31. Okt. 2022, 08:22 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Vergütung 2023 von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt
Die Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt beträgt 2023 voraussichtlich 9,5 Millionen Franken. Der Stadtrat hat dem Stadtparlament einen entsprechenden Antrag überwiesen.
Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den Steuerhaushalt wird jedes Jahr vom Winterthurer Parlament festgelegt. Für 2023 beantragt der Stadtrat eine Vergütung von 9,5 Millionen Franken. Die Vergütung fällt etwas tiefer aus als in den letzten Jahren. Sie berücksichtigt die erhöhten Risiken, denen die Eigenwirtschaftsbetriebe Gashandel und Stromhandel bereits im Geschäftsjahr 2022 ausgesetzt sind. Erst wenn die effektiven Betriebserträge mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ermittelt sind, kann die effektive Höhe der finanziellen Vergütung festgelegt werden. Sie kann somit von den budgetierten 9,5 Millionen Franken abweichen.
Zusammensetzung der finanzielle Vergütung 2023 Die finanzielle Vergütung aus den verschiedenen Geschäftsfeldern – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe definiert – darf höchstens den in den jeweiligen Verordnungen vorgegebenen Maximalsätzen entsprechen. Bei der Festlegung der Vergütung aus den einzelnen Geschäftsfeldern werden die Werte der vergangenen Jahre sowie die langfristig erwartete finanzielle Situation der Eigenwirtschaftsbetriebe berücksichtigt.
Der Eigenwirtschaftsbetrieb Verteilung Gas (Gasnetz) hat in den vergangenen Jahren jeweils gute Nettoergebnisse erzielt; die Betriebsreserven haben sich erhöht. Aufgrund der Sparappelle des Bundesrates und des Stadtrates ist jedoch davon auszugehen, dass Unternehmen und Haushalte ihren Gasverbrauch voraussichtlich reduzieren, was die Umsätze tiefer als erwartet ausfallen lassen könnte. Auch nach Abzug der maximal zulässigen finanziellen Vergütung von 30 Prozent sollte für 2023 dennoch ein positives Nettoergebnis zu erwarten sein.
Der Eigenwirtschaftsbetrieb Fernwärme weist aufgrund der Investitionstätigkeit der Vergangenheit eine eher geringe Eigenkapitalquote aus. Dennoch ist eine finanzielle Vergütung von 10 Prozent vertretbar, da aufgrund der zunehmenden Anschlussdichte auch für 2023 von einem positiven Nettoergebnis auszugehen ist.
Die Vergütung aus dem Eigenwirtschaftsbetrieb Verteilung Elektrizität (Stromnetz) ist bundesrechtlich mit einem jährlich definierten Zinssatz geregelt. 2023 beträgt sie 5,5 Millionen Franken.
Sowohl die Gas- als auch die Stromtarife erhöhen sich 2023 stark. Daher beantragt der Stadtrat keine Vergütungen an den steuerfinanzierten Haushalt aus den beiden Eigenwirtschaftsbetrieben Gas- und Stromhandel.
Aufgrund der wegen den getätigten Investitionen noch negativen Betriebsreserve des Eigenwirtschaftsbetrieb Energie-Contracting ist eine Vergütung aus diesem Geschäftsfeld nicht vertretbar.
Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aufgrund übergeordneten Rechts keine Vergütungen an den Steuerhaushalt erfolgen.
Was ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb? Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.
Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den Steuerhaushalt wird jedes Jahr vom Winterthurer Parlament festgelegt. Für 2023 beantragt der Stadtrat eine Vergütung von 9,5 Millionen Franken. Die Vergütung fällt etwas tiefer aus als in den letzten Jahren. Sie berücksichtigt die erhöhten Risiken, denen die Eigenwirtschaftsbetriebe Gashandel und Stromhandel bereits im Geschäftsjahr 2022 ausgesetzt sind. Erst wenn die effektiven Betriebserträge mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ermittelt sind, kann die effektive Höhe der finanziellen Vergütung festgelegt werden. Sie kann somit von den budgetierten 9,5 Millionen Franken abweichen.
Zusammensetzung der finanzielle Vergütung 2023 Die finanzielle Vergütung aus den verschiedenen Geschäftsfeldern – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe definiert – darf höchstens den in den jeweiligen Verordnungen vorgegebenen Maximalsätzen entsprechen. Bei der Festlegung der Vergütung aus den einzelnen Geschäftsfeldern werden die Werte der vergangenen Jahre sowie die langfristig erwartete finanzielle Situation der Eigenwirtschaftsbetriebe berücksichtigt.
Der Eigenwirtschaftsbetrieb Verteilung Gas (Gasnetz) hat in den vergangenen Jahren jeweils gute Nettoergebnisse erzielt; die Betriebsreserven haben sich erhöht. Aufgrund der Sparappelle des Bundesrates und des Stadtrates ist jedoch davon auszugehen, dass Unternehmen und Haushalte ihren Gasverbrauch voraussichtlich reduzieren, was die Umsätze tiefer als erwartet ausfallen lassen könnte. Auch nach Abzug der maximal zulässigen finanziellen Vergütung von 30 Prozent sollte für 2023 dennoch ein positives Nettoergebnis zu erwarten sein.
Der Eigenwirtschaftsbetrieb Fernwärme weist aufgrund der Investitionstätigkeit der Vergangenheit eine eher geringe Eigenkapitalquote aus. Dennoch ist eine finanzielle Vergütung von 10 Prozent vertretbar, da aufgrund der zunehmenden Anschlussdichte auch für 2023 von einem positiven Nettoergebnis auszugehen ist.
Die Vergütung aus dem Eigenwirtschaftsbetrieb Verteilung Elektrizität (Stromnetz) ist bundesrechtlich mit einem jährlich definierten Zinssatz geregelt. 2023 beträgt sie 5,5 Millionen Franken.
Sowohl die Gas- als auch die Stromtarife erhöhen sich 2023 stark. Daher beantragt der Stadtrat keine Vergütungen an den steuerfinanzierten Haushalt aus den beiden Eigenwirtschaftsbetrieben Gas- und Stromhandel.
Aufgrund der wegen den getätigten Investitionen noch negativen Betriebsreserve des Eigenwirtschaftsbetrieb Energie-Contracting ist eine Vergütung aus diesem Geschäftsfeld nicht vertretbar.
Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aufgrund übergeordneten Rechts keine Vergütungen an den Steuerhaushalt erfolgen.
Was ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb? Eigenwirtschaftsbetriebe sind finanzrechtliche Einheiten einer Verwaltung. Meist sind sie deckungsgleich mit Geschäftsfeldern. Sie werden nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit geführt. Ihren Aufwand decken sie mit Entgelten für ihre Leistungen. Es gilt das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip. Eigenwirtschaftsbetriebe sind durch übergeordnetes Recht definiert oder werden vom Parlament beschlossen bzw. aufgelöst. Anders als bei einem privaten Betrieb ist bei Stadtwerk Winterthur fast jedes Geschäftsfeld ein Eigenwirtschaftsbetrieb mit einer eigenen Rechnung. Quersubventionierungen der einzelnen Geschäftsfelder sind rechtlich nicht zulässig.