23. Oktober 2013
Mehr Beiträge für energieeffizientes Sanieren
Der Stadtrat hat heute beschlossen, das Reglement des Förderprogramms Energie Winterthur anzupa ...
Der Stadtrat hat heute beschlossen, das Reglement des Förderprogramms Energie Winterthur anzupassen. Neu werden die Förderbeiträge des Gebäudeprogramms zu 60 statt nur zu 40 % mit Winterthurer Beiträgen ergänzt.
Winterthurer Hauseigentümer, die ihr Gebäude energetisch sanieren, erhalten von zwei Stellen Gelder: vom Gebäudeprogramm des Bundes und vom Förderprogramm Energie Winterthur. Im Frühjahr des letzten Jahres kürzte der Bund die Fördergelder und verschärfte die Aufnahmebedingungen. Das Förderprogramm Energie Winterthur reagiert darauf und erhöht rückwirkend auf den 1. Oktober 2013 den Winterthurer Beitrag von 40 auf 60 % der vom Gebäudeprogramm gesprochenen Beiträge. Dies hat der Stadtrat heute beschlossen. Die energetische Erneuerung von Liegenschaften soll weiterhin attraktiv bleiben.
Einschränkungen aufgehobenDie Erfahrung aus dem ersten Betriebsjahr des Förderprogramms Energie Winterthur zeigt, dass die Fördermassnahmen mit den verfügbaren Mitteln auch mittelfristig finanziert werden können. Die aktuelle Eingabefrist (31. Dezembers 2013) kann daher aufgehoben werden. Diese galt für folgende Massnahmen: das Sanieren der Gebäudehülle, die Gebäudesanierung nach Minergie, der Ersatzneubau nach Minergie-P, der Ersatz von Öl-Heizungen durch eine energie-effiziente Wärmepumpe und die Einführung der verbrauchsabhängigen Heizkosten-Abrechnung.
Förderprogramm Energie WinterthurDas Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt die effiziente Energienutzung und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Der Schwerpunkt liegt im Gebäudebereich mit dem Ziel, den Verbrauch fossiler Energie und damit auch den CO2-Ausstoss zu verringern.
Die Mittel werden mit einer Abgabe an das Gemeinwesen generiert, die 2012 mit der Verordnung zur Abgabe von Elektrizität beschlossen wurde.
www.stadtwerk.winterthur.ch/foerderprogramm
Winterthurer Hauseigentümer, die ihr Gebäude energetisch sanieren, erhalten von zwei Stellen Gelder: vom Gebäudeprogramm des Bundes und vom Förderprogramm Energie Winterthur. Im Frühjahr des letzten Jahres kürzte der Bund die Fördergelder und verschärfte die Aufnahmebedingungen. Das Förderprogramm Energie Winterthur reagiert darauf und erhöht rückwirkend auf den 1. Oktober 2013 den Winterthurer Beitrag von 40 auf 60 % der vom Gebäudeprogramm gesprochenen Beiträge. Dies hat der Stadtrat heute beschlossen. Die energetische Erneuerung von Liegenschaften soll weiterhin attraktiv bleiben.
Einschränkungen aufgehobenDie Erfahrung aus dem ersten Betriebsjahr des Förderprogramms Energie Winterthur zeigt, dass die Fördermassnahmen mit den verfügbaren Mitteln auch mittelfristig finanziert werden können. Die aktuelle Eingabefrist (31. Dezembers 2013) kann daher aufgehoben werden. Diese galt für folgende Massnahmen: das Sanieren der Gebäudehülle, die Gebäudesanierung nach Minergie, der Ersatzneubau nach Minergie-P, der Ersatz von Öl-Heizungen durch eine energie-effiziente Wärmepumpe und die Einführung der verbrauchsabhängigen Heizkosten-Abrechnung.
Förderprogramm Energie WinterthurDas Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt die effiziente Energienutzung und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Der Schwerpunkt liegt im Gebäudebereich mit dem Ziel, den Verbrauch fossiler Energie und damit auch den CO2-Ausstoss zu verringern.
Die Mittel werden mit einer Abgabe an das Gemeinwesen generiert, die 2012 mit der Verordnung zur Abgabe von Elektrizität beschlossen wurde.
www.stadtwerk.winterthur.ch/foerderprogramm