31. Okt. 2024, 07:37 Uhr
siw, medienmitteilung
Stadtrat verabschiedet Grundlagen zur Reduktion des Schutzplatzdefizits
Für alle Einwohnenden der Schweiz muss in der Nähe des Wohnorts ein Schutzplatz verfügbar sein. Die Stadt Winterthur deckt diese gesetzliche Vorgabe zu 93 Prozent. Der Stadtrat hat vier Handlungsfelder definiert, um das Schutzplatzdefizit fortlaufend zu reduzieren.
Per Gesetz muss für alle Einwohnenden der Schweiz ein Schutzplatz vom Wohnort aus in einer Erreichbarkeit von 30 Minuten oder einem Umkreis von zwei Kilometern liegen. Dies wird im Kanton Zürich mit der sogenannten Ausgleichsgebietsplanung überprüft. In der Stadt Winterthur erfolgte diese letztmalig 2023. Das Resultat: In 9 von 22 definierten Ausgleichsgebieten (AGB) besteht ein Defizit an vollwertigen Schutzplätzen. Insgesamt beträgt das Defizit sieben Prozent. Oder anders gesagt: Winterthur erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu 93 Prozent. Damit ist das Defizit in Winterthur vergleichsweise klein. Andere grosse Schweizer Städte weisen ein Defizit von rund 40 Prozent auf. Dennoch müssen in Winterthur Schritte unternommen werden, um das Defizit auszugleichen. Der Stadtrat hat dazu vier Handlungsfelder bestimmt:
- Errichten von Schutzräumen bei privaten Bauvorhaben
- Errichten öffentlicher Schutzräume bei städtischen Bauvorhaben
- Erneuerung eigener öffentlicher Schutzräume (ab Baujahr 1970)
- Umnutzung eigener, bereits zurückgebauter Schutzanlagen (ab Baujahr 1970)
Je nach Handlungsfeld fällt der Einfluss der Stadt Winterthur unterschiedlich aus. Beim Errichten von privaten Schutzräumen (Handlungsfeld a) ist er gering. Gleichzeitig müssen dort bei grösseren Wohnhäusern (ab 38 Zimmern) von Gesetzes wegen neue Schutzplätze erstellt werden. Anders steht es um den Einfluss der Stadt bei den Handlungsfeldern (b), (c) und (d). Anhand eines einheitlichen Prozesses (sog. Winterthurer Regel) wird der Stadtrat in diesen Handlungsfeldern künftig systematisch über den Bau von öffentlichen Schutzräumen entscheiden.
Dank diesem Vorgehen soll der Deckungsgrad in den nächsten Jahren sukzessive erhöht und das Schutzplatzdefizit ausgeglichen werden.
Gesetzliches Kontrollorgan für Schutzbauten
Im Kanton Zürich bestimmt jede Gemeinde ein Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz. In Winterthur ist dies die Fachstelle Baulicher Zivilschutz, die organisatorisch zu Schutz & Intervention Winterthur gehört. Sie erlässt Entscheide zu Schutzbauten und ist insbesondere für die Feststellung der Schutzraumbaupflicht zuständig. Während der Umsetzung überwacht sie die Bauphasen der Schutzbaute und führt die Schlussabnahme durch. Die Fachstelle Baulicher Zivilschutz rapportiert fachtechnisch ans Amt für Militär und Zivilschutz bzw. beantragt bei diesem das Vorgehen und die Kostenbeteiligung je Projekt.
Per Gesetz muss für alle Einwohnenden der Schweiz ein Schutzplatz vom Wohnort aus in einer Erreichbarkeit von 30 Minuten oder einem Umkreis von zwei Kilometern liegen. Dies wird im Kanton Zürich mit der sogenannten Ausgleichsgebietsplanung überprüft. In der Stadt Winterthur erfolgte diese letztmalig 2023. Das Resultat: In 9 von 22 definierten Ausgleichsgebieten (AGB) besteht ein Defizit an vollwertigen Schutzplätzen. Insgesamt beträgt das Defizit sieben Prozent. Oder anders gesagt: Winterthur erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu 93 Prozent. Damit ist das Defizit in Winterthur vergleichsweise klein. Andere grosse Schweizer Städte weisen ein Defizit von rund 40 Prozent auf. Dennoch müssen in Winterthur Schritte unternommen werden, um das Defizit auszugleichen. Der Stadtrat hat dazu vier Handlungsfelder bestimmt:
- Errichten von Schutzräumen bei privaten Bauvorhaben
- Errichten öffentlicher Schutzräume bei städtischen Bauvorhaben
- Erneuerung eigener öffentlicher Schutzräume (ab Baujahr 1970)
- Umnutzung eigener, bereits zurückgebauter Schutzanlagen (ab Baujahr 1970)
Je nach Handlungsfeld fällt der Einfluss der Stadt Winterthur unterschiedlich aus. Beim Errichten von privaten Schutzräumen (Handlungsfeld a) ist er gering. Gleichzeitig müssen dort bei grösseren Wohnhäusern (ab 38 Zimmern) von Gesetzes wegen neue Schutzplätze erstellt werden. Anders steht es um den Einfluss der Stadt bei den Handlungsfeldern (b), (c) und (d). Anhand eines einheitlichen Prozesses (sog. Winterthurer Regel) wird der Stadtrat in diesen Handlungsfeldern künftig systematisch über den Bau von öffentlichen Schutzräumen entscheiden.
Dank diesem Vorgehen soll der Deckungsgrad in den nächsten Jahren sukzessive erhöht und das Schutzplatzdefizit ausgeglichen werden.
Gesetzliches Kontrollorgan für Schutzbauten
Im Kanton Zürich bestimmt jede Gemeinde ein Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz. In Winterthur ist dies die Fachstelle Baulicher Zivilschutz, die organisatorisch zu Schutz & Intervention Winterthur gehört. Sie erlässt Entscheide zu Schutzbauten und ist insbesondere für die Feststellung der Schutzraumbaupflicht zuständig. Während der Umsetzung überwacht sie die Bauphasen der Schutzbaute und führt die Schlussabnahme durch. Die Fachstelle Baulicher Zivilschutz rapportiert fachtechnisch ans Amt für Militär und Zivilschutz bzw. beantragt bei diesem das Vorgehen und die Kostenbeteiligung je Projekt.