30. Mai. 2023, 07:58 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Stadtrat überweist neue Telekomverordnung
Der Stadtrat hat den Neuerlass der Verordnung betreffend Telekommunikations-Leistungen (Telekomverordnung) an das Stadtparlament überwiesen. Mit der neuen Telekomverordnung (TVO) werden die bisher noch fehlenden formellen gesetzlichen Grundlagen für die Telekomleistungen von Stadtwerk Winterthur geschaffen.
2001 hat Stadtwerk Winterthur mit dem Bau von Glasfaserleitungen zur Steuerung der Unterwerke des Stromnetzes begonnen. Seit 2004 erschliesst Stadtwerk Winterthur die öffentliche Verwaltung und private Unternehmen mit individuellen Glasfaserverbindungen. 2012 genehmigte dann die Winterthurer Stimmbevölkerung knapp 70 Millionen Franken für den nahezu flächendeckenden Aufbau eines Glasfasernetzes in der Stadt Winterthur. Mit dem Erlass einer neuen Telekomverordnung werden nun die bisher noch fehlenden formellen gesetzlichen Grundlagen für diese Leistungen von Stadtwerk Winterthur geschaffen.
Stadtwerk Winterthur verfügt in diesem Geschäftsfeld nicht über ein Monopol und entsprechend nicht über einen Versorgungsauftrag, sondern steht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen. Umso wichtiger ist eine klare gesetzliche Grundlage, welche die konkreten Aufgaben und die Grenzen der Marktleistungen von Stadtwerk Winterthur in diesem Bereich regelt.
Ebenfalls in der Telekomverordnung wird festgelegt, dass jährlich maximal zehn Prozent der Gesamteinnahmen des Eigenwirtschaftsbetriebs Telekommunikation an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur vergütet werden darf. Auch wenn der Eigenwirtschaftsbetrieb Telekom aktuell positive Ergebnisse schreibt, kann aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen in den Glasfaserausbau erst mittelfristig mit einer Vergütung gerechnet werden.
Die Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch
2001 hat Stadtwerk Winterthur mit dem Bau von Glasfaserleitungen zur Steuerung der Unterwerke des Stromnetzes begonnen. Seit 2004 erschliesst Stadtwerk Winterthur die öffentliche Verwaltung und private Unternehmen mit individuellen Glasfaserverbindungen. 2012 genehmigte dann die Winterthurer Stimmbevölkerung knapp 70 Millionen Franken für den nahezu flächendeckenden Aufbau eines Glasfasernetzes in der Stadt Winterthur. Mit dem Erlass einer neuen Telekomverordnung werden nun die bisher noch fehlenden formellen gesetzlichen Grundlagen für diese Leistungen von Stadtwerk Winterthur geschaffen.
Stadtwerk Winterthur verfügt in diesem Geschäftsfeld nicht über ein Monopol und entsprechend nicht über einen Versorgungsauftrag, sondern steht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen. Umso wichtiger ist eine klare gesetzliche Grundlage, welche die konkreten Aufgaben und die Grenzen der Marktleistungen von Stadtwerk Winterthur in diesem Bereich regelt.
Ebenfalls in der Telekomverordnung wird festgelegt, dass jährlich maximal zehn Prozent der Gesamteinnahmen des Eigenwirtschaftsbetriebs Telekommunikation an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur vergütet werden darf. Auch wenn der Eigenwirtschaftsbetrieb Telekom aktuell positive Ergebnisse schreibt, kann aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen in den Glasfaserausbau erst mittelfristig mit einer Vergütung gerechnet werden.
Die Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch