30. Nov. 2021, 07:51 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Gastarife steigen 2022
Die Gastarife in Winterthur werden per Januar 2022 erhöht. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Grund für die Erhöhung ist der ausserordentlich starke Anstieg der europäischen Gaspreise auf dem Handelsmarkt.
Die Gastarife in Winterthur blieben in den letzten drei Jahren aufgrund attraktiver Einkaufspreise auf dem Handelsmarkt unverändert. 2019 und 2021 konnte Stadtwerk Winterthur zudem einen jeweils einmaligen, befristeten Bonus auf die Gastarife an die Kundschaft weitergegeben. Seit Ende August sind die europäischen Gaspreise auf dem Handelsmarkt jedoch massiv gestiegen. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Unsicherheiten betreffend die Gaspipeline Nordstream 2, knappe Lagerbestände in Westeuropa aufgrund einer langen Kälteperiode im Frühjahr 2021, ein hoher CO2-Preis und das Wirtschaftswachstum, das zu einer erhöhten Energienachfrage führt.
Stadtwerk Winterthur kauft das Gas für die Kundschaft frühzeitig über mehrere Jahre gestaffelt ein. Inzwischen wirken sich die stark gestiegenen Gaspreise auf dem Handelsmarkt jedoch massgeblich auf den durchschnittlichen Beschaffungspreis aus. Dieser liegt für die kommenden Jahre über den der Kundschaft aktuell verrechneten Gaspreisen. Dies hat grosse finanzielle Auswirkungen auf den Eigenwirtschaftsbetrieb Gashandel von Stadtwerk Winterthur. Die stark steigenden Einkaufspreise belasten die Erfolgsrechnung und können zu Verlusten führen.
Gastarife 2022 in Winterthur Der ausserordentlich starke Anstieg der europäischen Gasmarktpreise innerhalb kurzer Zeit erfordert eine Anpassung der Winterthurer Gastarife per 2022, um die finanziellen Auswirkungen auf den Eigenwirtschaftsbetrieb Gashandel abzufedern. Aufgrund des guten Ergebnisses des Gashandels im Jahr 2020 soll jedoch lediglich ein Teil der Preissteigerung an die Kundschaft weitergegeben werden. Die Gaspreise in Winterthur erhöhen sich per Januar 2022 um 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) für alle Kundengruppen und Gasprodukte. Die Gasprodukte von Stadtwerk Winterthur bestehen vollständig aus erneuerbarem oder CO2-kompensiertem Gas. Der auf das laufende Jahr befristete und einmalige Bonus auf die Gaspreise wird planmässig per Anfang 2022 wegfallen. Das Netznutzungsentgelt bleibt unverändert. Die vom Bund festgelegte CO2-Abgabe für Erdgas und der Beitrag für die Pflichtlagerhaltung steigen, während die Mineralölsteuer sinkt und die Mehrwertsteuer gleichbleibt. Ein vierköpfiger Haushalt in Winterthur mit Gasheizung, der das Standardprodukt «e-Gas.Bronze» bezieht, bezahlt 2022 bei einem Jahresverbrauch von ca. 20 000 kWh insgesamt knapp 30 Prozent mehr für das verbrauchte Gas. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 480 Franken pro Jahr. Bei 15 000 kWh Jahresverbrauch sind es rund 360 Franken mehr.
Definition Eigenwirtschaftsbetrieb Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.
Die Gastarife in Winterthur blieben in den letzten drei Jahren aufgrund attraktiver Einkaufspreise auf dem Handelsmarkt unverändert. 2019 und 2021 konnte Stadtwerk Winterthur zudem einen jeweils einmaligen, befristeten Bonus auf die Gastarife an die Kundschaft weitergegeben. Seit Ende August sind die europäischen Gaspreise auf dem Handelsmarkt jedoch massiv gestiegen. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Unsicherheiten betreffend die Gaspipeline Nordstream 2, knappe Lagerbestände in Westeuropa aufgrund einer langen Kälteperiode im Frühjahr 2021, ein hoher CO2-Preis und das Wirtschaftswachstum, das zu einer erhöhten Energienachfrage führt.
Stadtwerk Winterthur kauft das Gas für die Kundschaft frühzeitig über mehrere Jahre gestaffelt ein. Inzwischen wirken sich die stark gestiegenen Gaspreise auf dem Handelsmarkt jedoch massgeblich auf den durchschnittlichen Beschaffungspreis aus. Dieser liegt für die kommenden Jahre über den der Kundschaft aktuell verrechneten Gaspreisen. Dies hat grosse finanzielle Auswirkungen auf den Eigenwirtschaftsbetrieb Gashandel von Stadtwerk Winterthur. Die stark steigenden Einkaufspreise belasten die Erfolgsrechnung und können zu Verlusten führen.
Gastarife 2022 in Winterthur Der ausserordentlich starke Anstieg der europäischen Gasmarktpreise innerhalb kurzer Zeit erfordert eine Anpassung der Winterthurer Gastarife per 2022, um die finanziellen Auswirkungen auf den Eigenwirtschaftsbetrieb Gashandel abzufedern. Aufgrund des guten Ergebnisses des Gashandels im Jahr 2020 soll jedoch lediglich ein Teil der Preissteigerung an die Kundschaft weitergegeben werden. Die Gaspreise in Winterthur erhöhen sich per Januar 2022 um 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) für alle Kundengruppen und Gasprodukte. Die Gasprodukte von Stadtwerk Winterthur bestehen vollständig aus erneuerbarem oder CO2-kompensiertem Gas. Der auf das laufende Jahr befristete und einmalige Bonus auf die Gaspreise wird planmässig per Anfang 2022 wegfallen. Das Netznutzungsentgelt bleibt unverändert. Die vom Bund festgelegte CO2-Abgabe für Erdgas und der Beitrag für die Pflichtlagerhaltung steigen, während die Mineralölsteuer sinkt und die Mehrwertsteuer gleichbleibt. Ein vierköpfiger Haushalt in Winterthur mit Gasheizung, der das Standardprodukt «e-Gas.Bronze» bezieht, bezahlt 2022 bei einem Jahresverbrauch von ca. 20 000 kWh insgesamt knapp 30 Prozent mehr für das verbrauchte Gas. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 480 Franken pro Jahr. Bei 15 000 kWh Jahresverbrauch sind es rund 360 Franken mehr.
Definition Eigenwirtschaftsbetrieb Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.