8. Jun. 2015, 09:04 Uhr
Stadtrat beantragt Projektkredit für Verselbstständigung von Stadtwerk Winterthur
Der Stadtrat plant die Verselbstständigung von Stadtwerk Winterthur. Für die dazu notwendigen A ...
Der Stadtrat plant die Verselbstständigung von Stadtwerk Winterthur. Für die dazu notwendigen Arbeiten beantragt er beim Grossen Gemeinderat einen Projektkredit von gesamthaft 650 000 Franken – verteilt über drei bis vier Jahre. Zusätzlich beantragt er für die parlamentarische Beratung dieses Geschäftes die Einsetzung einer nicht ständigen Kommission des Grossen Gemeinderats. Über die Verselbstständigung von Stadtwerk wird das Stimmvolk entscheiden.
Stadtwerk Winterthur soll eine neue Rechtsform erhalten. Einerseits ist die Verselbstständigung von Stadtwerk eine Massnahme des Entlastungsprogramms «Balance», mit dem der Stadtrat die langfristige Sanierung des städtischen Finanzhaushaltes angeht. Anderseits erfordern die zunehmende Öffnung der Energie- und Entsorgungsmärkte sowie technologische Neuerungen flexible Strukturen, schnelle Entscheide und auch eine hohe Kooperationsfähigkeit – insbesondere mit anderen Städten und Regionen, welche dieselben Ver- und Entsorgungsaufgaben zu erfüllen haben. Dies alles ist für Stadtwerk in der heutigen Form als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt und somit als integraler Teil der Stadtverwaltung nicht gegeben. Es besteht ein bedeutender Wettbewerbsnachteil.
Aktiengesellschaft steht im Vordergrund
Der Stadtrat hat sich mit verschiedenen Rechtsformen bereits vertieft auseinandergesetzt. Ein neunköpfiger Steuerungsausschuss mit den Stadtratsmitgliedern Michael Künzle, Josef Lisibach und Matthias Gfeller wird die entsprechende Organisationsentwicklung begleiten. Für die weiteren Projektarbeiten wird empfohlen, in erster Linie eine Aktiengesellschaft als neue Rechtsform zu prüfen, ohne jedoch einen Entscheid der Begleitgremien jetzt schon vorweg zu nehmen. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat für die Umwandlung der Rechtsform einen Projektauftrag verabschiedet. Externe Fachspezialisten werden punktuell für spezifische Fragestellungen beigezogen. Für diese Unterstützung beantragt der Stadtrat einen Projektkredit von insgesamt 650 000 Franken. Dieser verteilt sich über die ganze Laufdauer des Projektes, also über die nächsten drei bis vier Jahre.
Da es sich bei einer Verselbstständigungsvorlage um ein aufwändiges Vorhaben mit einer Vielzahl an komplexen Fragestellungen (aus den Bereichen Finanzen, Personal, Umwelt- und Energierecht) handelt, schlägt der Stadtrat vor, eine nicht ständige Kommission des Grossen Gemeinderats für die Beratung des Geschäfts einzusetzen.
Stadtwerk Winterthur soll eine neue Rechtsform erhalten. Einerseits ist die Verselbstständigung von Stadtwerk eine Massnahme des Entlastungsprogramms «Balance», mit dem der Stadtrat die langfristige Sanierung des städtischen Finanzhaushaltes angeht. Anderseits erfordern die zunehmende Öffnung der Energie- und Entsorgungsmärkte sowie technologische Neuerungen flexible Strukturen, schnelle Entscheide und auch eine hohe Kooperationsfähigkeit – insbesondere mit anderen Städten und Regionen, welche dieselben Ver- und Entsorgungsaufgaben zu erfüllen haben. Dies alles ist für Stadtwerk in der heutigen Form als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt und somit als integraler Teil der Stadtverwaltung nicht gegeben. Es besteht ein bedeutender Wettbewerbsnachteil.
Aktiengesellschaft steht im Vordergrund
Der Stadtrat hat sich mit verschiedenen Rechtsformen bereits vertieft auseinandergesetzt. Ein neunköpfiger Steuerungsausschuss mit den Stadtratsmitgliedern Michael Künzle, Josef Lisibach und Matthias Gfeller wird die entsprechende Organisationsentwicklung begleiten. Für die weiteren Projektarbeiten wird empfohlen, in erster Linie eine Aktiengesellschaft als neue Rechtsform zu prüfen, ohne jedoch einen Entscheid der Begleitgremien jetzt schon vorweg zu nehmen. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat für die Umwandlung der Rechtsform einen Projektauftrag verabschiedet. Externe Fachspezialisten werden punktuell für spezifische Fragestellungen beigezogen. Für diese Unterstützung beantragt der Stadtrat einen Projektkredit von insgesamt 650 000 Franken. Dieser verteilt sich über die ganze Laufdauer des Projektes, also über die nächsten drei bis vier Jahre.
Da es sich bei einer Verselbstständigungsvorlage um ein aufwändiges Vorhaben mit einer Vielzahl an komplexen Fragestellungen (aus den Bereichen Finanzen, Personal, Umwelt- und Energierecht) handelt, schlägt der Stadtrat vor, eine nicht ständige Kommission des Grossen Gemeinderats für die Beratung des Geschäfts einzusetzen.