15. Juli 2013
Wahlvorschlag Leitung Finanzkontrolle
Die parlamentarische Spezialkommission schlägt dem Grossen Gemeinderat Sandra Berberat Kecerski ...
Die parlamentarische Spezialkommission schlägt dem Grossen Gemeinderat Sandra Berberat Kecerski zur Wahl vor.
Die Spezialkommission, welche im Auftrag des Grossen Gemeinderates (GGR) die Rekrutierung einer neuen Leitung Finanzkontrolle vornahm, schlägt dem GGR einstimmig Sandra Berberat Kecerski zur Wahl vor. Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit fachlich von Martin Billeter, Leiter Finanzkontrolle Kanton Zürich, unterstützt. Die Wahl im Parlament findet voraussichtlich am 26. August 2013 statt.
Sandra Berberat Kecerski ist 36 Jahre alt, wohnhaft in Winterthur, eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin, weist mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Revision und Personalführung auf und hat sich im Rekrutierungsverfahren gegen mehrere hoch qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber durchgesetzt. Stellenantritt ist der 1. Januar 2014.
Zum ersten Mal wurde die Leitung Finanzkontrolle durch eine Kommission des GGR rekrutiert. In der Vergangenheit lag diese Kompetenz beim Stadtrat. Das heutige Vorgehen entspricht demjenigen zur Wahl der Ombudsfrau oder des Datenschutzbeauftragten.
Die Spezialkommission, welche im Auftrag des Grossen Gemeinderates (GGR) die Rekrutierung einer neuen Leitung Finanzkontrolle vornahm, schlägt dem GGR einstimmig Sandra Berberat Kecerski zur Wahl vor. Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit fachlich von Martin Billeter, Leiter Finanzkontrolle Kanton Zürich, unterstützt. Die Wahl im Parlament findet voraussichtlich am 26. August 2013 statt.
Sandra Berberat Kecerski ist 36 Jahre alt, wohnhaft in Winterthur, eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin, weist mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Revision und Personalführung auf und hat sich im Rekrutierungsverfahren gegen mehrere hoch qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber durchgesetzt. Stellenantritt ist der 1. Januar 2014.
Zum ersten Mal wurde die Leitung Finanzkontrolle durch eine Kommission des GGR rekrutiert. In der Vergangenheit lag diese Kompetenz beim Stadtrat. Das heutige Vorgehen entspricht demjenigen zur Wahl der Ombudsfrau oder des Datenschutzbeauftragten.