30. Sep. 2021, 08:06 Uhr
medienmitteilung, bau
Planungskredit für Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze
Die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze soll das kantonale Zentrumsgebiet Oberwinterthur/Grüze direkt an die Autobahnumfahrung anschliessen. Der Kantonsrat hat die Erschliessung 2017 im kantonalen Richtplan festgesetzt. Mit einer vertieften Vorstudie will die Stadt nun die Machbarkeit und Zweckmässigkeit prüfen und bestätigen. Die Studie ist unter anderem Grundlage für die Eingabe, voraussichtlich 2025, ins nächste Agglomerationsprogramm des Bundes. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat einen Planungskredit von 1,5 Millionen Franken für die Ausarbeitung der vertieften Vorstudie.
Es gibt starke technische Vorbehalte zur eingetragenen Linienführung der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze. Die Vorbehalte betreffen den Tunnelbau und den Grundwasserschutz, die Schwierigkeit des dicht bebauten Umfeldes sowie das mittlerweile realisierte Hochwasserrückhaltebecken Hegmatten. Darüber hat der Stadtrat am 28. April 2021 mit einer Medienmitteilung informiert und das geplante weitere Vorgehen vorgestellt. Er hat einen Antrag an den Grossen Gemeinderat für einen Planungskredit in Aussicht gestellt. Dieser liegt nun vor.
Mit dem Kredit von 1,5 Millionen Franken sollen mittels einer vertieften Vorstudie die Linienführung abschliessend geklärt und ihre technische, verkehrliche und städtebauliche Machbarkeit und Zweckmässigkeit nachgewiesen werden. Andere wichtige Inhalte der Vorstudie sind die flankierenden Massnahmen, Umweltthemen und die Abstimmung mit der räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 (Medienmitteilung vom 1. Juli 2021). Mit der Studie soll, ohne einen kostenintensiven und langen Projektierungsprozess durchzuführen, Planungssicherheit und Klarheit geschaffen werden.
In den mittlerweile abgeschlossenen Vorarbeiten wurden betreffend die aktuelle Linienführung nicht nur verschiedene Konfliktpunkte (Grundwasser, Hochwasserrückhalteraum, Tunnelportale) festgehalten, sondern auch Spielräume für machbare Linienführungen vom Anfangspunkt im Norden am Knoten Frauenfelderstrasse/Rietstrasse bis zum Endpunkt im Süden beim Ohrbühlkreisel festgestellt. Die Studie geht deshalb von einem Planungskorridor, in dem die baulichen und bewilligungstechnischen Hindernisse deutlich verringert werden können, mit folgenden Eckpunkten aus:
- Aus Lärmschutzgründen soll im Siedlungsbereich die Linienführung unterirdisch sein.
- Die Grundwasservorkommen sollen möglichst umfahren werden.
- Der bisher angedachte Anschluss an die Sulzerallee (Tunnelportal Süd) innerhalb des rechtskräftigen Gestaltungsplans «Umfeld Hegi» und des privaten Gestaltungsplans «Ohrbühlstrasse» (Medienmitteilung vom 12. Mai 2021) ist zu hinterfragen.
Mit der vertieften Vorstudie soll die Stadt als Resultat eine Bestvariante erhalten, welche die Grundlage ist für die Eingabe der Zentrumserschliessung ins Agglomerationsprogramm des Bundes (5. Generation) und mit der die Projektfinanzierung zwischen Kanton und Stadt festgelegt und genehmigt werden kann. Auf Basis dieser Grundlagen soll dann in einem nächsten Schritt die Ausarbeitung des Vorprojektes – voraussichtlich ab 2027 – erfolgen.
Zur Berücksichtigung der verschiedenen Interessen will die Stadt eine Begleitgruppe einsetzen. Diese Gruppe soll zu ausgewählten Zeitpunkten den Prozess begleiten. Die Zusammensetzung der Begleitgruppe lehnt sich an das 2013 durchgeführte kooperative Planungsverfahren an.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Es gibt starke technische Vorbehalte zur eingetragenen Linienführung der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze. Die Vorbehalte betreffen den Tunnelbau und den Grundwasserschutz, die Schwierigkeit des dicht bebauten Umfeldes sowie das mittlerweile realisierte Hochwasserrückhaltebecken Hegmatten. Darüber hat der Stadtrat am 28. April 2021 mit einer Medienmitteilung informiert und das geplante weitere Vorgehen vorgestellt. Er hat einen Antrag an den Grossen Gemeinderat für einen Planungskredit in Aussicht gestellt. Dieser liegt nun vor.
Mit dem Kredit von 1,5 Millionen Franken sollen mittels einer vertieften Vorstudie die Linienführung abschliessend geklärt und ihre technische, verkehrliche und städtebauliche Machbarkeit und Zweckmässigkeit nachgewiesen werden. Andere wichtige Inhalte der Vorstudie sind die flankierenden Massnahmen, Umweltthemen und die Abstimmung mit der räumlichen Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 (Medienmitteilung vom 1. Juli 2021). Mit der Studie soll, ohne einen kostenintensiven und langen Projektierungsprozess durchzuführen, Planungssicherheit und Klarheit geschaffen werden.
In den mittlerweile abgeschlossenen Vorarbeiten wurden betreffend die aktuelle Linienführung nicht nur verschiedene Konfliktpunkte (Grundwasser, Hochwasserrückhalteraum, Tunnelportale) festgehalten, sondern auch Spielräume für machbare Linienführungen vom Anfangspunkt im Norden am Knoten Frauenfelderstrasse/Rietstrasse bis zum Endpunkt im Süden beim Ohrbühlkreisel festgestellt. Die Studie geht deshalb von einem Planungskorridor, in dem die baulichen und bewilligungstechnischen Hindernisse deutlich verringert werden können, mit folgenden Eckpunkten aus:
- Aus Lärmschutzgründen soll im Siedlungsbereich die Linienführung unterirdisch sein.
- Die Grundwasservorkommen sollen möglichst umfahren werden.
- Der bisher angedachte Anschluss an die Sulzerallee (Tunnelportal Süd) innerhalb des rechtskräftigen Gestaltungsplans «Umfeld Hegi» und des privaten Gestaltungsplans «Ohrbühlstrasse» (Medienmitteilung vom 12. Mai 2021) ist zu hinterfragen.
Mit der vertieften Vorstudie soll die Stadt als Resultat eine Bestvariante erhalten, welche die Grundlage ist für die Eingabe der Zentrumserschliessung ins Agglomerationsprogramm des Bundes (5. Generation) und mit der die Projektfinanzierung zwischen Kanton und Stadt festgelegt und genehmigt werden kann. Auf Basis dieser Grundlagen soll dann in einem nächsten Schritt die Ausarbeitung des Vorprojektes – voraussichtlich ab 2027 – erfolgen.
Zur Berücksichtigung der verschiedenen Interessen will die Stadt eine Begleitgruppe einsetzen. Diese Gruppe soll zu ausgewählten Zeitpunkten den Prozess begleiten. Die Zusammensetzung der Begleitgruppe lehnt sich an das 2013 durchgeführte kooperative Planungsverfahren an.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch