13. September 2013
Neuer Stall für den städtischen Pachtbetrieb an der Weierstrasse
Der städtische Pachtbetrieb an der Weier¬strasse in Winterthur-Seen soll definitiv einen neuen ...
Der städtische Pachtbetrieb an der Weier¬strasse in Winterthur-Seen soll definitiv einen neuen Stall erhalten. Nachdem der Stadtrat als Reaktion auf den Budgetentscheid 2013 des Grossen Gemeinderates und im Hinblick auf das Sanierungsprogramm «effort 14+» den ursprünglichen Kreditantrag sistiert hat, unterbreitet er dem Grossen Gemeinderat einen aktualisierten Antrag von knapp 1,6 Millionen Franken. Die bisherigen Stallungen sind veraltet, halten die Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung nicht mehr ein und entsprechen nicht den Anforderungen an einen modernen und wirtschaftlichen Landwirtschaftsbetrieb.
Die Stadt Winterthur ist Eigentümerin von zehn Landwirtschaftsbetrieben, die für die Stadt wichtig sind. Die Pächterfamilien bewirtschaften städtisches Landwirtschaftsland und stellen der Bevölkerung naturnah und regional produzierte Produkte zur Verfügung. Zudem handelt es sich beim städtischen Pachtland um wichtige Landreserven, welche auch in Zukunft im Eigentum der Stadt Winterthur bleiben sollen.
Mit ihren Landwirtschaftsbetrieben steht die Stadt vor komplexen Herausforderungen: Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen zwingen die Landwirtschaftsbetriebe zu wachsen, zu rationalisieren oder sich auf arbeitsintensive Bereiche zu konzentrieren. Die Ökonomiegebäude sind in den meisten Fällen technisch sowie auch in der Substanz veraltet. Ebenso entsprechen sie zum Teil den ab Herbst 2013 geltenden Tierschutzvorschriften nicht mehr. Eine rationelle und ökonomische Betriebsführung ist deshalb nicht möglich.
In einem ersten Investitionspaket entschied sich der Stadtrat, bei drei Pachtbetrieben - an der Taggenbergstrasse 76, an der Gusslistrasse 30 und an der Weierstrasse 47 - neue Stallungen zu errichten, welche den Anforderungen an eine zukunftsorientierte und zweckmässige Bewirtschaftung entsprechen. Der Stadtrat unterbreitete daher dem Grossen Gemeinderat im Mai 2011 drei Kreditanträge für den Neubau der Ökonomiegebäude bei den erwähnten Landwirtschaftsbetrieben. Da gegen das Projekt Weierstrasse 47 verschiedene Vorbehalte geäussert wurden, hat der Stadtrat das Geschäft zurückgezogen. In der Folge wurde das ursprüngliche Projekt in Zusammenarbeit mit der Pächterfamilie überarbeitet und in der neuen Form im November 2012 dem Grossen Gemeinderat nochmals unterbreitet. Als Reaktion auf seinen Budgetentscheid 2013 und im Hinblick auf das Sanierungsprogramm «effort 14+» sistierte der Stadtrat einstweilen den Kreditantrag. Insbesondere im Hinblick auf die geänderten Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung entschied sich der Stadtrat, die Vorlage nun dem Grossen Gemeinderat in einer überprüften und aktualisierten Fassung definitiv zu unterbreiten.
Vorgesehen ist der Bau eines neuen Ökonomiegebäudes beziehungsweise eines Laufstalls für Milchkühe sowie einer Fahrsiloanlage. In den bestehenden Gebäuden fallen kleinere Anpassungsarbeiten an. Die Kosten für diesen Neubau belaufen sich auf 1,626 Millionen Franken.
Die Investitionen erfolgen in Liegenschaften des Finanzvermögens und werden hauptsächlich über die laufende Rechnung finanziert. Das bedeutet, dass die Investitionen keine Abschreibungskosten generieren und demzufolge die laufende Rechnung nicht über Jahre belasten werden. Das Bauvorhaben steht somit nicht in Konkurrenz zu den Investitionsvorhaben in das allgemeine Verwaltungsvermögen wie beispielswiese Schulanlagen.
Die Weisung (2011-060) an den Grossen Gemeinderat steht zur Verfügung unter www.stadt.winterthur.ch
Die Stadt Winterthur ist Eigentümerin von zehn Landwirtschaftsbetrieben, die für die Stadt wichtig sind. Die Pächterfamilien bewirtschaften städtisches Landwirtschaftsland und stellen der Bevölkerung naturnah und regional produzierte Produkte zur Verfügung. Zudem handelt es sich beim städtischen Pachtland um wichtige Landreserven, welche auch in Zukunft im Eigentum der Stadt Winterthur bleiben sollen.
Mit ihren Landwirtschaftsbetrieben steht die Stadt vor komplexen Herausforderungen: Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen zwingen die Landwirtschaftsbetriebe zu wachsen, zu rationalisieren oder sich auf arbeitsintensive Bereiche zu konzentrieren. Die Ökonomiegebäude sind in den meisten Fällen technisch sowie auch in der Substanz veraltet. Ebenso entsprechen sie zum Teil den ab Herbst 2013 geltenden Tierschutzvorschriften nicht mehr. Eine rationelle und ökonomische Betriebsführung ist deshalb nicht möglich.
In einem ersten Investitionspaket entschied sich der Stadtrat, bei drei Pachtbetrieben - an der Taggenbergstrasse 76, an der Gusslistrasse 30 und an der Weierstrasse 47 - neue Stallungen zu errichten, welche den Anforderungen an eine zukunftsorientierte und zweckmässige Bewirtschaftung entsprechen. Der Stadtrat unterbreitete daher dem Grossen Gemeinderat im Mai 2011 drei Kreditanträge für den Neubau der Ökonomiegebäude bei den erwähnten Landwirtschaftsbetrieben. Da gegen das Projekt Weierstrasse 47 verschiedene Vorbehalte geäussert wurden, hat der Stadtrat das Geschäft zurückgezogen. In der Folge wurde das ursprüngliche Projekt in Zusammenarbeit mit der Pächterfamilie überarbeitet und in der neuen Form im November 2012 dem Grossen Gemeinderat nochmals unterbreitet. Als Reaktion auf seinen Budgetentscheid 2013 und im Hinblick auf das Sanierungsprogramm «effort 14+» sistierte der Stadtrat einstweilen den Kreditantrag. Insbesondere im Hinblick auf die geänderten Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung entschied sich der Stadtrat, die Vorlage nun dem Grossen Gemeinderat in einer überprüften und aktualisierten Fassung definitiv zu unterbreiten.
Vorgesehen ist der Bau eines neuen Ökonomiegebäudes beziehungsweise eines Laufstalls für Milchkühe sowie einer Fahrsiloanlage. In den bestehenden Gebäuden fallen kleinere Anpassungsarbeiten an. Die Kosten für diesen Neubau belaufen sich auf 1,626 Millionen Franken.
Die Investitionen erfolgen in Liegenschaften des Finanzvermögens und werden hauptsächlich über die laufende Rechnung finanziert. Das bedeutet, dass die Investitionen keine Abschreibungskosten generieren und demzufolge die laufende Rechnung nicht über Jahre belasten werden. Das Bauvorhaben steht somit nicht in Konkurrenz zu den Investitionsvorhaben in das allgemeine Verwaltungsvermögen wie beispielswiese Schulanlagen.
Die Weisung (2011-060) an den Grossen Gemeinderat steht zur Verfügung unter www.stadt.winterthur.ch