderungen an die Deutschtests, welche anerkannten Qualitätskriterien genügen und von Fachleuten durchgeführt werden müssen. Die in Winterthur tätige Schule für Wirtschaft und Sprachen (SWS) wurde vom kantonalen Gemeindeamt zertifiziert und damit ermächtigt, Deutschtests im Einbürgerungsverfahren anzubieten. Die Stadt Winterthur hat mit der SWS nun eine Vereinbarung abgeschlossen, so dass Einbürgerungswillige bei diesem Institut die vorgeschriebenen Tests durchführen können. Die Schulungsräume der SWS befinden sich an der Technoparkstrasse 5, wenige Gehminuten vom «Superblock», dem zukünftigen Hauptsitz der Winterthurer Verwaltung entfernt.
Die geänderte kantonale Bürgerrechtsverordnung schreibt den Gemeinden vor, dass Einbürgerungswillige ab nächstem Jahr einen schriftlichen und mündlichen Deutschtest zu bestehen haben. Bisher wurden die mündlichen Deutschkenntnisse in Winterthur ausschliesslich von der parlamentarischen Bürgerrechtskommission (BüK) bewertet. Die BüK bleibt weiterhin für die Prüfung der Kenntnisse über die Schweiz, über den Kanton Zürich sowie über die Stadt Winterthur zuständig.
Vom vorgeschriebenen Deutschtest befreit sind Personen,
- deren Muttersprache Deutsch ist,
- die in der Schweiz mindestens fünf Jahre den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht haben,
- die bereits über ein Sprachdiplom oder Ausbildungszeugnis verfügen, das den Anforderungen des kantonalen Rechts genügt, oder
- die zum Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
Das kantonale Recht definiert die Anforderungen an die Deutschtests, welche anerkannten Qualitätskriterien genügen und von Fachleuten durchgeführt werden müssen. Die in Winterthur tätige Schule für Wirtschaft und Sprachen (SWS) wurde vom kantonalen Gemeindeamt zertifiziert und damit ermächtigt, Deutschtests im Einbürgerungsverfahren anzubieten. Die Stadt Winterthur hat mit der SWS nun eine Vereinbarung abgeschlossen, so dass Einbürgerungswillige bei diesem Institut die vorgeschriebenen Tests durchführen können. Die Schulungsräume der SWS befinden sich an der Technoparkstrasse 5, wenige Gehminuten vom «Superblock», dem zukünftigen Hauptsitz der Winterthurer Verwaltung entfernt.