18. Jan. 2019, 07:57 Uhr
medienmitteilung
Anschluss der Pensionskasse der Stadt Winterthur an die BVK geprüft
Der Stadtrat ist grundsätzlich offen für einen Anschluss der Pensionskasse der Stadt Winterthur an die BVK. Unabhängig davon ist der aktuell beim Grossen Gemeinderat vorliegende Antrag des Stadtrates für die Sanierung der Pensionskasse notwendig und dringend. Zu diesem Schluss kommt der Stadtrat in der Beantwortung eines Vorstosses aus dem Grossen Gemeinderat.
Vor gut einem Jahr verabschiedete der Stadtrat den Vorschlag zur nachhaltigen Sanierung der unabhängigen Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) zuhanden des Grossen Gemeinderates und der Stimmbevölkerung (Medienmitteilung vom 19. Dezember 2017). Darin beantragt der Stadtrat einen Kredit von 144 Millionen Franken für die Finanzierung laufender Renten. Die Verpflichtung, die laufenden Renten weiterhin basierend auf alten Grundlagen ausbezahlen zu müssen, stammt aus der Vergangenheit.
Die PKSW startete 2014 mit einem Fehlbetrag von 113 Millionen Franken und aus heutiger Sicht zu optimistischen Bewertungsannahmen in die Selbstständigkeit. Der Kredit von 144 Millionen Franken entspricht den Kosten der PKSW für die nachträgliche Anpassung der Bewertungsannahmen. Eine Überwälzung dieser Kosten auf die aktuellen Arbeitnehmenden käme einer ungerechtfertigten Umverteilung zu Lasten der heutigen Arbeitnehmenden gleich. Die Stadt Winterthur als Arbeitgeberin und somit auch die Stadt als Ganzes stehen hier gegenüber ihren Angestellten in der Pflicht.
Im letzten Juni beauftragte der Grosse Gemeinderat den Stadtrat mit einem Postulat, im Rahmen einer einzuholenden Offerte die Vor- und Nachteile einer Eingliederung der PKSW in die BVK zu prüfen. Der Stadtrat hat das Postulat jetzt aufgrund einer Offerte der BVK vom letzten September beantwortet. Wichtig ist zu betonen, dass diese Offerte lediglich eine Momentaufnahme darstellt, weil die tatsächlichen Kosten erst zum Zeitpunkt des Übertritts festgelegt werden können.
Die Offerte der BVK zeigt, dass die Kosten einer Übernahme der Versicherten der PKSW von 216,4 Millionen Franken mit den Kosten einer vollständigen Ausfinanzierung der PKSW von 210 Millionen Franken (vgl. eingangs erwähnte Medienmitteilung) vergleichbar sind. Trotz der hohen Kosten stellt sich die Frage, ob ein Anschluss der PKSW an die BVK nach einer weiteren Ausfinanzierung der PKSW mittelfristig von Vorteil sein könnte. Die beantragte Ausfinanzierung von 144 Millionen Franken würde in Zukunft die Kosten für einen Anschluss der PKSW an die BVK verringern und wäre somit keinesfalls verloren.
Die reinen Versicherungsbedingungen der BVK wären für die Mehrheit der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung durchaus attraktiv. Für einen Anschluss an die BVK sprechen im Weiteren das breit aufgestellte Management und die Grösse der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz. Zudem wäre der Anschluss aus Winterthurer Sicht mit einer gewissen Entpolitisierung der technisch komplexen Pensionskassenthematik verbunden.
Festzuhalten ist, dass ein Anschluss an die BVK zukünftige Sanierungsbeiträge keinesfalls ausschliessen würde. Geriete die BVK nach einem Anschluss der PSKW in Unterdeckung, so müsste sich die Stadt Winterthur als Arbeitgeberin an den Sanierungsbeiträgen beteiligen.
Der Stadtrat ist grundsätzlich offen für einen Anschluss der PKSW an die BVK. Der beantragte Kredit von 144 Millionen Franken ist aus Sicht des Stadtrats aber unabhängig von einem möglichen Anschluss an die BVK notwendig und sollte so bald wie möglich beschlossen werden.
Sollte der Grosse Gemeinderat nach dem Beschluss über den Kredit den Anschluss der PKSW an die BVK anstossen wollen, so stünde ihm dafür das Mittel der Motion zur Verfügung. In der Folge müsste ein entsprechendes Projekt gestartet werden, das längere Zeit in Anspruch nehmen würde und auch mit namhaften Kosten verbunden wäre.
