17. Jan. 2019, 08:54 Uhr
kultur, medienmitteilung
Abstimmung über die Theatervorlage am 24. März 2019
Der Betrieb des bisherigen Theater Winterthur soll aus der städtischen Verwaltung ausgegliedert und in eine gemischtwirtschaftliche, gemeinnützige Aktiengesellschaft, die Theater Winterthur AG, überführt werden. Der Theaterbetrieb erhält damit zeitgemässe organisatorische Rahmenbedingungen, um seinem kulturellen Auftrag auch langfristig gerecht zu werden. Über die für die Ausgliederung und die Überführung des Theaterbetriebs in eine Aktiengesellschaft benötigte Theaterverordnung wird die Stimmbevölkerung am 24. März 2019 befinden.
Gemäss dem neuen kantonalen Gemeindegesetz braucht es für die Ausgliederung von wesentlichen Verwaltungseinheiten eine Rechtsgrundlage, die dem Volk und anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Die neue Theaterverordnung bildet diese Rechtsgrundlage. Sie umschreibt den kulturellen Auftrag der Theater Winterthur AG und legt als Gegenleistung einen finanziellen Beitrag der Stadt an die Grundfinanzierung des Theaterbetriebs von jährlich (pro Spielzeit) 4,25 Millionen Franken fest.
Mit der Ausgliederung des Theaters aus der städtischen Verwaltung wird einem parlamentarischen Vorstoss aus dem Jahre 2012 entsprochen. Das Ausgliederungsvorhaben stellt des Weiteren eine Legislaturmassnahme des Stadtrates dar. Die Stadt Winterthur wird in der neuen AG die Aktienmehrheit behalten. Eine Ausgliederung, verknüpft mit einer Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Theater, soll nach dem Willen von Parlament und Stadtrat die strategische Steuerung des Theaterbetriebs verbessern, die Finanzplanung und Rechnungslegung dank der Ausrichtung auf die Veranstaltungssaison transparenter machen und dem Theaterbetrieb die Beschaffung von Drittmitteln ermöglichen. Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat (mit 49 zu 8 Stimmen) haben dem Erlass und der Gründung einer Theater Winterthur AG zugestimmt und empfehlen die Vorlage zur Annahme.
Die Theaterverordnung tritt – vorbehältlich der Zustimmung durch die Winterthurer Stimmbevölkerung und anschliessend durch den Regierungsrat – per 1. August 2019 in Kraft, also auf Beginn der Theaterspielzeit 2019/2020.
Gemäss dem neuen kantonalen Gemeindegesetz braucht es für die Ausgliederung von wesentlichen Verwaltungseinheiten eine Rechtsgrundlage, die dem Volk und anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Die neue Theaterverordnung bildet diese Rechtsgrundlage. Sie umschreibt den kulturellen Auftrag der Theater Winterthur AG und legt als Gegenleistung einen finanziellen Beitrag der Stadt an die Grundfinanzierung des Theaterbetriebs von jährlich (pro Spielzeit) 4,25 Millionen Franken fest.
Mit der Ausgliederung des Theaters aus der städtischen Verwaltung wird einem parlamentarischen Vorstoss aus dem Jahre 2012 entsprochen. Das Ausgliederungsvorhaben stellt des Weiteren eine Legislaturmassnahme des Stadtrates dar. Die Stadt Winterthur wird in der neuen AG die Aktienmehrheit behalten. Eine Ausgliederung, verknüpft mit einer Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Theater, soll nach dem Willen von Parlament und Stadtrat die strategische Steuerung des Theaterbetriebs verbessern, die Finanzplanung und Rechnungslegung dank der Ausrichtung auf die Veranstaltungssaison transparenter machen und dem Theaterbetrieb die Beschaffung von Drittmitteln ermöglichen. Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat (mit 49 zu 8 Stimmen) haben dem Erlass und der Gründung einer Theater Winterthur AG zugestimmt und empfehlen die Vorlage zur Annahme.
Die Theaterverordnung tritt – vorbehältlich der Zustimmung durch die Winterthurer Stimmbevölkerung und anschliessend durch den Regierungsrat – per 1. August 2019 in Kraft, also auf Beginn der Theaterspielzeit 2019/2020.