14. Nov. 2024, 07:47 Uhr
medienmitteilung
Kommunale Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus» ist gültig
Der Stadtrat hat die kommunale Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus – Tempo 50 auf ÖV-Strecken» für gültig erklärt und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Er weist auf inhaltliche Überschneidungen mit der kantonalen «Mobilitätsinitiative» hin.
Am 3. Juni 2024 reichte das Initiativkomitee die kommunale Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus – Tempo 50 auf ÖV-Strecken» ein. Mit 1100 gültigen Unterschriften wurde die Schwelle von 1000 Unterschriften erreicht (Medienmitteilung vom 4. Juli). Die Initiative fordert einen Gemeindeerlass von Seiten Stadtparlament. Darin soll festlegt werden, dass für Staats- und Kommunalstrassen der Stadt Winterthur, die von Ortsbussen und/oder regionalen Kursen des öffentlichen Verkehrs regelmässig befahren werden, eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h gilt. Der Stadtrat kann in diesem Fall nur eine tiefere Höchstgeschwindigkeit festsetzen, wenn zwingende Vorgaben des übergeordneten Rechts dies verlangen.
Im zweiten Anlauf zum gültigen Initiativtext Der Stadtrat hat den Initiativtext geprüft und erklärt die Initiative für gültig. Sie erfüllt die nötigen Voraussetzungen wie Zulässigkeit, Einheit der Materie, Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht und Durchführbarkeit. Der erste Entwurf des Initiativkomitees war für ungültig erklärt worden (Medienmitteilung vom 8. Dezember 2022). Nun ist sichergestellt, dass der Stadtrat die vom Bundesrecht geforderte Einzelfallprüfung vornehmen und in begründeten Ausnahmefällen weiterhin eine tiefere Mindestgeschwindigkeit anordnen kann.
Der Stadtrat verzichtet darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Er hat nun bis 3. März 2025 Zeit (neun Monate nach Einreichen der Initiative), Bericht und Antrag ans Stadtparlament zu erstatten.
Überschneidungen mit kantonalen Initiativen Der Stadtrat weist darauf hin, dass derzeit auf kantonaler Ebene die «Mobilitätsinitiative», die «ÖV-Initiative» sowie bei Letzterer ein regierungsrätlicher Gegenvorschlag von der vorberatenden parlamentarischen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) behandelt werden. Beide Initiativen sowie der Gegenvorschlag befassen sich mit Tempo 50 auf Strassen mit ÖV-Linien. Die «Mobilitätsinitiative» fordert, dass der Kanton auch auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur abschliessend zuständig sein soll für die Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Im Falle einer Annahme wäre der Erlass einer eigenen Verordnung durch das Stadtparlament Winterthur, wie von der «Freie Fahrt»-Initiative gefordert, nicht mehr möglich. Der Winterthurer Stadtrat lehnt die «Mobilitätsinitiative» wie auch die «ÖV-Initiative» und den regierungsrätlichen Gegenvorschlag zu Letzterer ab.
Am 3. Juni 2024 reichte das Initiativkomitee die kommunale Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus – Tempo 50 auf ÖV-Strecken» ein. Mit 1100 gültigen Unterschriften wurde die Schwelle von 1000 Unterschriften erreicht (Medienmitteilung vom 4. Juli). Die Initiative fordert einen Gemeindeerlass von Seiten Stadtparlament. Darin soll festlegt werden, dass für Staats- und Kommunalstrassen der Stadt Winterthur, die von Ortsbussen und/oder regionalen Kursen des öffentlichen Verkehrs regelmässig befahren werden, eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h gilt. Der Stadtrat kann in diesem Fall nur eine tiefere Höchstgeschwindigkeit festsetzen, wenn zwingende Vorgaben des übergeordneten Rechts dies verlangen.
Im zweiten Anlauf zum gültigen Initiativtext Der Stadtrat hat den Initiativtext geprüft und erklärt die Initiative für gültig. Sie erfüllt die nötigen Voraussetzungen wie Zulässigkeit, Einheit der Materie, Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht und Durchführbarkeit. Der erste Entwurf des Initiativkomitees war für ungültig erklärt worden (Medienmitteilung vom 8. Dezember 2022). Nun ist sichergestellt, dass der Stadtrat die vom Bundesrecht geforderte Einzelfallprüfung vornehmen und in begründeten Ausnahmefällen weiterhin eine tiefere Mindestgeschwindigkeit anordnen kann.
Der Stadtrat verzichtet darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Er hat nun bis 3. März 2025 Zeit (neun Monate nach Einreichen der Initiative), Bericht und Antrag ans Stadtparlament zu erstatten.
Überschneidungen mit kantonalen Initiativen Der Stadtrat weist darauf hin, dass derzeit auf kantonaler Ebene die «Mobilitätsinitiative», die «ÖV-Initiative» sowie bei Letzterer ein regierungsrätlicher Gegenvorschlag von der vorberatenden parlamentarischen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) behandelt werden. Beide Initiativen sowie der Gegenvorschlag befassen sich mit Tempo 50 auf Strassen mit ÖV-Linien. Die «Mobilitätsinitiative» fordert, dass der Kanton auch auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur abschliessend zuständig sein soll für die Geschwindigkeitsanordnungen auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. Im Falle einer Annahme wäre der Erlass einer eigenen Verordnung durch das Stadtparlament Winterthur, wie von der «Freie Fahrt»-Initiative gefordert, nicht mehr möglich. Der Winterthurer Stadtrat lehnt die «Mobilitätsinitiative» wie auch die «ÖV-Initiative» und den regierungsrätlichen Gegenvorschlag zu Letzterer ab.