14. Dez. 2018, 08:26 Uhr
medienmitteilung, schule
Höhere städtische Beiträge für die Betreuung von Vorschulkindern
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die städtischen Beiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien zu erhöhen. Dies hat er im Rahmen der Beantwortung einer Motion aus dem Grossen Gemeinderat beschlossen.
Mit der Motion betreffend Kosten und Qualität der Kinderbetreuung im Vorschulalter verlangte eine Mehrheit des Grossen Gemeinderats vom Stadtrat, die Attraktivität der Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten für den Mittelstand finanziell zu verbessern und aufzuzeigen, wie die soziale Durchmischung gewährleistet bleiben kann. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat nun eine Anpassung der Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Verordnung). Einerseits soll das maximale steuerbare Elterneinkommen von heute 75 000 auf neu 100 000 Franken heraufgesetzt werden. Anderseits sollen die Kindertagesstätten nach einer zweijährigen Übergangszeit keine Schulabgängerinnen und Schulabgänger mehr in Praktika anstellen, damit die Qualität der Kinderbetreuung verbessert wird.
Die Kita-Verordnung regelt die städtischen Beiträge an die Kinderbetreuung. Alle in Winterthur wohnhaften Eltern können städtische Beiträge beantragen, wenn ihre Einkommensverhältnisse es erlauben und sie erwerbstätig sind oder eine andere Indikation besteht. Mit der Erhöhung des maximalen Einkommens werden mehr Eltern von städtischen Beiträgen profitieren können und zwar insbesondere jene, die gemäss ihrem Einkommen dem Mittelstand angehören. In der Motionsantwort zeigt der Stadtrat auf, wie der Elternbeitrag von Beispieleltern verändert wird. Eine Prognose der Kosten für die Stadt macht er nicht, weil allzu viele unbekannte Faktoren dies verunmöglichen. Die grösste Unbekannte ist das Verhalten der Eltern: Es ist nicht vorhersehbar, wie viele Eltern mit welchen Einkommen ihre Kinder für wie viele Betreuungstage neu in den Kindertagesstätten anmelden.
Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger absolvieren ein Praktikum in Kindertagesstätten. Mit der Änderung der Kita-Verordnung will der Stadtrat erreichen, dass die jungen Menschen nach der Schule direkt in eine Berufslehre als Fachangestellte Betreuung Kinder eintreten, was sowohl für die betreuten Kinder als auch für die Schulabgänger und –abgängerinnen vorteilhaft ist.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Mit der Motion betreffend Kosten und Qualität der Kinderbetreuung im Vorschulalter verlangte eine Mehrheit des Grossen Gemeinderats vom Stadtrat, die Attraktivität der Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten für den Mittelstand finanziell zu verbessern und aufzuzeigen, wie die soziale Durchmischung gewährleistet bleiben kann. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat nun eine Anpassung der Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Verordnung). Einerseits soll das maximale steuerbare Elterneinkommen von heute 75 000 auf neu 100 000 Franken heraufgesetzt werden. Anderseits sollen die Kindertagesstätten nach einer zweijährigen Übergangszeit keine Schulabgängerinnen und Schulabgänger mehr in Praktika anstellen, damit die Qualität der Kinderbetreuung verbessert wird.
Die Kita-Verordnung regelt die städtischen Beiträge an die Kinderbetreuung. Alle in Winterthur wohnhaften Eltern können städtische Beiträge beantragen, wenn ihre Einkommensverhältnisse es erlauben und sie erwerbstätig sind oder eine andere Indikation besteht. Mit der Erhöhung des maximalen Einkommens werden mehr Eltern von städtischen Beiträgen profitieren können und zwar insbesondere jene, die gemäss ihrem Einkommen dem Mittelstand angehören. In der Motionsantwort zeigt der Stadtrat auf, wie der Elternbeitrag von Beispieleltern verändert wird. Eine Prognose der Kosten für die Stadt macht er nicht, weil allzu viele unbekannte Faktoren dies verunmöglichen. Die grösste Unbekannte ist das Verhalten der Eltern: Es ist nicht vorhersehbar, wie viele Eltern mit welchen Einkommen ihre Kinder für wie viele Betreuungstage neu in den Kindertagesstätten anmelden.
Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger absolvieren ein Praktikum in Kindertagesstätten. Mit der Änderung der Kita-Verordnung will der Stadtrat erreichen, dass die jungen Menschen nach der Schule direkt in eine Berufslehre als Fachangestellte Betreuung Kinder eintreten, was sowohl für die betreuten Kinder als auch für die Schulabgänger und –abgängerinnen vorteilhaft ist.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch