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News
Publiziert am 1. Jul 2016, 07:50 Uhr

Neues Koordinatensystem

Seit Anfang dieser Woche gilt in der Stadt Winterthur das neue Koordinatensystem der Landesverm ...
Seit Anfang dieser Woche gilt in der Stadt Winterthur das neue Koordinatensystem der Landesvermessung 95 (LV95). Die Daten der Amtlichen Vermessung und des Leitungskatasters sowie annähernd alle städtischen Geodaten wurden umgestellt und werden ab sofort standardmässig im neuen Koordinatensystem abgegeben.

 Das alte Koordinatensystem der Schweiz aus dem Jahr 1903 (LV03) genügte heutigen Anforderungen nicht mehr. Über die Länge der Schweiz gemessen wies es eine Verzerrung von bis zu 2,5 Metern auf. Das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) führte deshalb zwischen 1989 und 1995 eine neue Landesvermessung durch. Dies führte zum neuen Koordinatensystem der Landesvermessung 95 (LV95), das keine Verzerrungen mehr aufweist und international an die verschiedenen Koordinatensysteme angeschlossen ist.

 Am letzten Wochenende wurden in Winterthur die Amtliche Vermessung, der Leitungskataster sowie die weiteren städtischen Geodaten auf das neue Koordinatensystem LV95 umgestellt und werden ab sofort standardmässig im diesem Koordinatensystem abgegeben. Bei Bedarf können die Daten beim Vermessungsamt während einer Übergangszeit weiterhin im alten System bezogen werden. Zusätzlich stehen im Internet Werkzeuge bereit, um eigene Geodaten zwischen den Koordinatensystemen LV03 und LV95 hin und her zu rechnen.

 Mit der Umrechnung auf das neue Koordinatensystem der Landesvermessung 95 ändern sich die Koordinaten, was auch zu Flächenänderungen führt. Im Gebiet der Stadt Winterthur wird das Koordinatennetz bildlich gesprochen etwas zusammengedrückt, weshalb rein rechnerisch die Fläche der Stadt Winterthur um 1111 Quadratmeter abnimmt. Auch bei den Grundstücken verändern sich die Flächen leicht. Weil Grundstücksflächen in ganzen Quadratmetern ausgewiesen werden, kann in ungünstigen Fällen eine sehr kleine Flächenänderung dazu führen, dass auf eine andere Quadratmeterzahl gerundet wird. An der tatsächlichen Lage von Grenzen oder Bauten ändert sich aufgrund der Koordinatentransformation nichts. Es besteht deshalb auch kein Anspruch auf ein Rechtsmittel.

 Weitere Informationen unter: http://bau.winterthur.ch/vermessungsamt/lv95
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