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Publiziert am 24. Oktober 2013

Revidierter öffentlicher Gestaltungsplan Hardau

Der Gestaltungsplan Hardau wurde überarbeitet und gleichzeitig «entschlackt». Insbesondere wurd ...
Der Gestaltungsplan Hardau wurde überarbeitet und gleichzeitig «entschlackt». Insbesondere wurden die bestehenden Qualitäten der Siedlung klarer herausgearbeitet und überflüssige Bestimmungen weggelassen. Der revidierte Gestaltungsplan liegt ab heute öffentlich auf.

Der vorliegende revidierte Gestaltungsplan ermöglicht die Weiterentwicklung der Siedlung Hardau aufgrund zeitgemässer Bedürfnisse. Gleichzeitig trägt er dem Wohnquartier und seinen besonderen Qualitäten Sorge. Als Basis für die Revision des Gestaltungsplans wurde eine Einschätzung des aktuellen Zustands vorgenommen, und es wurde bestimmt, welche Elemente der Siedlung gestärkt oder flexibler gehandhabt werden sollen. Zu den Vorgärten liegt eine Broschüre mit «Empfehlungen zur Vorgartengestaltung» vor.

Es werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:



  - Erhalt der prägenden Siedlungsstruktur Bebauung/Freiraum

  - Schonender Umgang mit den Dachflächen

  - Regelung Autoabstellplätze

  - Pflege Freiraum/Vorgärten

  - Flexibilisierung bei gartenseitigen Erweiterungen

  - Überflüssige Bestimmungen weglassen / Definitionen schärfen

Der begrünte Freiraum mit den ehemaligen Selbstversorgergärten ist ein wichtiger Bestandteil der Siedlung Hardau. Die «Empfehlungen zur Vorgartengestaltung» umfassen unter anderem auch Angaben zur Materialisierung und Lage der Autoabstellplätze. Baumpflanzungen sollen die ursprüngliche Siedlungsidee aufnehmen.Über den revidierten öffentlichen Gestaltungsplan Hardau wird ab heute das öffentliche Planauflageverfahren gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) durchgeführt. Während 60 Tagen kann der Gestaltungsplan auf der Kanzlei des Baupolizeiamts und beim Amt für Städtebau eingesehen werden. Der öffentliche Gestaltungsplan «Hardau» muss letztlich vom Grossen Gemeinderat festgesetzt und von der Baudirektion genehmigt werden.

 



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