28. Aug. 2023, 07:11 Uhr
medienmitteilung, bau
Öffentliche Ausschreibung für E-Scooter: Verbessertes Angebot und verschärfte Auflagen
Die Stadt Winterthur löst das heutige Bewilligungssystem für E-Scooter ab und führt stattdessen eine Ausschreibung im offenen Verfahren durch. Gesucht werden zwei Anbietende von E-Scootern, welche ab 2024 zusammen maximal 600 E-Scooter betreiben. Dadurch wird das Angebot weiter verbessert und gleichzeitig werden verschärfte Auflagen eingeführt.
Seit Frühjahr 2019 und bis ins Jahr 2021 war in Winterthur das bewilligungsfreie Betreiben von Zweirad-Sharing-Angeboten möglich. Ab 2022 war aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich für den Betrieb eine Bewilligung notwendig und ab 2023 mussten die Anbietenden Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes bezahlen. Im Jahr 2023 sind fünf Unternehmen mit rund 700 Fahrzeugen tätig. Obwohl das bestehende System im Grundsatz funktioniert, weist dieses Schwächen auf.
Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, dass für den Betrieb der E-Scooter eine Ausschreibung durchgeführt wird. Neu sind nur noch zwei Anbietende zugelassen. Diese müssen strengere Auflagen erfüllen: Falsch abgestellte E-Scooter müssen schneller eingezogen werden, und die Möglichkeiten zum Melden von falsch abgestellten E-Scootern müssen optimiert werden. Neu müssen Nutzende für Verstösse beim Parkieren der E-Scooter zudem eine Umtriebsentschädigung entrichten. Dadurch soll die Abstellsituation der E-Scooter weiter verbessert werden. Zusätzlich müssen die Anbietenden in der Bewerbung in verschiedenen Themenbereichen aufzeigen, wie sie das Fahrzeugverleihsystem verbessern möchten. Die Submissionsunterlagen stehen ab heute allen interessierten Unternehmen auf Simap, der Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen, zur Verfügung. Die Stadt Winterthur wird bis Ende Oktober den beiden bestplatzierten Bewerbenden den Zuschlag erteilen. Diese erhalten ab 2024 für mindestens zwei Jahre eine Konzession zum Betrieb der E-Scooter.
Für Nutzende verbessert sich das Angebot durch die Ausschreibung ebenfalls: Mit zwei Anbietenden erhöht sich die Verfügbarkeit der E-Scooter und dank einer grösseren Abdeckung der Aussengebiete von Winterthur verbessert sich dort die Erschliessung. Zusätzlich können die Anbietenden neu auch E-Bikes und E-Cargo-Bikes offerieren, so dass entsprechende Pilotversuche durchgeführt werden können.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit einer Ausschreibung das Angebot der geteilten Mobilität weiter verbessert werden kann. Über die Zuschläge und den Start des neuen Systems wird zu gegebener Zeit informiert.
Die Ausschreibungsunterlagen finden sich auf Simap, der Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen.
Seit Frühjahr 2019 und bis ins Jahr 2021 war in Winterthur das bewilligungsfreie Betreiben von Zweirad-Sharing-Angeboten möglich. Ab 2022 war aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich für den Betrieb eine Bewilligung notwendig und ab 2023 mussten die Anbietenden Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes bezahlen. Im Jahr 2023 sind fünf Unternehmen mit rund 700 Fahrzeugen tätig. Obwohl das bestehende System im Grundsatz funktioniert, weist dieses Schwächen auf.
Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, dass für den Betrieb der E-Scooter eine Ausschreibung durchgeführt wird. Neu sind nur noch zwei Anbietende zugelassen. Diese müssen strengere Auflagen erfüllen: Falsch abgestellte E-Scooter müssen schneller eingezogen werden, und die Möglichkeiten zum Melden von falsch abgestellten E-Scootern müssen optimiert werden. Neu müssen Nutzende für Verstösse beim Parkieren der E-Scooter zudem eine Umtriebsentschädigung entrichten. Dadurch soll die Abstellsituation der E-Scooter weiter verbessert werden. Zusätzlich müssen die Anbietenden in der Bewerbung in verschiedenen Themenbereichen aufzeigen, wie sie das Fahrzeugverleihsystem verbessern möchten. Die Submissionsunterlagen stehen ab heute allen interessierten Unternehmen auf Simap, der Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen, zur Verfügung. Die Stadt Winterthur wird bis Ende Oktober den beiden bestplatzierten Bewerbenden den Zuschlag erteilen. Diese erhalten ab 2024 für mindestens zwei Jahre eine Konzession zum Betrieb der E-Scooter.
Für Nutzende verbessert sich das Angebot durch die Ausschreibung ebenfalls: Mit zwei Anbietenden erhöht sich die Verfügbarkeit der E-Scooter und dank einer grösseren Abdeckung der Aussengebiete von Winterthur verbessert sich dort die Erschliessung. Zusätzlich können die Anbietenden neu auch E-Bikes und E-Cargo-Bikes offerieren, so dass entsprechende Pilotversuche durchgeführt werden können.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit einer Ausschreibung das Angebot der geteilten Mobilität weiter verbessert werden kann. Über die Zuschläge und den Start des neuen Systems wird zu gegebener Zeit informiert.
Die Ausschreibungsunterlagen finden sich auf Simap, der Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen.