30. Mai. 2023, 07:56 Uhr
medienmitteilung
Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Wohnen für alle»
Im Juli 2022 wurde die kommunale Volksinitiative «Wohnen für alle» für gültig erklärt. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser nimmt zwar die allgemeinen Zielsetzungen der Initiative auf, setzt jedoch hinsichtlich gemeinnützigen Wohnungen ein quantitativ anderes Ziel.
Im Februar letzten Jahres wurde die Initiative «Wohnen für alle» eingereicht und im Juli für gültig erklärt (Medienmitteilung vom 15. Juli 2022). Die Initiative verlangt, dass sich die Stadt aktiv für bezahlbaren und hochwertigen Wohn- und Gewerberaum sowie für eine durchmischte Wohnbevölkerung in den Quartieren einsetzt. Ebenso soll gewährleistet werden, dass sich bis im Jahr 2040 mindestens ein Viertel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befindet, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind.
Der Stadtrat teilt die allgemeinen Stossrichtungen der Initiative. Das übergeordnete Ziel einer durchmischten Wohnbevölkerung sowie das allgemeine Anliegen bezüglich bezahlbarem Wohn- und Gewerberaum sind darum weitestgehend in seinen Gegenvorschlag eingeflossen. Ebenfalls befürwortet er den Fokus auf gemeinnützige Wohnbauträger.
Dass aber bis 2040 ein Viertel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern ist, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind, erachtet der Stadtrat hingegen als nicht erreichbar, eine unmittelbare Umsetzung durch die Stadt nicht möglich. Dies vor dem Hintergrund, dass der Wohnungsmarkt durch exogene Faktoren wie beispielsweise Verfügbarkeit von Boden, Kapitalmarkt und Zinsumfeld oder auch die Bevölkerungsentwicklung beeinflusst wird.
Stattdessen verankert der Stadtrat in seinem Gegenvorschlag, dass bis ins Jahr 2040 durchschnittlich jährlich 120 neue Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern (nach dem oben genannten Prinzip) geschaffen werden. Diese Zahl orientiert sich an den neu entstandenen Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger in den letzten Jahren.
Als Ergänzung zur Initiative sieht der stadträtliche Gegenvorschlag ausserdem vor, dass die Stadt bis ins Jahr 2040 alle vier Jahre einen Bericht mit relevanten Indikatoren zum Winterthurer Wohnungsmarkt veröffentlichen wird, der auch Aufschluss über die Entwicklung des bezahlbaren und gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungsanteils gibt.
Die Weisung wurde dem Stadtparlament übergeben. Der Stadtrat empfiehlt darin die Ablehnung der Volksinitiative «Wohnen für alle» und die Zustimmung zur «Verordnung zur Förderung eines vielfältigen Wohn- und Gewerberaumangebots sowie räumlicher Durchmischung» (Gegenvorschlag). Das Stadtparlament hat bis am 3. Juli 2024 Zeit, über die Vorlage zu entscheiden.
Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch
Im Februar letzten Jahres wurde die Initiative «Wohnen für alle» eingereicht und im Juli für gültig erklärt (Medienmitteilung vom 15. Juli 2022). Die Initiative verlangt, dass sich die Stadt aktiv für bezahlbaren und hochwertigen Wohn- und Gewerberaum sowie für eine durchmischte Wohnbevölkerung in den Quartieren einsetzt. Ebenso soll gewährleistet werden, dass sich bis im Jahr 2040 mindestens ein Viertel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befindet, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind.
Der Stadtrat teilt die allgemeinen Stossrichtungen der Initiative. Das übergeordnete Ziel einer durchmischten Wohnbevölkerung sowie das allgemeine Anliegen bezüglich bezahlbarem Wohn- und Gewerberaum sind darum weitestgehend in seinen Gegenvorschlag eingeflossen. Ebenfalls befürwortet er den Fokus auf gemeinnützige Wohnbauträger.
Dass aber bis 2040 ein Viertel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern ist, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind, erachtet der Stadtrat hingegen als nicht erreichbar, eine unmittelbare Umsetzung durch die Stadt nicht möglich. Dies vor dem Hintergrund, dass der Wohnungsmarkt durch exogene Faktoren wie beispielsweise Verfügbarkeit von Boden, Kapitalmarkt und Zinsumfeld oder auch die Bevölkerungsentwicklung beeinflusst wird.
Stattdessen verankert der Stadtrat in seinem Gegenvorschlag, dass bis ins Jahr 2040 durchschnittlich jährlich 120 neue Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern (nach dem oben genannten Prinzip) geschaffen werden. Diese Zahl orientiert sich an den neu entstandenen Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger in den letzten Jahren.
Als Ergänzung zur Initiative sieht der stadträtliche Gegenvorschlag ausserdem vor, dass die Stadt bis ins Jahr 2040 alle vier Jahre einen Bericht mit relevanten Indikatoren zum Winterthurer Wohnungsmarkt veröffentlichen wird, der auch Aufschluss über die Entwicklung des bezahlbaren und gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungsanteils gibt.
Die Weisung wurde dem Stadtparlament übergeben. Der Stadtrat empfiehlt darin die Ablehnung der Volksinitiative «Wohnen für alle» und die Zustimmung zur «Verordnung zur Förderung eines vielfältigen Wohn- und Gewerberaumangebots sowie räumlicher Durchmischung» (Gegenvorschlag). Das Stadtparlament hat bis am 3. Juli 2024 Zeit, über die Vorlage zu entscheiden.
Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch