21. Mär. 2019, 08:06 Uhr
staponews, medienmitteilung
Bewirtschaftung des Parkraums auf öffentlichem Grund – Start der Vernehmlassung
Im Einklang mit den Zielsetzungen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts soll mit der lenkungswirksamen Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums auch längerfristig ein gut funktionierendes Verkehrsnetz sichergestellt werden. Der Stadtrat eröffnet nun das Vernehmlassungsverfahren zu vorgeschlagenen Anpassungen an drei städtischen Verordnungen, die das Parkieren auf öffentlichem Grund regeln.
Inskünftig sollen in der Stadt Winterthur alle Parkplätze auf öffentlichem Grund bewirtschaftet werden. Das sieht das vom Stadtrat beschlossene Konzept Parkraumplanung vor. Zwei Mittel stehen dafür zur Verfügung: Die zeitliche Beschränkung der maximalen Parkdauer (zum Beispiel mit einer Ausweitung der Blaue Zone) und die Anhebung der teilweise seit über zehn Jahren nicht mehr angepassten Parkgebühren. Gerade das Parkieren an zentralen Lagen darf einen angemessenen Betrag kosten; entsprechend soll sich dieser zwischen demjenigen in der Stadt Zürich und demjenigen in Ostschweizer Städten bewegen. Der Stadtrat soll zudem neu die Kompetenz erhalten, bei Bedarf die Gebühren im Rahmen einer vom Grossen Gemeinderat definierten Bandbreite flexibel anzupassen. Auch die Dienstleistungen der Stadt bezüglich Parkieren sollen dank einfachen Online-Lösungen kundenfreundlicher ausgestaltet werden.
Ausgewogene Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen
Drei miteinander im Wechselspiel stehende Verordnungen (Verordnungen über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund, über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone und über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund) sollen demzufolge revidiert werden. Die Überarbeitung trägt den Bedürfnissen der Stadtbevölkerung im Hinblick auf Luftverschmutzung, Lärm und fliessenden öffentlichen Verkehr (Stadtbus), aber auch den Interessen des Gewerbes und der Anwohnenden Rechnung.
Als gesetzliche und politische Grundlagen für die vorliegende Überarbeitung dienen Vorgaben der Luftreinhalteverordnung, der kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplanung, der Legislaturziele des Stadtrates und des 2011 durch den Grossen Gemeinderat einstimmig verabschiedeten städtischen Gesamtverkehrskonzepts. Damit wird bis 2025 eine Erhöhung des Modalsplits für den ÖV, Fuss- und Veloverkehr um acht Prozentpunkte gefordert, was faktisch eine Begrenzung des heutigen motorisierten Verkehrs bedeutet. Das darauf aufbauende Konzept Parkraumplanung bildet wiederum die Basis für die Anpassung der drei überarbeiteten Verordnungen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert drei Monate. Danach werden die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung ausgewertet und die Verordnungsvorschläge gegebenenfalls angepasst und finalisiert. Im Anschluss wird der Stadtrat das Geschäft zur Beratung und Entschlussfassung an den Grossen Gemeinderat überweisen.
Die Vernehmlassungsunterlagen können hier heruntergeladen werden.
Welches Geschäft regelt welchen Teil der Parkierung in Winterthur?
In den nächsten Monaten befinden sich drei Geschäfte in der öffentlichen Beratung:
Parkplatzverordnung (PPVO)
Die PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund.
Parkraumplanung
Das Projekt sieht die Einführung einer flächendeckenden Blauen Zone auf öffentlichem Grund in der Stadt Winterthur mit Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner vor. Damit sollen die Quartiere vor dem Fremdparkieren durch Pendlerinnen und Pendler geschützt werden. Mit der Umsetzung einer flächendeckenden Blauen Zone über das gesamte Stadtgebiet kann insbesondere der bisherige Effekt vermieden werden, dass bei einer Einführung einer Blauen Zone in einem Quartier, und/oder einer Strasse die Pendlerinnen und Pendler einfach auf angrenzende Gebiete ausweichen.
Parkplatzbewirtschaftung
Inskünftig sollen in der Stadt Winterthur alle Parkplätze auf öffentlichem Grund monetär, zeitlich oder über andere Systeme bewirtschaftet werden. Die Parkplatzbewirtschaftung beinhaltet die Revision von drei miteinander in Wechselwirkung stehenden Verordnungen, die das Parkieren auf öffentlichem Grund regeln. Es sind dies die Verordnungen betreffend das gebührenpflichtige Parkieren (VgP), das unbefristete Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und das Nachtparkieren (NPV).
