24. Mai. 2022, 07:57 Uhr
medienmitteilung, bau
Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse wird umgesetzt
Die Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse kann noch dieses Jahr umgesetzt werden. Damit erfüllt der Stadtrat eine alte politische Forderung, die auch im Legislaturprogramm 2018 bis 2022 des Stadtrates enthalten ist. Die Beschwerde gegen die Verkehrsanordnung wurde vom Verwaltungsgericht rechtskräftig abgewiesen.
Die Stadthausstrasse soll mit der Einführung von Tempo 30 und einem Verbot für Motorfahrzeuge – mit Ausnahmen – beruhigt werden. Die entsprechende Verkehrsanordnung wurde im Dezember 2019 publiziert. Der Publikation der Verkehrsanordnung ging ein langjähriger, intensiver, politischer Prozess für eine Stadthausstrasse ohne Durchgangsverkehr voraus. Der Grosse Gemeinderat erklärte die Motion betreffend Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse erheblich und beauftragte damit den Stadtrat, eine Vorlage zur Aufhebung der Nutzung der Stadthausstrasse durch den motorisierten Individualverkehr vorzulegen. Der Stadtrat führte in seinem Bericht zur Motion (GGR-Nr. 2017.161 vom 19.12.2018) aus, dass das Anliegen aktiv vorangetrieben werden solle. Am 1. Februar 2021 hat das Stadtparlament die Frist für die Umsetzung der Motion bis zum 30. Juni 2022 erstreckt.
Gegen die Verkehrsanordnung wurden Rechtsmittel ergriffen. Die Rekurrierenden warfen der Stadt vor, die Verfahren nach Strassengesetz und die Verkehrsanordnung nicht korrekt koordiniert zu haben. Das Statthalteramt wies den Rekurs vollumfänglich ab. Es sprach den Rekurrierenden die Legitimation zur Rekurserhebung mehrheitlich ab und entschied, dass der Stadt kein Fehler bei der Verfahrenskoordination vorzuwerfen sei. Dieser Entscheid des Statthalteramts wurde von einem Teil der Rekurrenten an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid des Statthalteramts und wies die Beschwerde ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts erwuchs vor Kurzem in Rechtskraft.
Im Tiefbauamt sind nun die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung in Gang. Die Anpassungen von Signalisation und Markierung werden mit dringenden Belagsarbeiten koordiniert. Voraussichtlich bis zu den Herbstferien dieses Jahres wird Tempo 30 eingeführt, das Verbot für Motorfahrzeuge mit Ausnahmen signalisiert und es werden Veloabstellplätze angepasst. Im Jahr 2023 müssen in der Stadthausstrasse dringend nötige Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Dabei werden auch die Bushaltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst. In diesem Zusammenhang wird dann das neue Tempo-30-Regime mit markierungstechnischen Anpassungen der Stadthausstrasse und insbesondere des Knotens Lind-/Stadthausstrasse verdeutlicht.
Nebst der Einführung von Tempo 30 und einem Verbot für Motorfahrzeuge waren auch temporäre bauliche Anpassungen wie eine abschnittweise Verbreiterung der Trottoirs geplant, welche zusammen mit der Verkehrsanordnung publiziert wurden.
Auch gegen dieses temporäre Strassenprojekt wurden Einsprachen ergriffen. Nach Gesprächen und Verhandlungen mit den Einsprechenden hat sich das Departement Bau entschieden, vorerst auf die Umsetzung der temporären baulichen Massnahmen zu verzichten (siehe Medienmitteilung vom 18. Dezember 2020). Das Departement Bau wird nun beim Stadtrat den definitiven Rückzug des Beschlusses für die baulichen Anpassungen beantragen.
Die Planungsarbeiten zur längerfristig geplanten, umfassenden Sanierung und Aufwertung der Stadthausstrasse starten im kommenden Jahr. Diese Attraktivitätssteigerung wurde in einem separaten Postulat (GGR-Nr. 2017.160) des Parlaments gefordert und vom Stadtrat am 15. Mai 2019 zustimmend beantwortet. Die Erfahrungen aus der Verkehrsberuhigung sollen dabei ebenso einfliessen wie ein öffentlicher Mitwirkungsprozess.
