02. Juni 2014
Winterthurs Gärten blühen um die Wette
Den Ruf als Gartenstadt verdankt Winterthur nicht nur den öffentlichen Grünanlagen, sondern auc ...
Den Ruf als Gartenstadt verdankt Winterthur nicht nur den öffentlichen Grünanlagen, sondern auch den zahlreichen privaten Gärten, Pünten, Schmuckbeeten und begrünten Balkonen. Zur Anerkennung und Förderung des privaten Engagements führt die Stadtgärtnerei Winterthur wieder den traditionellen Blumenwettbewerb und zum zweiten Mal den Naturgartenwettbewerb durch.
Beim Blumenwettbewerb geht es vorwiegend um den optischen Gesamteindruck von Balkon- und Fensterbrüstungen, Vorgärten und Eingängen. Vielfältiger sind die Kriterien der Jury beim Naturgartenwettbewerb, bei dem sie auf eine Pflege ohne chemische Hilfsmittel und eine naturnahe Gartengestaltungselemente achtet. Dazu gehören zum Beispiel Blumenwiesen, durchlässige Wege und Plätze, Feucht - oder Trockenbiotope und einheimische Pflanzen. Beurteilt werden Gärten von Ein- und Mehrfamilienfamilienhäusern oder Geschäftsliegenschaften.
Für die Wettbewerbe können sich alle, die in Winterthur wohnen, anmelden. Bedingung beim Blumenwettbewerb ist, dass man den Blumenschmuck von der Strasse her sehen kann. Für die Teilnahme am Naturgartenwettbewerb muss gewährleistet sein, dass der Garten für die Jurierung zugänglich ist.
Die Anmeldung zu den Wettbewerben erfolgt bis am 15. Juli per Formular, das auf www.gartenstadt.ch erhältlich ist. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten je einen Reisegutschein für zwei Personen mit Übernachtung
Typ Titel Grösse
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Beim Blumenwettbewerb geht es vorwiegend um den optischen Gesamteindruck von Balkon- und Fensterbrüstungen, Vorgärten und Eingängen. Vielfältiger sind die Kriterien der Jury beim Naturgartenwettbewerb, bei dem sie auf eine Pflege ohne chemische Hilfsmittel und eine naturnahe Gartengestaltungselemente achtet. Dazu gehören zum Beispiel Blumenwiesen, durchlässige Wege und Plätze, Feucht - oder Trockenbiotope und einheimische Pflanzen. Beurteilt werden Gärten von Ein- und Mehrfamilienfamilienhäusern oder Geschäftsliegenschaften.
Für die Wettbewerbe können sich alle, die in Winterthur wohnen, anmelden. Bedingung beim Blumenwettbewerb ist, dass man den Blumenschmuck von der Strasse her sehen kann. Für die Teilnahme am Naturgartenwettbewerb muss gewährleistet sein, dass der Garten für die Jurierung zugänglich ist.
Die Anmeldung zu den Wettbewerben erfolgt bis am 15. Juli per Formular, das auf www.gartenstadt.ch erhältlich ist. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten je einen Reisegutschein für zwei Personen mit Übernachtung
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