20. Dez. 2016, 08:09 Uhr
Ergänzung Förderprogramm Energie Winterthur
Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet seit über vier Jahren einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung, der Verringerung des CO2-Ausstosses und somit zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Stadt Winterthur. Der Stadtrat hat nun beschlossen, das Programm leicht anzupassen: Neu wird auch der Ersatz von Gas-Heizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten gefördert. Dies ist der erste Schritt einer für nächstes Jahr geplanten grösseren Anpassung des Förderprogramms.
Bund und Kanton werden 2017 Änderungen am Gebäudeprogramm vornehmen. Diese Änderungen sind zwar zurzeit noch nicht bekannt, sie werden sich jedoch auf das Förderprogramm Energie Winterthur auswirken. Dieses wird nach Bekanntgabe der neuen kantonalen Richtlinien entsprechend angepasst.
Im Hinblick auf die Überarbeitung des Förderprogramms hat der Stadtrat beschlossen, bereits einen ersten Schritt zu machen und das bestehende Reglement mit einem Nachtrag zu ergänzen. Dieser regelt den Ersatz von Gas-Heizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten und wird per 31. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Neu gelten damit für den Ersatz von Gas-Heizungen in diesen Gebieten dieselben Bedingungen wie beim Ersatz von bestehenden Öl-Heizungen. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage des städtischen Energieplans, der vorsieht, dass sich Stadtwerk Winterthur aus gewissen Zonen mit der Gasversorgung zurückzieht.
Finanzieller Anreiz für Eigentümerschaft
Zur Ablösung bestehender Gasheizungen sind Wärmepumpen-Heizungen oftmals die energetisch beste Lösung, wenn nicht die Möglichkeit besteht, sich an das städtische Fernwärmenetz oder an einen umweltfreundlich betriebenen Quartierwärmeverbund anzuschliessen. Angesichts der vergleichsweise hohen Anfangsinvestitionen schafft die Anpassung des Förderprogramms Energie Winterthur einen finanziellen Anreiz für die Eigentümerschaft. Die Förderberechtigung beginnt jeweils mit der schriftlichen Information über den Gasrückbau an die Kundschaft im betroffenen Gebiet.
Förderprogramm: zentrales Element zur Erreichung der energiepolitischen Ziele
Seit seiner Einführung 2012 hat das Förderprogramm auf der Grundlage der ausbezahlten Mittel eine erwartete Energieeinsparung von bisher rund 90 Millionen Kilowattstunden bewirkt. Das gleiche Bild zeigt sich bei der Reduktion der CO2-Emissionen. Insgesamt spart das Förderprogramm über die ausbezahlten Massnahmen 20 000 Tonnen CO2 ein.
Der Grosse Gemeinderat hat im September dieses Jahres vom Vierjahresbericht des Stadtrates betreffend Förderprogramm Energie zustimmend Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er die Weiterführung des Förderprogramms beschlossen.
Bund und Kanton werden 2017 Änderungen am Gebäudeprogramm vornehmen. Diese Änderungen sind zwar zurzeit noch nicht bekannt, sie werden sich jedoch auf das Förderprogramm Energie Winterthur auswirken. Dieses wird nach Bekanntgabe der neuen kantonalen Richtlinien entsprechend angepasst.
Im Hinblick auf die Überarbeitung des Förderprogramms hat der Stadtrat beschlossen, bereits einen ersten Schritt zu machen und das bestehende Reglement mit einem Nachtrag zu ergänzen. Dieser regelt den Ersatz von Gas-Heizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten und wird per 31. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Neu gelten damit für den Ersatz von Gas-Heizungen in diesen Gebieten dieselben Bedingungen wie beim Ersatz von bestehenden Öl-Heizungen. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage des städtischen Energieplans, der vorsieht, dass sich Stadtwerk Winterthur aus gewissen Zonen mit der Gasversorgung zurückzieht.
Finanzieller Anreiz für Eigentümerschaft
Zur Ablösung bestehender Gasheizungen sind Wärmepumpen-Heizungen oftmals die energetisch beste Lösung, wenn nicht die Möglichkeit besteht, sich an das städtische Fernwärmenetz oder an einen umweltfreundlich betriebenen Quartierwärmeverbund anzuschliessen. Angesichts der vergleichsweise hohen Anfangsinvestitionen schafft die Anpassung des Förderprogramms Energie Winterthur einen finanziellen Anreiz für die Eigentümerschaft. Die Förderberechtigung beginnt jeweils mit der schriftlichen Information über den Gasrückbau an die Kundschaft im betroffenen Gebiet.
Förderprogramm: zentrales Element zur Erreichung der energiepolitischen Ziele
Seit seiner Einführung 2012 hat das Förderprogramm auf der Grundlage der ausbezahlten Mittel eine erwartete Energieeinsparung von bisher rund 90 Millionen Kilowattstunden bewirkt. Das gleiche Bild zeigt sich bei der Reduktion der CO2-Emissionen. Insgesamt spart das Förderprogramm über die ausbezahlten Massnahmen 20 000 Tonnen CO2 ein.
Der Grosse Gemeinderat hat im September dieses Jahres vom Vierjahresbericht des Stadtrates betreffend Förderprogramm Energie zustimmend Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er die Weiterführung des Förderprogramms beschlossen.