6. Feb. 2023, 07:06 Uhr
sport, medienmitteilung
Neue Benützungsvereinbarung mit der Eulachhallen AG
Der Stadtrat hat eine neue Benützungsvereinbarung über die Eulachhalle 1 mit der Eulachhallen AG abgeschlossen. Gleichzeitig haben die beiden Parteien die Absicht festgehalten, innerhalb der nächsten fünf Jahre den Verkauf der Eulachhalle 1 von der Stadt an die Eulachhallen AG in Form eines Baurechts zu vollziehen.
Die Eulachhallen AG betreibt an der Wartstrasse 73 die Eulachhallen 1 und 2. Die Eulachhalle 1 und der Parkplatz sind seit der Erstellung 1972 im Eigentum der Stadt Winterthur. Die Eulachhalle 2 ist im Eigentum der Eulachhallen AG. Die Stadt gewährte ihr dafür 1998 ein Baurecht, das bis 2041 läuft.
Nach der Inbetriebnahme der Ballsportarena im «Win4» im August 2017 begann die Eulachhallen AG eine Neuausrichtung aufgrund des Wegfalls vieler Sportanlässe. 2020 liess sie auf eigene Kosten die Eulachhalle 1 mit Einbauten für Eventlicht, Bühne, Akkustik und mit mobilen Raumtrennern aufwerten. Die Stadt gab dazu ihr Einverständnis. Beide Parteien äusserten bereits damals die Absicht, die Eulachhalle 1 analog der Eulachhalle 2 mittels Baurechtsbegründung an die Eulachhallen AG zu übertragen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und dem damit zusammenhängenden totalen Einnahmenausfall in der Eventbranche mussten die Verhandlungen sistiert werden.
Neue Benützungsvereinbarung Mit der neuen Benützungsvereinbarung werden die Bedingungen und Folgen der Aufwertung verbindlich geregelt. An der Jahresentschädigung seitens Eulachhallen AG in der Höhe von 40 000 Franken ändert sich nichts. Betreffend Nutzung muss die Eulachhalle 1 zwar als Sporthalle nutzbar bleiben, allerdings sind keine Spielfeldlinien mehr vorhanden, und die neue Eventtechnik bietet ein zusätzliches Beschädigungsrisiko. Sportbelegungen werden daher, wenn immer möglich, in die Eulachhalle 2 verlegt.
Absichtserklärung zur Begründung eines Baurechts In der neuen Vereinbarung ist festgehalten, dass der Prozess zur Übernahme der Eulachhalle 1 im Baurecht durch die Eulachhallen AG gestartet wird. Die Begründung des Baurechts soll innerhalb der nächsten fünf Jahre (bis Ende 2027) abgeschlossen sein. Damit soll eine einheitliche Situation zwischen der Stadt und der Eulachhallen AG bezüglich Eulachhallen 1 und 2 geschaffen werden.
Die Eulachhallen AG betreibt an der Wartstrasse 73 die Eulachhallen 1 und 2. Die Eulachhalle 1 und der Parkplatz sind seit der Erstellung 1972 im Eigentum der Stadt Winterthur. Die Eulachhalle 2 ist im Eigentum der Eulachhallen AG. Die Stadt gewährte ihr dafür 1998 ein Baurecht, das bis 2041 läuft.
Nach der Inbetriebnahme der Ballsportarena im «Win4» im August 2017 begann die Eulachhallen AG eine Neuausrichtung aufgrund des Wegfalls vieler Sportanlässe. 2020 liess sie auf eigene Kosten die Eulachhalle 1 mit Einbauten für Eventlicht, Bühne, Akkustik und mit mobilen Raumtrennern aufwerten. Die Stadt gab dazu ihr Einverständnis. Beide Parteien äusserten bereits damals die Absicht, die Eulachhalle 1 analog der Eulachhalle 2 mittels Baurechtsbegründung an die Eulachhallen AG zu übertragen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und dem damit zusammenhängenden totalen Einnahmenausfall in der Eventbranche mussten die Verhandlungen sistiert werden.
Neue Benützungsvereinbarung Mit der neuen Benützungsvereinbarung werden die Bedingungen und Folgen der Aufwertung verbindlich geregelt. An der Jahresentschädigung seitens Eulachhallen AG in der Höhe von 40 000 Franken ändert sich nichts. Betreffend Nutzung muss die Eulachhalle 1 zwar als Sporthalle nutzbar bleiben, allerdings sind keine Spielfeldlinien mehr vorhanden, und die neue Eventtechnik bietet ein zusätzliches Beschädigungsrisiko. Sportbelegungen werden daher, wenn immer möglich, in die Eulachhalle 2 verlegt.
Absichtserklärung zur Begründung eines Baurechts In der neuen Vereinbarung ist festgehalten, dass der Prozess zur Übernahme der Eulachhalle 1 im Baurecht durch die Eulachhallen AG gestartet wird. Die Begründung des Baurechts soll innerhalb der nächsten fünf Jahre (bis Ende 2027) abgeschlossen sein. Damit soll eine einheitliche Situation zwischen der Stadt und der Eulachhallen AG bezüglich Eulachhallen 1 und 2 geschaffen werden.