13. Nov. 2015, 07:59 Uhr
Zeughäuser 2 und 3 im Baurecht für Privatschule «SalZH»
Die Stadt Winterthur übergibt der Stiftung «SalZH» für den weiteren Betrieb ihrer Privatschule ...
Die Stadt Winterthur übergibt der Stiftung «SalZH» für den weiteren Betrieb ihrer Privatschule das Grundstück, auf dem sich die Zeughäuser 2 und 3 befinden, im Baurecht. Der entsprechende Vertrag wird für eine Dauer von dreissig Jahren abgeschlossen. Die «SalZH» wird damit berechtigt, die Liegenschaft gegen einen Baurechtszins als Schulhaus zu nutzen. Eine allfällige Umnutzung ist nur mit dem Einverständnis des Stadtrates möglich.
Die Stiftung «SalZH» nutzt als Mieterin bereits heute das Zeughaus 2 für ihren Schulbetrieb. Die für das Zeughaus 3 bestehenden Mietverträge mit zwei Gewerbebetrieben werden von der Stiftung «SalZH» übernommen.
Der nördliche Teil des Zeughausareals mit den denkmalgeschützten Zeughäusern 1 bis 3 gehört der Stadt Winterthur. Im September 2013 hatte die Stimmbevölkerung das Wohnbauprojekt auf dem restlichen Zeughausareal abgelehnt. In der Folge ersuchte die Stiftung «SalZH» die Stadt, ihr die Zeughäuser 2 und 3 im Baurecht für dreissig Jahre zu überlassen. Im Oktober 2014 hat der Stadtrat festgehalten, dass die nächste Generation über eine definitive Nutzung des Zeughausareals entscheiden soll und die denkmalgeschützten Zeughäuser bis dahin weiter zwischengenutzt werden sollen.
Die Stiftung «SalZH» nutzt als Mieterin bereits heute das Zeughaus 2 für ihren Schulbetrieb. Die für das Zeughaus 3 bestehenden Mietverträge mit zwei Gewerbebetrieben werden von der Stiftung «SalZH» übernommen.
Der nördliche Teil des Zeughausareals mit den denkmalgeschützten Zeughäusern 1 bis 3 gehört der Stadt Winterthur. Im September 2013 hatte die Stimmbevölkerung das Wohnbauprojekt auf dem restlichen Zeughausareal abgelehnt. In der Folge ersuchte die Stiftung «SalZH» die Stadt, ihr die Zeughäuser 2 und 3 im Baurecht für dreissig Jahre zu überlassen. Im Oktober 2014 hat der Stadtrat festgehalten, dass die nächste Generation über eine definitive Nutzung des Zeughausareals entscheiden soll und die denkmalgeschützten Zeughäuser bis dahin weiter zwischengenutzt werden sollen.