2. Apr. 2015, 09:03 Uhr
Hinterhaus am Obertor wird wegen akuter Einsturzgefahr abgebrochen
Die Liegenschaft Obertor 23 ist im Inventar der schutzwürdigen Bauten. Der Stadtrat hat das Vor ...
Die Liegenschaft Obertor 23 ist im Inventar der schutzwürdigen Bauten. Der Stadtrat hat das Vorderhaus nun unter Schutz gestellt. Das Hinterhaus (Wohnhaus und Werkstatt im Hof) ist akut einsturzgefährdet. Deshalb hat der Stadtrat diesen Gebäudeteil nicht unter Schutz gestellt und den raschmöglichsten Abbruch bewilligt. Die Entscheide des Stadtrates sind heute publiziert worden.
Das Gebäude Obertor 23 befindet sich in der Altstadt am Obertor. Es ist im Inventar der schutzwürdigen Bauten enthalten. Das Vorderhaus ist ein wichtiger Zeitzeuge und somit ein Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung. Der Stadtrat hat es unter Denkmalschutz gestellt. Die Tragfähigkeit des Hinterhauses ist durch Hausschwamm und Feuchtigkeit stark beeinträchtigt. Als Sofortmassnahme wurde der private Erschliessungsbereich von der Neustadtgasse her gesperrt. Ausserdem wurden unter anderem Stützböcke entlang der Fassade zur Eindämmung einer sogenannten Anfangsbewegung angebracht. Trotz dieser Sofortmassnahmen besteht eine akute Einsturzgefahr. Der Stadtrat hat deshalb das Hinterhaus nicht unter Schutz gestellt und den raschmöglichsten Abbruch bewilligt. Die Entscheide des Stadtrates wurden heute publiziert.
Die Bauordnung der Stadt schreibt vor, dass das Hinterhaus durch einen gut gestalteten Neubau mit gleichem Gebäudeprofil ersetzt werden muss.
Das Gebäude Obertor 23 befindet sich in der Altstadt am Obertor. Es ist im Inventar der schutzwürdigen Bauten enthalten. Das Vorderhaus ist ein wichtiger Zeitzeuge und somit ein Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung. Der Stadtrat hat es unter Denkmalschutz gestellt. Die Tragfähigkeit des Hinterhauses ist durch Hausschwamm und Feuchtigkeit stark beeinträchtigt. Als Sofortmassnahme wurde der private Erschliessungsbereich von der Neustadtgasse her gesperrt. Ausserdem wurden unter anderem Stützböcke entlang der Fassade zur Eindämmung einer sogenannten Anfangsbewegung angebracht. Trotz dieser Sofortmassnahmen besteht eine akute Einsturzgefahr. Der Stadtrat hat deshalb das Hinterhaus nicht unter Schutz gestellt und den raschmöglichsten Abbruch bewilligt. Die Entscheide des Stadtrates wurden heute publiziert.
Die Bauordnung der Stadt schreibt vor, dass das Hinterhaus durch einen gut gestalteten Neubau mit gleichem Gebäudeprofil ersetzt werden muss.