9. Dez. 2022, 08:00 Uhr
medienmitteilung, schule
Inklusive Betreuung: Verbesserte Bedingungen für Kinder mit Beeinträchtigungen in Kindertagesstätten
Der Stadtrat hat Anpassungen am Reglement über die Kinderbetreuung im Vorschul- sowie im Tagesfamilienbereich (Kita-Reglement) beschlossen, um Kindern mit schweren Beeinträchtigungen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Betreuung in Kindertagesstätten zu ermöglichen. Die Stadt erfüllt damit Vorgaben der Behinderten- und der Kinderrechtskonventionen der UNO, die von der Schweiz ratifiziert wurden.
In verschiedenen Kindertagesstätten (Kitas) der Stadt Winterthur werden Kinder mit leichten Beeinträchtigungen familienergänzend betreut. Die Stadt vergünstigt die Elternbeiträge für Eltern und Erziehungsberechtigte, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse Anspruch auf städtische Beiträge haben. Für Kinder mit leichten Behinderungen übernimmt sie zusätzlich die Mehrkosten, die bei den Kitas durch die intensivere Betreuung entstehen. Die Höhe der Mehrkosten ist im Kita-Reglement festgelegt.
Im Rahmen des Projekts «Kita plus», an dem sich das Departement Schule und Sport beteiligt, zeigte sich, dass diese behinderungsbedingten Mehrkosten für Kinder mit schwereren Beeinträchtigungen aufgrund der aktuell geregelten Höhe nicht genügend abgegolten werden. Ausserdem werden die behinderungsbedingten Mehrkosten auch bei Kindern mit leichten Behinderungen nur für Eltern und Erziehungsberechtigte mit Anspruch auf städtische Beiträge finanziert. Beides führt dazu, dass der Zugang zu Betreuung in Kindertagesstätten nicht für alle Kin-der mit Beeinträchtigungen gewährt ist, was eine Diskriminierung darstellt.
Der Stadtrat hat nun die entsprechenden Regelungen im Kita-Reglement angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Arbeiten am Projekt «Kita plus» werden dann weitergeführt. Mit dem Projekt wird die enge Zusammenarbeit zwischen der Heilpädagogischen Frühberatung, den Kindertagesstätten und den Eltern gefördert. Für die Kitas, die Kinder mit Beeinträchtigungen betreuen, werden Rahmenbedingungen definiert und in einem Inklusionskonzept festgehalten. Der Stadrat rechnet mit zusätzlichen Kosten von rund 200 000 Franken pro Jahr für die behinderungsbedingten Mehrkosten für 20 zusätzliche Kinder mit Beeinträchtigungen, davon zehn Kinder mit schwereren Beeinträchtigungen.
In verschiedenen Kindertagesstätten (Kitas) der Stadt Winterthur werden Kinder mit leichten Beeinträchtigungen familienergänzend betreut. Die Stadt vergünstigt die Elternbeiträge für Eltern und Erziehungsberechtigte, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse Anspruch auf städtische Beiträge haben. Für Kinder mit leichten Behinderungen übernimmt sie zusätzlich die Mehrkosten, die bei den Kitas durch die intensivere Betreuung entstehen. Die Höhe der Mehrkosten ist im Kita-Reglement festgelegt.
Im Rahmen des Projekts «Kita plus», an dem sich das Departement Schule und Sport beteiligt, zeigte sich, dass diese behinderungsbedingten Mehrkosten für Kinder mit schwereren Beeinträchtigungen aufgrund der aktuell geregelten Höhe nicht genügend abgegolten werden. Ausserdem werden die behinderungsbedingten Mehrkosten auch bei Kindern mit leichten Behinderungen nur für Eltern und Erziehungsberechtigte mit Anspruch auf städtische Beiträge finanziert. Beides führt dazu, dass der Zugang zu Betreuung in Kindertagesstätten nicht für alle Kin-der mit Beeinträchtigungen gewährt ist, was eine Diskriminierung darstellt.
Der Stadtrat hat nun die entsprechenden Regelungen im Kita-Reglement angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Arbeiten am Projekt «Kita plus» werden dann weitergeführt. Mit dem Projekt wird die enge Zusammenarbeit zwischen der Heilpädagogischen Frühberatung, den Kindertagesstätten und den Eltern gefördert. Für die Kitas, die Kinder mit Beeinträchtigungen betreuen, werden Rahmenbedingungen definiert und in einem Inklusionskonzept festgehalten. Der Stadrat rechnet mit zusätzlichen Kosten von rund 200 000 Franken pro Jahr für die behinderungsbedingten Mehrkosten für 20 zusätzliche Kinder mit Beeinträchtigungen, davon zehn Kinder mit schwereren Beeinträchtigungen.