15. Jan. 2024, 07:35 Uhr
medienmitteilung, soziales
Neuer Name im neuen Jahr: «Berufsbeistandschaft»
Der Berufsbeistandschafts- und Betreuungsdienst der Stadt Winterthur ändert per 1. Februar 2024 seinen Namen zu «Berufsbeistandschaft». Es geht dabei lediglich um die Vereinfachung der Bezeichnung. Die Aufgaben, Inhalte und Verantwortlichkeiten der Berufsbeistandschaft bleiben dieselben.
Die Berufsbeistandschaft führt im Auftrag der KESB Winterthur-Andelfingen Beistandschaften im Erwachsenenschutz. Aktuell werden etwas mehr als 1300 erwachsene Personen betreut, wobei die Gruppe der über 65-Jährigen einen hohen Anteil ausmacht.
Der Unterstützungsbedarf kann aus unterschiedlichen sogenannten «Schwächezuständen» erfolgen. Es kann sein, dass eine Person infolge einer Demenz nicht mehr in der Lage ist, ihre administrativen und finanziellen Belange zu regeln. Eine psychische Krankheit oder eine Suchterkrankung können dazu führen, dass die alltäglichen Dinge im Leben nicht mehr erledigt werden. Auch einschneidende Lebensereignisse wie ein Unfall oder ein Hirnschlag können zur Errichtung einer Beistandschaft führen, wenn die Unterstützung nicht aus dem persönlichen Umfeld erfolgen kann.
Aktuell werden im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle etwas mehr als 70 Beistandschaften geführt. Die Beistandspersonen bauen mit den Betroffenen einen persönlichen Kontakt auf, berücksichtigen soweit wie möglich deren Wünsche und beziehen dabei das engere Beziehungsnetz ein. Das breite Spektrum der Aufgabenbereiche ist anspruchsvoll und erfordert viel fachliches Know-how.
Ausserdem ist die Berufsbeistandschaft zuständig für die Unterstützung von Personen in einer Notlage, sofern diese Personen keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen. Das nennt sich persönliche Hilfe (nach Sozialhilfegesetz). Zurzeit werden etwas mehr als 70 Personen durch die Berufsbeistandschaft mit persönlicher Hilfe unterstützt. Diese Form der Unterstützung erfolgt ausschliesslich freiwillig und ohne Beteiligung der KESB.
Die Berufsbeistandschaft führt im Auftrag der KESB Winterthur-Andelfingen Beistandschaften im Erwachsenenschutz. Aktuell werden etwas mehr als 1300 erwachsene Personen betreut, wobei die Gruppe der über 65-Jährigen einen hohen Anteil ausmacht.
Der Unterstützungsbedarf kann aus unterschiedlichen sogenannten «Schwächezuständen» erfolgen. Es kann sein, dass eine Person infolge einer Demenz nicht mehr in der Lage ist, ihre administrativen und finanziellen Belange zu regeln. Eine psychische Krankheit oder eine Suchterkrankung können dazu führen, dass die alltäglichen Dinge im Leben nicht mehr erledigt werden. Auch einschneidende Lebensereignisse wie ein Unfall oder ein Hirnschlag können zur Errichtung einer Beistandschaft führen, wenn die Unterstützung nicht aus dem persönlichen Umfeld erfolgen kann.
Aktuell werden im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle etwas mehr als 70 Beistandschaften geführt. Die Beistandspersonen bauen mit den Betroffenen einen persönlichen Kontakt auf, berücksichtigen soweit wie möglich deren Wünsche und beziehen dabei das engere Beziehungsnetz ein. Das breite Spektrum der Aufgabenbereiche ist anspruchsvoll und erfordert viel fachliches Know-how.
Ausserdem ist die Berufsbeistandschaft zuständig für die Unterstützung von Personen in einer Notlage, sofern diese Personen keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen. Das nennt sich persönliche Hilfe (nach Sozialhilfegesetz). Zurzeit werden etwas mehr als 70 Personen durch die Berufsbeistandschaft mit persönlicher Hilfe unterstützt. Diese Form der Unterstützung erfolgt ausschliesslich freiwillig und ohne Beteiligung der KESB.