Der Stadtrat freut sich, die Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse nun umsetzen zu können.
Die Stadthausstrasse soll mit der Einführung von Tempo 30 und einem Verbot für Motorfahrzeuge – mit Ausnahmen – beruhigt werden. Die entsprechende Verkehrsanordnung wurde im Dezember 2019 publiziert. Der Publikation der Verkehrsanordnung ging ein langjähriger, intensiver, politischer Prozess für eine Stadthausstrasse ohne Durchgangsverkehr voraus. Der Grosse Gemeinderat erklärte die Motion betreffend Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse erheblich und beauftragte damit den Stadtrat, eine Vorlage zur Aufhebung der Nutzung der Stadthausstrasse durch den motorisierten Individualverkehr vorzulegen. Der Stadtrat führte in seinem Bericht zur Motion (GGR-Nr. 2017.161 vom 19.12.2018) aus, dass das Anliegen aktiv vorangetrieben werden solle. Am 1. Februar 2021 hat das Stadtparlament die Frist für die Umsetzung der Motion bis zum 30. Juni 2022 erstreckt.
Gegen die Verkehrsanordnung wurden Rechtsmittel ergriffen. Die Rekurrierenden warfen der Stadt vor, die Verfahren nach Strassengesetz und die Verkehrsanordnung nicht korrekt koordiniert zu haben. Das Statthalteramt wies den Rekurs vollumfänglich ab. Es sprach den Rekurrierenden die Legitimation zur Rekurserhebung mehrheitlich ab und entschied, dass der Stadt kein Fehler bei der Verfahrenskoordination vorzuwerfen sei. Dieser Entscheid des Statthalteramts wurde von einem Teil der Rekurrenten an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid des Statthalteramts und wies die Beschwerde ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts erwuchs vor Kurzem in Rechtskraft.
Im Tiefbauamt sind nun die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung in Gang. Die Anpassungen von Signalisation und Markierung werden mit dringenden Belagsarbeiten koordiniert. Voraussichtlich bis zu den Herbstferien dieses Jahres wird Tempo 30 eingeführt, das Verbot für Motorfahrzeuge mit Ausnahmen signalisiert und es werden Veloabstellplätze angepasst. Im Jahr 2023 müssen in der Stadthausstrasse dringend nötige Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Dabei werden auch die Bushaltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst. In diesem Zusammenhang wird dann das neue Tempo-30-Regime mit markierungstechnischen Anpassungen der Stadthausstrasse und insbesondere des Knotens Lind-/Stadthausstrasse verdeutlicht.
Nebst der Einführung von Tempo 30 und einem Verbot für Motorfahrzeuge waren auch temporäre bauliche Anpassungen wie eine abschnittweise Verbreiterung der Trottoirs geplant, welche zusammen mit der Verkehrsanordnung publiziert wurden.
Auch gegen dieses temporäre Strassenprojekt wurden Einsprachen ergriffen. Nach Gesprächen und Verhandlungen mit den Einsprechenden hat sich das Departement Bau entschieden, vorerst auf die Umsetzung der temporären baulichen Massnahmen zu verzichten (siehe Medienmitteilung vom 18. Dezember 2020). Das Departement Bau wird nun beim Stadtrat den definitiven Rückzug des Beschlusses für die baulichen Anpassungen beantragen.
Die Planungsarbeiten zur längerfristig geplanten, umfassenden Sanierung und Aufwertung der Stadthausstrasse starten im kommenden Jahr. Diese Attraktivitätssteigerung wurde in einem separaten Postulat (GGR-Nr. 2017.160) des Parlaments gefordert und vom Stadtrat am 15. Mai 2019 zustimmend beantwortet. Die Erfahrungen aus der Verkehrsberuhigung sollen dabei ebenso einfliessen wie ein öffentlicher Mitwirkungsprozess.
Der Stadtrat freut sich, die Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse nun umsetzen zu können.