Inskünftig sollen in der Stadt Winterthur alle Parkplätze auf öffentlichem Grund bewirtschaftet werden. Das sieht das vom Stadtrat beschlossene Konzept Parkraumplanung vor. Zwei Mittel stehen dafür zur Verfügung: Die zeitliche Beschränkung der maximalen Parkdauer (zum Beispiel mit einer Ausweitung der Blaue Zone) und die Anhebung der teilweise seit über zehn Jahren nicht mehr angepassten Parkgebühren. Gerade das Parkieren an zentralen Lagen darf einen angemessenen Betrag kosten; entsprechend soll sich dieser zwischen demjenigen in der Stadt Zürich und demjenigen in Ostschweizer Städten bewegen. Der Stadtrat soll zudem neu die Kompetenz erhalten, bei Bedarf die Gebühren im Rahmen einer vom Grossen Gemeinderat definierten Bandbreite flexibel anzupassen. Auch die Dienstleistungen der Stadt bezüglich Parkieren sollen dank einfachen Online-Lösungen kundenfreundlicher ausgestaltet werden.
Ausgewogene Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen
Drei miteinander im Wechselspiel stehende Verordnungen (Verordnungen über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund, über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone und über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund) sollen demzufolge revidiert werden. Die Überarbeitung trägt den Bedürfnissen der Stadtbevölkerung im Hinblick auf Luftverschmutzung, Lärm und fliessenden öffentlichen Verkehr (Stadtbus), aber auch den Interessen des Gewerbes und der Anwohnenden Rechnung.
Als gesetzliche und politische Grundlagen für die vorliegende Überarbeitung dienen Vorgaben der Luftreinhalteverordnung, der kantonalen, regionalen und kommunalen Richtplanung, der Legislaturziele des Stadtrates und des 2011 durch den Grossen Gemeinderat einstimmig verabschiedeten städtischen Gesamtverkehrskonzepts. Damit wird bis 2025 eine Erhöhung des Modalsplits für den ÖV, Fuss- und Veloverkehr um acht Prozentpunkte gefordert, was faktisch eine Begrenzung des heutigen motorisierten Verkehrs bedeutet. Das darauf aufbauende Konzept Parkraumplanung bildet wiederum die Basis für die Anpassung der drei überarbeiteten Verordnungen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert drei Monate. Danach werden die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung ausgewertet und die Verordnungsvorschläge gegebenenfalls angepasst und finalisiert. Im Anschluss wird der Stadtrat das Geschäft zur Beratung und Entschlussfassung an den Grossen Gemeinderat überweisen.
Die Vernehmlassungsunterlagen können hier heruntergeladen werden.
Welches Geschäft regelt welchen Teil der Parkierung in Winterthur?
In den nächsten Monaten befinden sich drei Geschäfte in der öffentlichen Beratung:
Parkplatzverordnung (PPVO)
Die PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund.
Parkraumplanung
Das Projekt sieht die Einführung einer flächendeckenden Blauen Zone auf öffentlichem Grund in der Stadt Winterthur mit Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner vor. Damit sollen die Quartiere vor dem Fremdparkieren durch Pendlerinnen und Pendler geschützt werden. Mit der Umsetzung einer flächendeckenden Blauen Zone über das gesamte Stadtgebiet kann insbesondere der bisherige Effekt vermieden werden, dass bei einer Einführung einer Blauen Zone in einem Quartier, und/oder einer Strasse die Pendlerinnen und Pendler einfach auf angrenzende Gebiete ausweichen.
Parkplatzbewirtschaftung
Inskünftig sollen in der Stadt Winterthur alle Parkplätze auf öffentlichem Grund monetär, zeitlich oder über andere Systeme bewirtschaftet werden. Die Parkplatzbewirtschaftung beinhaltet die Revision von drei miteinander in Wechselwirkung stehenden Verordnungen, die das Parkieren auf öffentlichem Grund regeln. Es sind dies die Verordnungen betreffend das gebührenpflichtige Parkieren (VgP), das unbefristete Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und das Nachtparkieren (NPV).