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News
Publiziert am 17. Dez 2021, 10:51 Uhr
medienmitteilung, bau

Rekurse gegen Einführung der flächendeckenden Blauen Zone abgewiesen

Das Statthalteramt hat die Rekurse gegen die Einführung der Blauen Zonen Breite, Oberwinterthur/Zinzikon und Neuwiesen/Blumenau abgewiesen oder ist nicht auf sie eingetreten. Die Rekurrentinnen und Rekurrenten haben die Möglichkeit, diese Urteile ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Im September 2019 hat der Grosse Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In einer ersten Etappe sollten drei Pilot-Zonen Breite, Oberwinterthur/Zinzikon und Neuwiesen/Blumenau umgesetzt werden. Die entsprechenden Verkehrsanordnungen wurden am 30. April 2021 publiziert (vgl. Medienmitteilung). Gegen die Pilot-Zonen wurden Rekurse beim Statthalteramt erhoben.

Die Urteile des Statthalteramts liegen nun vor. Die Rekurse wurden abgewiesen. Auf gewisse Rekurse ist das Statthalteramt nicht oder teilweise nicht eingetreten. Die Rekurrentinnen und Rekurrenten haben die Möglichkeit eines Weiterzuges an das Verwaltungsgericht.

Bei der Zone Breite wurden aus dem Quartier Jonas-Furrer-Strasse/Irchelstrasse/Unionsstrasse/Amselweg besonders viele Rekurse eingelegt. Dies, weil im betroffenen Gebiet die Bewohnerinnen und Bewohner auf einem grossen Teil der privaten Liegenschaften keine Parkplätze erstellen können und deshalb auf die umliegenden öffentlichen Parkplätze angewiesen sind. Anlässlich einer Begehung im Quartier und der anschliessenden Diskussionen wurde der Wunsch zur Durchführung eines Runden Tischs geäussert. Dieser Wunsch wurde von der Stadt aufgenommen. Eine zeitnahe Durchführung wurde in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit konnte eine Vorbereitungsgruppe mit Vertretungen aus dem Quartier gebildet werden.
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