11. Jul. 2024, 08:15 Uhr
kultur, medienmitteilung
Der Stadtrat legt die angepassten, befristeten Subventionsverträge vor
Der Stadtrat will neue Subventionsverträge im Kulturbereich abschliessen, eine entsprechende Weisung legte er im Dezember dem Stadtparlament vor. Diese sah eine Erhöhung der jährlichen Beiträge um rund eine Million Franken vor. Das Stadtparlament wies diesen Vorschlag zurück und forderte stattdessen, die Subventionsbeiträge um lediglich 700'000 Franken zu erhöhen sowie auf die Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu verzichten. Mit der nun vorliegenden, neuen Weisung kommt der Stadtrat diesem Auftrag nach.
Kurz vor Weihnachten gab der Stadtrat bekannt, welche 23 Kulturinstitutionen er in Form von befristeten Subventionen zukünftig unterstützen will. Er hatte dafür eine Erhöhung der bisherigen jährlichen Subventionssumme um rund eine Million Franken vorgesehen und dafür eine entsprechende Weisung dem Stadtparlament übergeben (Medienmitteilung 8. Januar 2024). Das Parlament aber wies im Juni nach intensiven Diskussionen die Weisung zurück mit dem Auftrag, die anvisierte Erhöhung der Subventionsbeiträge um 300’000 Franken jährlich zu reduzieren sowie auf die Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu verzichten.
Das Amt für Kultur überarbeitete in der Folge die Weisung. Dabei sah es bewusst von einer Kürzung bei allen 23 berücksichtigten Institutionen ab. Gerade die kleineren Kulturinstitutionen, deren Subventionsverträge gemäss Finanzkompetenzordnung vom Stadtrat bewilligt werden, hätte eine substanzielle Kürzung empfindlich getroffen oder gar in ihrer Existenz bedroht. Somit wurde der Kürzungsantrag auf die elf Subventionsnehmenden angewendet, die in die Kompetenz des Stadtparlaments fallen. Es sind dies:
- Stiftung Fotomuseum Winterthur
- Verein OnThur (Salzhaus, Albani, Kraftfeld, Gaswerk)
- Historischer Verein Winterthur (Museum Schaffen)
- Verein Theater am Gleis Winterthur
- Verein Winterthurer Musikfestwochen
- Verein Vermittlung von Theatervorstellungen für Kinder und Jugendliche («Theaterfrühling» / «augenauf!»)
- Verein Vereinigung für das Kellertheater Winterthur
- Verein Internationale Kurzfilmtage Winterthur
- Schweizerische Stiftung für Photographie (Fotostiftung)
- Verein Figurentheater Winterthur
- Musikverband der Stadt Winterthur
Die dem Stadtparlament nun vorgelegten Verpflichtungskredite für diese Institutionen weichen im geforderten Umfang von den mit der Weisung vom Dezember beantragten Krediten ab. Diese Abweichungen resultieren einerseits aus einer weitgehend gleichmässigen prozentualen Kürzung zwischen neun und zehn Prozent bei einem Teil der Institutionen und beruhen andererseits auf einer gewichteten Kürzung. Berücksichtigt wurden diesbezüglich insbesondere der Anpassungsbedarfs an die Gagenrichtlinien für Künstler:innen sowie die Transformationsfähigkeit und Stabilität bei einzelnen Institutionen. Grundsätzlich aber bleibt die Neubemessung der Subventionsbeiträge weiterhin konsistent mit der städtischen Kulturpolitik, die sich an den Leitlinien der Kulturförderungsverordnung und dem Kulturleitbild orientiert.
Insgesamt belaufen sich die Betriebsbeiträge inkl. Nebenkosten für die befristeten Subventionsbeiträge auf 3'942’000 Franken pro Jahr. Das sind rund 700'000 Franken mehr für die Kulturstadt als heute. Die Verträge gelten in der Regel bis Ende 2028 und können anschliessend durch den Stadtrat um weitere vier Jahre zu gleichen Konditionen verlängert werden. Die überarbeitete Weisung zu den befristeten Subventionsverträgen hat der Stadtrat heute dem Stadtparlament überwiesen.
Kurz vor Weihnachten gab der Stadtrat bekannt, welche 23 Kulturinstitutionen er in Form von befristeten Subventionen zukünftig unterstützen will. Er hatte dafür eine Erhöhung der bisherigen jährlichen Subventionssumme um rund eine Million Franken vorgesehen und dafür eine entsprechende Weisung dem Stadtparlament übergeben (Medienmitteilung 8. Januar 2024). Das Parlament aber wies im Juni nach intensiven Diskussionen die Weisung zurück mit dem Auftrag, die anvisierte Erhöhung der Subventionsbeiträge um 300’000 Franken jährlich zu reduzieren sowie auf die Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu verzichten.
Das Amt für Kultur überarbeitete in der Folge die Weisung. Dabei sah es bewusst von einer Kürzung bei allen 23 berücksichtigten Institutionen ab. Gerade die kleineren Kulturinstitutionen, deren Subventionsverträge gemäss Finanzkompetenzordnung vom Stadtrat bewilligt werden, hätte eine substanzielle Kürzung empfindlich getroffen oder gar in ihrer Existenz bedroht. Somit wurde der Kürzungsantrag auf die elf Subventionsnehmenden angewendet, die in die Kompetenz des Stadtparlaments fallen. Es sind dies:
- Stiftung Fotomuseum Winterthur
- Verein OnThur (Salzhaus, Albani, Kraftfeld, Gaswerk)
- Historischer Verein Winterthur (Museum Schaffen)
- Verein Theater am Gleis Winterthur
- Verein Winterthurer Musikfestwochen
- Verein Vermittlung von Theatervorstellungen für Kinder und Jugendliche («Theaterfrühling» / «augenauf!»)
- Verein Vereinigung für das Kellertheater Winterthur
- Verein Internationale Kurzfilmtage Winterthur
- Schweizerische Stiftung für Photographie (Fotostiftung)
- Verein Figurentheater Winterthur
- Musikverband der Stadt Winterthur
Die dem Stadtparlament nun vorgelegten Verpflichtungskredite für diese Institutionen weichen im geforderten Umfang von den mit der Weisung vom Dezember beantragten Krediten ab. Diese Abweichungen resultieren einerseits aus einer weitgehend gleichmässigen prozentualen Kürzung zwischen neun und zehn Prozent bei einem Teil der Institutionen und beruhen andererseits auf einer gewichteten Kürzung. Berücksichtigt wurden diesbezüglich insbesondere der Anpassungsbedarfs an die Gagenrichtlinien für Künstler:innen sowie die Transformationsfähigkeit und Stabilität bei einzelnen Institutionen. Grundsätzlich aber bleibt die Neubemessung der Subventionsbeiträge weiterhin konsistent mit der städtischen Kulturpolitik, die sich an den Leitlinien der Kulturförderungsverordnung und dem Kulturleitbild orientiert.
Insgesamt belaufen sich die Betriebsbeiträge inkl. Nebenkosten für die befristeten Subventionsbeiträge auf 3'942’000 Franken pro Jahr. Das sind rund 700'000 Franken mehr für die Kulturstadt als heute. Die Verträge gelten in der Regel bis Ende 2028 und können anschliessend durch den Stadtrat um weitere vier Jahre zu gleichen Konditionen verlängert werden. Die überarbeitete Weisung zu den befristeten Subventionsverträgen hat der Stadtrat heute dem Stadtparlament überwiesen.