Antrag und Bericht zum Postulat betreffend Einfordern einer BVK-Offerte für die Eingliederung der PK Winterthur: gemeinderat.winterthur.ch
Vor gut einem Jahr verabschiedete der Stadtrat den Vorschlag zur nachhaltigen Sanierung der unabhängigen Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) zuhanden des Grossen Gemeinderates und der Stimmbevölkerung (Medienmitteilung vom 19. Dezember 2017). Darin beantragt der Stadtrat einen Kredit von 144 Millionen Franken für die Finanzierung laufender Renten. Die Verpflichtung, die laufenden Renten weiterhin basierend auf alten Grundlagen ausbezahlen zu müssen, stammt aus der Vergangenheit.
Die PKSW startete 2014 mit einem Fehlbetrag von 113 Millionen Franken und aus heutiger Sicht zu optimistischen Bewertungsannahmen in die Selbstständigkeit. Der Kredit von 144 Millionen Franken entspricht den Kosten der PKSW für die nachträgliche Anpassung der Bewertungsannahmen. Eine Überwälzung dieser Kosten auf die aktuellen Arbeitnehmenden käme einer ungerechtfertigten Umverteilung zu Lasten der heutigen Arbeitnehmenden gleich. Die Stadt Winterthur als Arbeitgeberin und somit auch die Stadt als Ganzes stehen hier gegenüber ihren Angestellten in der Pflicht.
Im letzten Juni beauftragte der Grosse Gemeinderat den Stadtrat mit einem Postulat, im Rahmen einer einzuholenden Offerte die Vor- und Nachteile einer Eingliederung der PKSW in die BVK zu prüfen. Der Stadtrat hat das Postulat jetzt aufgrund einer Offerte der BVK vom letzten September beantwortet. Wichtig ist zu betonen, dass diese Offerte lediglich eine Momentaufnahme darstellt, weil die tatsächlichen Kosten erst zum Zeitpunkt des Übertritts festgelegt werden können.
Die Offerte der BVK zeigt, dass die Kosten einer Übernahme der Versicherten der PKSW von 216,4 Millionen Franken mit den Kosten einer vollständigen Ausfinanzierung der PKSW von 210 Millionen Franken (vgl. eingangs erwähnte Medienmitteilung) vergleichbar sind. Trotz der hohen Kosten stellt sich die Frage, ob ein Anschluss der PKSW an die BVK nach einer weiteren Ausfinanzierung der PKSW mittelfristig von Vorteil sein könnte. Die beantragte Ausfinanzierung von 144 Millionen Franken würde in Zukunft die Kosten für einen Anschluss der PKSW an die BVK verringern und wäre somit keinesfalls verloren.
Die reinen Versicherungsbedingungen der BVK wären für die Mehrheit der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung durchaus attraktiv. Für einen Anschluss an die BVK sprechen im Weiteren das breit aufgestellte Management und die Grösse der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz. Zudem wäre der Anschluss aus Winterthurer Sicht mit einer gewissen Entpolitisierung der technisch komplexen Pensionskassenthematik verbunden.
Festzuhalten ist, dass ein Anschluss an die BVK zukünftige Sanierungsbeiträge keinesfalls ausschliessen würde. Geriete die BVK nach einem Anschluss der PSKW in Unterdeckung, so müsste sich die Stadt Winterthur als Arbeitgeberin an den Sanierungsbeiträgen beteiligen.
Der Stadtrat ist grundsätzlich offen für einen Anschluss der PKSW an die BVK. Der beantragte Kredit von 144 Millionen Franken ist aus Sicht des Stadtrats aber unabhängig von einem möglichen Anschluss an die BVK notwendig und sollte so bald wie möglich beschlossen werden.
Sollte der Grosse Gemeinderat nach dem Beschluss über den Kredit den Anschluss der PKSW an die BVK anstossen wollen, so stünde ihm dafür das Mittel der Motion zur Verfügung. In der Folge müsste ein entsprechendes Projekt gestartet werden, das längere Zeit in Anspruch nehmen würde und auch mit namhaften Kosten verbunden wäre.
Antrag und Bericht zum Postulat betreffend Einfordern einer BVK-Offerte für die Eingliederung der PK Winterthur: gemeinderat.winterthur.ch