4. Apr. 2017, 08:01 Uhr
staponews, medienmitteilung
Winterthur vergibt wieder Taxibewilligungen
Die Stadtpolizei Winterthur gibt wieder Taxibewilligungen aus. Dies vor dem Hintergrund, dass der Grosse Gemeinderat auf Antrag des Stadtrates den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Winterthurer Taxiverordnung akzeptiert hat.
Der Grosse Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. März 2017 den Antrag des Stadtrates gutgeheissen und entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Winterthurer Taxiverordnung zu akzeptieren und die vorsorglich erhobene Beschwerde beim Bundesgericht zurückzuziehen. Dies bedeutet, dass vorerst mit der alten Taxiverordnung weitergearbeitet und die Entwicklung der Taxiverordnung auf kantonaler Ebene abgewartet wird.
Die Stadtpolizei wird daher wieder B-Bewilligungen ausgeben. Auch die in der Zwischenzeit zurückgegebenen A-Bewilligungen werden wieder vergeben. Da bei den A-Bewilligungen, die im Unterschied zu den B-Bewilligungen zur Benutzung der öffentlichen Standplätze berechtigen, die Zahl der Interessentinnen und Interessenten diejenige der freien Bewilligungen übersteigen dürfte, wird ein Vergabeverfahren gewählt, das allen qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern die gleichen Chancen bietet.
Die Stadtpolizei wird die interessierten Taxifahrerinnen und Taxifahrer rechtzeitig über die Vergabe der A- und B-Bewilligungen sowie über das Verfahren informieren. Der Zeitpunkt der Vergabe hängt von der Anzahl der Gesuche und der damit zu prüfenden Unterlagen ab.
Der Grosse Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. März 2017 den Antrag des Stadtrates gutgeheissen und entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Winterthurer Taxiverordnung zu akzeptieren und die vorsorglich erhobene Beschwerde beim Bundesgericht zurückzuziehen. Dies bedeutet, dass vorerst mit der alten Taxiverordnung weitergearbeitet und die Entwicklung der Taxiverordnung auf kantonaler Ebene abgewartet wird.
Die Stadtpolizei wird daher wieder B-Bewilligungen ausgeben. Auch die in der Zwischenzeit zurückgegebenen A-Bewilligungen werden wieder vergeben. Da bei den A-Bewilligungen, die im Unterschied zu den B-Bewilligungen zur Benutzung der öffentlichen Standplätze berechtigen, die Zahl der Interessentinnen und Interessenten diejenige der freien Bewilligungen übersteigen dürfte, wird ein Vergabeverfahren gewählt, das allen qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern die gleichen Chancen bietet.
Die Stadtpolizei wird die interessierten Taxifahrerinnen und Taxifahrer rechtzeitig über die Vergabe der A- und B-Bewilligungen sowie über das Verfahren informieren. Der Zeitpunkt der Vergabe hängt von der Anzahl der Gesuche und der damit zu prüfenden Unterlagen ab.