30. Oktober 2013
Elektronische Führung der Winterthurer Rechtserlasse
Die Winterthurer Erlasssammlung wird heute sowohl in Papierform als auch elektronisch geführt. ...
Die Winterthurer Erlasssammlung wird heute sowohl in Papierform als auch elektronisch geführt. Der Stadtrat hat beschlossen, die Sammlung ab 1. Januar 2014 ausschliesslich elektronisch zugänglich zu machen. Überdies werden Vorschriften zur Gestaltung der Erlasse dazu beitragen, dass die Winterthurer Rechtserlasse in Zukunft einheitlicher dargestellt werden. Damit wird die Erlasssammlung benutzungsfreundlicher und kann einfacher und rascher aktualisiert werden.
Die Erlasssammlung der Stadt Winterthur enthält die rechtsetzenden Erlasse der Stadt. Dies sind hauptsächlich Verordnungen des Grossen Gemeinderates und Beschlüsse des Stadtrates mit «Aussenwirkung». Nicht Teil der Erlasssammlung sind dagegen die internen Verwaltungsverordnungen (Dienstanweisungen und Reglemente) des Stadtrats, die nur für die städtischen Mitarbeitenden unmittelbar bindend wirken.
Ab 1. Januar 2014 wird die Erlasssammlung nur noch elektronisch geführt. Sie wird weiterhin über die Website der Stadt zugänglich sein (http://stadt.winterthur.ch/stadt-politik/erlass-sammlung ). Durch den Verzicht auf eine gedruckte Sammlung und die entsprechenden Nachlieferungen an die Abonnentinnen und Abonnenten spart die Stadt Kosten und Bearbeitungsaufwand.
Der Stadtrat hat überdies entschieden, das bisher verwendete «Nachtragssystem» in der Erlasssammlung abzuschaffen. In Zukunft werden beschlossene Erlassänderungen nicht mehr am Ende des Erlasses angehängt, sondern direkt in den bestehenden Erlasstext eingearbeitet. Damit werden die Erlasse übersichtlicher und benutzungsfreundlicher. Die Stadtkanzlei erhält zudem den Auftrag, verbindliche Gestaltungsrichtlinien festzulegen, so dass neue Erlasse in Zukunft formal einheitlicher in Erscheinung treten werden.
Der Beschluss über die elektronische Führung der Winterthurer Erlasssammlung wird in den nächsten Tagen amtlich publiziert.
Die Erlasssammlung der Stadt Winterthur enthält die rechtsetzenden Erlasse der Stadt. Dies sind hauptsächlich Verordnungen des Grossen Gemeinderates und Beschlüsse des Stadtrates mit «Aussenwirkung». Nicht Teil der Erlasssammlung sind dagegen die internen Verwaltungsverordnungen (Dienstanweisungen und Reglemente) des Stadtrats, die nur für die städtischen Mitarbeitenden unmittelbar bindend wirken.
Ab 1. Januar 2014 wird die Erlasssammlung nur noch elektronisch geführt. Sie wird weiterhin über die Website der Stadt zugänglich sein (http://stadt.winterthur.ch/stadt-politik/erlass-sammlung ). Durch den Verzicht auf eine gedruckte Sammlung und die entsprechenden Nachlieferungen an die Abonnentinnen und Abonnenten spart die Stadt Kosten und Bearbeitungsaufwand.
Der Stadtrat hat überdies entschieden, das bisher verwendete «Nachtragssystem» in der Erlasssammlung abzuschaffen. In Zukunft werden beschlossene Erlassänderungen nicht mehr am Ende des Erlasses angehängt, sondern direkt in den bestehenden Erlasstext eingearbeitet. Damit werden die Erlasse übersichtlicher und benutzungsfreundlicher. Die Stadtkanzlei erhält zudem den Auftrag, verbindliche Gestaltungsrichtlinien festzulegen, so dass neue Erlasse in Zukunft formal einheitlicher in Erscheinung treten werden.
Der Beschluss über die elektronische Führung der Winterthurer Erlasssammlung wird in den nächsten Tagen amtlich publiziert.