23. Dez. 2022, 07:23 Uhr
medienmitteilung
Kanton übernimmt Stiftungsaufsicht
Aufgrund einer Gesetzesänderung geht die Stiftungsaufsicht über kommunale, privatrechtliche Stiftungen ab dem 1. Juli 2023 von den Gemeinden an die kantonale Anstalt über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS) über. Die BVS übernimmt deshalb ab Juli 2023 die Aufsicht über zwölf Stiftungen, die bislang von der Stadt Winterthur beaufsichtigt wurden.
Mit Beschluss vom 7. Februar 2022 stimmte der Kantonsrat dem regierungsrätlichen Vorstoss zur Änderung des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) zu. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Hamonisierung der Stiftungsaufsicht im Kanton Zürich geschaffen. Per 1. Juli 2023 wird die Stiftungsaufsicht von kommunalen Stiftungen, die bislang von den Gemeinden beaufsichtigt wurden, an die kantonale BVS übergehen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
In der Stadt Winterthur sind zwölf Stiftungen betroffen, die bislang vom Stadtrat beaufsichtigt wurden. Der Stadtrat hat beschlossen, auf die weitere Ausübung der Aufsicht zu verzichten. Die Aufsicht über alle Stiftungen geht deshalb per 1. Juli 2023 ausnahmslos an die BVS über.
Mit Beschluss vom 7. Februar 2022 stimmte der Kantonsrat dem regierungsrätlichen Vorstoss zur Änderung des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) zu. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Hamonisierung der Stiftungsaufsicht im Kanton Zürich geschaffen. Per 1. Juli 2023 wird die Stiftungsaufsicht von kommunalen Stiftungen, die bislang von den Gemeinden beaufsichtigt wurden, an die kantonale BVS übergehen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
In der Stadt Winterthur sind zwölf Stiftungen betroffen, die bislang vom Stadtrat beaufsichtigt wurden. Der Stadtrat hat beschlossen, auf die weitere Ausübung der Aufsicht zu verzichten. Die Aufsicht über alle Stiftungen geht deshalb per 1. Juli 2023 ausnahmslos an die BVS über.