23. Apr. 2021, 07:38 Uhr
medienmitteilung
Transparenz bei externen Berichten: Antwort auf Vorstoss aus dem Parlament
Die Stadt informiert genügend transparent über Aufträge für Studien, Planungen und Gutachten. Zu diesem Schluss kommt der Stadtrat in der Beantwortung einer Motion des Grossen Gemeinderats. Die Stadt erfüllt die gesetzlichen Informationsvorgaben. Eine weitergehende Publikationspflicht würde einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten. Der Stadtrat beantragt dem Parlament daher, die Motion nicht erheblich zu erklären.
Am 26. Oktober 2020 überwies der Grosse Gemeinderat die Motion «betreffend Transparenz bei Aufträgen an Dritte für Studien, Planungen und Gutachten» an den Stadtrat. Sie beantragt eine Änderung der Informationsverordnung, die das Parlament am 26. August 2019 verabschiedet hatte. Studien, Planungen und Berichte, die für die Öffentlichkeit freigegeben sind, sollen auf den Internetseiten der Stadt Winterthur mit Angaben zu Auftraggeber, Aufgabenstellung, Terminen und allenfalls Begründung betreffend Einschränkungen der Veröffentlichung zum Download aufgeschaltet werden.
Der Stadtrat setzt das Öffentlichkeitsprinzip um, wie es in der Kantonsverfassung und dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verankert ist. Dazu gehört die Informationstätigkeit von Amtes wegen und auf Gesuch hin. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit seiner derzeitigen aktiven Informationspolitik die ausreichende Information der Bevölkerung sichergestellt ist, auch was Aufträge an Dritte für Studien, Planungen und Gutachten betrifft. Auf den städtischen Internetseiten sind zahlreiche Berichte zugänglich. Die Mitglieder des Grossen Gemeinderats werden in ihrer Eigenschaft als Kommissionsmitglieder darüber hinaus in den jeweiligen Kommissionssitzungen über Berichte informiert bzw. erhalten die entsprechenden Dokumente.
Gestützt auf das IDG ist es nicht möglich, verbindlich festzulegen, in welchen Fällen eine Veröffentlichung zwingend erfolgen muss, und verbindlich zu definieren, welche Informationen aus den Studien, Planungen und Gutachten zu veröffentlichen sind. Es braucht für jeden Einzelfall eine Prüfung. Die internen Prozesse für den Entscheid über die Publikation sowie die Pflege der Publikationen auf den städtischen Internetseiten würden einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen. Aus diesen Gründen beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat, die Motion «betreffend Transparenz bei Aufträgen an Dritte für Studien, Planungen und Gutachten» nicht erheblich zu erklären.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Am 26. Oktober 2020 überwies der Grosse Gemeinderat die Motion «betreffend Transparenz bei Aufträgen an Dritte für Studien, Planungen und Gutachten» an den Stadtrat. Sie beantragt eine Änderung der Informationsverordnung, die das Parlament am 26. August 2019 verabschiedet hatte. Studien, Planungen und Berichte, die für die Öffentlichkeit freigegeben sind, sollen auf den Internetseiten der Stadt Winterthur mit Angaben zu Auftraggeber, Aufgabenstellung, Terminen und allenfalls Begründung betreffend Einschränkungen der Veröffentlichung zum Download aufgeschaltet werden.
Der Stadtrat setzt das Öffentlichkeitsprinzip um, wie es in der Kantonsverfassung und dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verankert ist. Dazu gehört die Informationstätigkeit von Amtes wegen und auf Gesuch hin. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit seiner derzeitigen aktiven Informationspolitik die ausreichende Information der Bevölkerung sichergestellt ist, auch was Aufträge an Dritte für Studien, Planungen und Gutachten betrifft. Auf den städtischen Internetseiten sind zahlreiche Berichte zugänglich. Die Mitglieder des Grossen Gemeinderats werden in ihrer Eigenschaft als Kommissionsmitglieder darüber hinaus in den jeweiligen Kommissionssitzungen über Berichte informiert bzw. erhalten die entsprechenden Dokumente.
Gestützt auf das IDG ist es nicht möglich, verbindlich festzulegen, in welchen Fällen eine Veröffentlichung zwingend erfolgen muss, und verbindlich zu definieren, welche Informationen aus den Studien, Planungen und Gutachten zu veröffentlichen sind. Es braucht für jeden Einzelfall eine Prüfung. Die internen Prozesse für den Entscheid über die Publikation sowie die Pflege der Publikationen auf den städtischen Internetseiten würden einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen. Aus diesen Gründen beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat, die Motion «betreffend Transparenz bei Aufträgen an Dritte für Studien, Planungen und Gutachten» nicht erheblich zu erklären.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch