29. Aug. 2017, 08:18 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Strompreise 2018
Die Stromkosten bleiben 2018 über alles gesehen stabil. Die Preise für die Infrastruktur sind gegenüber dem Vorjahr für alle Kundengruppen unverändert. Die Preise für die Energie erfahren nur im Nieder- und Einfachtarif eine leichte Erhöhung. Der Normaltarif wird unverändert bleiben für alle Kundengruppen.
In Winterthur bleiben die Preise für die Nutzung der Infrastruktur (Netznutzung) im nächsten Jahr gleich. Hingegen steigen die Kosten für den Energieeinkauf an: Steigende Energiepreise für das Lieferjahr 2018 im Grosshandel, höhere Risiken im volatilen Markt und ein stärkerer Euro führen dazu, dass Stadtwerk Winterthur die Energiepreise leicht anpassen muss.
Leichte Preiserhöhung im Niedertarif In den Jahren 2014 bis 2017 konnten die Energiepreise kontinuierlich für alle Kundengruppen gesenkt werden. 2018 bleiben die Normaltarife gleich, im Nieder- und Einfachtarif jedoch gibt es eine leichte Preiserhöhung zwischen 0,27 bis 0,5 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Erhöhung erfolgt, da zu diesen Zeiten sich die Strompreise an den europäischen Börsen erhöht haben. Die Energiekosten machen an den jährlichen Gesamtkosten für den Stromverbrauch nur rund einen Drittel aus. Für einen typischen Privathaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden bedeutet das beim Standard-Produkt «e-Strom.Bronze» einen Mehrpreis gegenüber 2017 von 1,5 Prozent, d.h. ca. 1 Franken mehr pro Monat. Die Preisanpassung fällt je nach individuellem Stromverbrauch und -produktemix unterschiedlich aus. Das Stromprodukt «e-Strom.Gold», das vollständig aus Solarstrom besteht, der mit dem Gütesiegel «Naturmade-Star» zertifiziert ist, erfährt keine Preiserhöhung.
Nationale Förderung und Abgaben Der Bund möchte den Zubau von Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom weiter fördern. Er plant aus diesem Grund auf den 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und für den Schutz der Gewässer und Fische. Die Förderabgabe für Energieeffizienz im Gebäudebereich in Winterthur bleibt, vorbehältlich des Beschlusses des Grossen Gemeinderates, im nächsten Jahr unverändert. Diese Abgaben werden auf der Basis des individuellen Stromverbrauchs verrechnet und separat auf der Rechnung ausgewiesen. Auf die Abgaben zur Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung wird seit 2017 verzichtet, da die öffentliche Beleuchtung über die Steuern finanziert wird.
Zusammensetzung Stromkosten Die Stromkosten setzen sich zusammen aus den Komponenten Energie, Netznutzung (Entgelt für Nutzung der Netzinfrastruktur) sowie den Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV inkl. Gewässerschutzmassnahmen) und den Abgaben an das Gemeinwesen (Förderprogramm Energie Winterthur).
Tarifzeiten Normaltarif: Montag−Freitag, 7−20 Uhr und Samstag, 7−13 Uhr
Niedertarif: alle übrigen Zeiten
Einfachtarif: täglich 0−24 Uhr
In Winterthur bleiben die Preise für die Nutzung der Infrastruktur (Netznutzung) im nächsten Jahr gleich. Hingegen steigen die Kosten für den Energieeinkauf an: Steigende Energiepreise für das Lieferjahr 2018 im Grosshandel, höhere Risiken im volatilen Markt und ein stärkerer Euro führen dazu, dass Stadtwerk Winterthur die Energiepreise leicht anpassen muss.
Leichte Preiserhöhung im Niedertarif In den Jahren 2014 bis 2017 konnten die Energiepreise kontinuierlich für alle Kundengruppen gesenkt werden. 2018 bleiben die Normaltarife gleich, im Nieder- und Einfachtarif jedoch gibt es eine leichte Preiserhöhung zwischen 0,27 bis 0,5 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Erhöhung erfolgt, da zu diesen Zeiten sich die Strompreise an den europäischen Börsen erhöht haben. Die Energiekosten machen an den jährlichen Gesamtkosten für den Stromverbrauch nur rund einen Drittel aus. Für einen typischen Privathaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden bedeutet das beim Standard-Produkt «e-Strom.Bronze» einen Mehrpreis gegenüber 2017 von 1,5 Prozent, d.h. ca. 1 Franken mehr pro Monat. Die Preisanpassung fällt je nach individuellem Stromverbrauch und -produktemix unterschiedlich aus. Das Stromprodukt «e-Strom.Gold», das vollständig aus Solarstrom besteht, der mit dem Gütesiegel «Naturmade-Star» zertifiziert ist, erfährt keine Preiserhöhung.
Nationale Förderung und Abgaben Der Bund möchte den Zubau von Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom weiter fördern. Er plant aus diesem Grund auf den 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und für den Schutz der Gewässer und Fische. Die Förderabgabe für Energieeffizienz im Gebäudebereich in Winterthur bleibt, vorbehältlich des Beschlusses des Grossen Gemeinderates, im nächsten Jahr unverändert. Diese Abgaben werden auf der Basis des individuellen Stromverbrauchs verrechnet und separat auf der Rechnung ausgewiesen. Auf die Abgaben zur Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung wird seit 2017 verzichtet, da die öffentliche Beleuchtung über die Steuern finanziert wird.
Zusammensetzung Stromkosten Die Stromkosten setzen sich zusammen aus den Komponenten Energie, Netznutzung (Entgelt für Nutzung der Netzinfrastruktur) sowie den Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV inkl. Gewässerschutzmassnahmen) und den Abgaben an das Gemeinwesen (Förderprogramm Energie Winterthur).
Tarifzeiten Normaltarif: Montag−Freitag, 7−20 Uhr und Samstag, 7−13 Uhr
Niedertarif: alle übrigen Zeiten
Einfachtarif: täglich 0−24 Uhr