10. Jun. 2024, 08:15 Uhr
medienmitteilung, soziales
KESB Winterthur-Andelfingen digitalisiert sich
Im Jahresbericht 2023 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen stehen die Akten im Fokus. Diese sollen künftig rein elektronisch geführt werden.
Die KESB legt Akten an und dokumentiert darin jedes eröffnete Verfahren sorgfältig. Dazu gehören sämtliche Vorgänge, die zu einem Entscheid oder einem Verfahrensabschluss ohne Entscheid führen, also Gespräche, Anhörungen und weitere wichtige Informationen. So können die Handlungen der KESB auch Jahre später noch nachvollzogen werden. Künftig soll das alles papierlos funktionieren und die Aktenberge im Archiv sollen der Vergangenheit angehören. Die KESB beschäftigt sich deshalb schon seit einiger Zeit mit der Umstellung auf die rein elektronische Aktenführung. Sie ist als gerichtsähnliche Behörde Teil des Projekts «Justitia 4.0» zur Digitalisierung der Schweizer Justiz. Dies führt die KESB in ihrem soeben veröffentlichten Jahresbericht aus.
Zahl der laufenden Verfahren steigt Der Kernbereich der KESB sind die Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren. Der Bestand an laufenden Verfahren stieg per Ende 2023 im Verhältnis zum Vorjahr um 90 auf 2063. Ein weitaus grösserer Anstieg war per Ende 2022 zu verzeichnen. Damals stieg der Bestand um 414 auf 1973. Das Ziel der nächsten Jahre muss daher sein, die Anzahl laufender Verfahren deutlich zu senken.
Die häufigsten behördlichen Massnahmen sind die Beistandschaften, die durch berufliche oder private Mandatspersonen geführt werden. Braucht es sie nicht mehr, hebt sie die KESB wieder auf. Bei den erwachsenen Personen stieg die Zahl der laufenden Beistandschaften um 103 an, dies im Gegensatz zu den Minderjährigen, wo die laufenden Beistandschaften um 58 abnahmen.
Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Die KESB wird nur dann aktiv, wenn es einen gesetzlichen Auftrag für ihr Handeln gibt. Die Arbeit der KESB erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, das durch einen Antrag, eine Meldung oder von Amtes wegen ausgelöst wird. Eine Kernaufgabe liegt darin, für den Schutz von Personen zu sorgen, wenn diese nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst, durch Angehörige oder durch Fachpersonen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein.
Die KESB legt Akten an und dokumentiert darin jedes eröffnete Verfahren sorgfältig. Dazu gehören sämtliche Vorgänge, die zu einem Entscheid oder einem Verfahrensabschluss ohne Entscheid führen, also Gespräche, Anhörungen und weitere wichtige Informationen. So können die Handlungen der KESB auch Jahre später noch nachvollzogen werden. Künftig soll das alles papierlos funktionieren und die Aktenberge im Archiv sollen der Vergangenheit angehören. Die KESB beschäftigt sich deshalb schon seit einiger Zeit mit der Umstellung auf die rein elektronische Aktenführung. Sie ist als gerichtsähnliche Behörde Teil des Projekts «Justitia 4.0» zur Digitalisierung der Schweizer Justiz. Dies führt die KESB in ihrem soeben veröffentlichten Jahresbericht aus.
Zahl der laufenden Verfahren steigt Der Kernbereich der KESB sind die Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren. Der Bestand an laufenden Verfahren stieg per Ende 2023 im Verhältnis zum Vorjahr um 90 auf 2063. Ein weitaus grösserer Anstieg war per Ende 2022 zu verzeichnen. Damals stieg der Bestand um 414 auf 1973. Das Ziel der nächsten Jahre muss daher sein, die Anzahl laufender Verfahren deutlich zu senken.
Die häufigsten behördlichen Massnahmen sind die Beistandschaften, die durch berufliche oder private Mandatspersonen geführt werden. Braucht es sie nicht mehr, hebt sie die KESB wieder auf. Bei den erwachsenen Personen stieg die Zahl der laufenden Beistandschaften um 103 an, dies im Gegensatz zu den Minderjährigen, wo die laufenden Beistandschaften um 58 abnahmen.
Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Die KESB wird nur dann aktiv, wenn es einen gesetzlichen Auftrag für ihr Handeln gibt. Die Arbeit der KESB erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, das durch einen Antrag, eine Meldung oder von Amtes wegen ausgelöst wird. Eine Kernaufgabe liegt darin, für den Schutz von Personen zu sorgen, wenn diese nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst, durch Angehörige oder durch Fachpersonen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein.