29. Jun. 2020, 08:04 Uhr
medienmitteilung, bau
Siedlung Neuwiesen unter Schutz gestellt
2016 hat der Stadtrat nach einem partizipativen Prozess die Aufnahme von Wohnsiedlungen mit ihren Freiräumen in das Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur festgesetzt. Mit der Siedlung Neuwiesen im gleichnamigen Quartier hat der Stadtrat nun die erste dieser Siedlungen unter Schutz gestellt. Seit knapp zwei Jahren waren verschiedene städtische Fachstellen gemeinsam mit Expertinnen und Experten und unter Einbezug der Eigentümerinnen und Eigentümer an diesem Prozess beteiligt. Heute wurde die Verordnung zur Siedlung Neuwiesen publiziert.
Der Stadtrat hat am 5. Oktober 2016 die Ergänzung des Inventars der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur mit der Aufnahme von Wohnsiedlungen und Grün- und Freiräumen festgesetzt. Die Siedlung Neuwiesen ist Bestandteil dieser Inventarergänzung.
Die Siedlung Neuwiesen befindet sich westlich der Altstadt von Winterthur im gleichnamigen Quartier. Zwischen 1924 und 1926 entstand die Siedlung nach einem Entwurf des Winterthurer Architekten Jakob Wildermuth. Das Ensemble gruppiert sich um einen begrünten Hof und umfasst fünf Doppelmehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus. Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht herausragend, da sie innerhalb des Stadtquartiers bis heute als einheitliche Bebauungsstruktur wahrgenommen wird. Dazu tragen unter anderem die markanten Mansardwalmdächer, die charakteristische Fassadengliederung und die nahezu homogene Farbgebung bei. Die immer noch harmonische Gesamtanlage besitzt eine starke, ortsbildprägende Wirkung. Die Siedlung Neuwiesen trägt zur Qualität durchgrünter Quartiere in der Stadt bei und ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erwähnt.
2018 wurde ein Baugesuch eingereicht, das den Schutzzweck der Siedlung tangierte. In der Folge verlangte der Eigentümer einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seiner Liegenschaft und allfällige Schutzmassnahmen. Dies löste eine Abklärung über die Schutzwürdigkeit der Siedlung Neuwiesen aus. Basierend auf den Ergebnissen von Gutachten und baulichen Bedarfsabklärungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern wurde eine Verordnung für die Siedlung erarbeitet. Diese regelt das denkmalpflegerische Schutzziel, den Schutzumfang sowie mögliche bauliche Massnahmen. Die Verordnung beschränkt sich auf die denkmalpflegerisch wichtigen Elemente und lässt insbesondere im Inneren der Gebäude, aber auch auf dem Umschwung Veränderungen zu, welche die Anpassung an heutige Wohnstandards erlauben.
Der Stadtrat hat am 5. Oktober 2016 die Ergänzung des Inventars der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur mit der Aufnahme von Wohnsiedlungen und Grün- und Freiräumen festgesetzt. Die Siedlung Neuwiesen ist Bestandteil dieser Inventarergänzung.
Die Siedlung Neuwiesen befindet sich westlich der Altstadt von Winterthur im gleichnamigen Quartier. Zwischen 1924 und 1926 entstand die Siedlung nach einem Entwurf des Winterthurer Architekten Jakob Wildermuth. Das Ensemble gruppiert sich um einen begrünten Hof und umfasst fünf Doppelmehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus. Die Siedlung ist in städtebaulicher Hinsicht herausragend, da sie innerhalb des Stadtquartiers bis heute als einheitliche Bebauungsstruktur wahrgenommen wird. Dazu tragen unter anderem die markanten Mansardwalmdächer, die charakteristische Fassadengliederung und die nahezu homogene Farbgebung bei. Die immer noch harmonische Gesamtanlage besitzt eine starke, ortsbildprägende Wirkung. Die Siedlung Neuwiesen trägt zur Qualität durchgrünter Quartiere in der Stadt bei und ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erwähnt.
2018 wurde ein Baugesuch eingereicht, das den Schutzzweck der Siedlung tangierte. In der Folge verlangte der Eigentümer einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seiner Liegenschaft und allfällige Schutzmassnahmen. Dies löste eine Abklärung über die Schutzwürdigkeit der Siedlung Neuwiesen aus. Basierend auf den Ergebnissen von Gutachten und baulichen Bedarfsabklärungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern wurde eine Verordnung für die Siedlung erarbeitet. Diese regelt das denkmalpflegerische Schutzziel, den Schutzumfang sowie mögliche bauliche Massnahmen. Die Verordnung beschränkt sich auf die denkmalpflegerisch wichtigen Elemente und lässt insbesondere im Inneren der Gebäude, aber auch auf dem Umschwung Veränderungen zu, welche die Anpassung an heutige Wohnstandards erlauben.