31. Okt. 2022, 08:26 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Verlängerung befristet reduzierter Wassertarif
Der Stadtrat hat beschlossen, die befristete Reduktion des Wassertarifs von 2022 um ein Jahr zu verlängern. Ein bezogener Kubikmeter Wasser kostet auch 2023 60 Rappen. Die Reduktion gilt nur für die Verbrauchsgebühr. Mobile Wasseranschlüsse wie beispielsweise solche auf Baustellen sind davon ausgenommen. In diesem Zusammenhang passt der Stadtrat die seit dem 1. November 2010 gültige Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser an.
Der Winterthurer Wassertarif ist letztmals 2011 mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Abgabe von Wasser (VAW) angepasst worden. Die Betriebsreserve hat sich in den letzten elf Jahren erhöht. Deshalb steht das Geschäftsfeld Wasserversorgung mit einem Eigenfinanzierungsgrad von rund 95 Prozent sehr gut da. Die Mehreinnahmen sind unter anderem auf die hohen Wasserverkäufe an die benachbarten Gemeinden zurückzuführen. Diese haben in den vergangenen Jahren aufgrund der vermehrten Trockenheit sowie der Problematik rund um die Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil ihren Wasserbezug massiv erhöht.
Verbrauchsgebühr sinkt um 30 Prozent Der Eigenwirtschaftsbetrieb Wasserversorgung von Stadtwerk Winterthur untersteht dem kantonalen Wasserwirtschaftsgesetz. Dieses untersagt eine Abgabe aus der Betriebsreserve der Wasserversorgung an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur – anders als bei den Eigenwirtschaftsbetrieben im Strom- und Gasbereich. Der Stadtrat möchte die Kundschaft an der guten finanziellen Situation der Wasserversorgung teilhaben lassen. Deshalb hat er beschlossen, die auf das Jahr 2022 befristete Reduktion des Wassertarifs um ein Jahr zu verlängern. Die Reduktion ist vorerst auf das Jahr 2023 befristet, da in den kommenden 15 Jahren grosse Investitionen anstehen, beispielsweise der Ersatz der zwei grössten Reservoire. Die Reduktion beläuft sich für die Verbrauchsgebühr auf 25 Rappen. 2023 kostet ein bezogener Kubikmeter Wasser dank der Reduktion nicht 85 Rappen, sondern 60 Rappen. Ein Vierpersonenhaushalt spart bei einem durchschnittlichen Wasserjahresverbrauch von 200 Kubikmetern durch die auf das Jahr 2023 befristete Tarifsenkung etwa 50 Franken. Von der Anpassung ausgenommen sind die Leistungs- und die Grundgebühr sowie Wasserinstallationen für vorübergehende Zwecke (z.B. auf Baustellen). Die Senkung erfordert eine Anpassung der bestehenden Tarifordnung über die Abgabe von Wasser aus dem Jahr 2011.
Der Winterthurer Wassertarif ist letztmals 2011 mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Abgabe von Wasser (VAW) angepasst worden. Die Betriebsreserve hat sich in den letzten elf Jahren erhöht. Deshalb steht das Geschäftsfeld Wasserversorgung mit einem Eigenfinanzierungsgrad von rund 95 Prozent sehr gut da. Die Mehreinnahmen sind unter anderem auf die hohen Wasserverkäufe an die benachbarten Gemeinden zurückzuführen. Diese haben in den vergangenen Jahren aufgrund der vermehrten Trockenheit sowie der Problematik rund um die Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil ihren Wasserbezug massiv erhöht.
Verbrauchsgebühr sinkt um 30 Prozent Der Eigenwirtschaftsbetrieb Wasserversorgung von Stadtwerk Winterthur untersteht dem kantonalen Wasserwirtschaftsgesetz. Dieses untersagt eine Abgabe aus der Betriebsreserve der Wasserversorgung an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur – anders als bei den Eigenwirtschaftsbetrieben im Strom- und Gasbereich. Der Stadtrat möchte die Kundschaft an der guten finanziellen Situation der Wasserversorgung teilhaben lassen. Deshalb hat er beschlossen, die auf das Jahr 2022 befristete Reduktion des Wassertarifs um ein Jahr zu verlängern. Die Reduktion ist vorerst auf das Jahr 2023 befristet, da in den kommenden 15 Jahren grosse Investitionen anstehen, beispielsweise der Ersatz der zwei grössten Reservoire. Die Reduktion beläuft sich für die Verbrauchsgebühr auf 25 Rappen. 2023 kostet ein bezogener Kubikmeter Wasser dank der Reduktion nicht 85 Rappen, sondern 60 Rappen. Ein Vierpersonenhaushalt spart bei einem durchschnittlichen Wasserjahresverbrauch von 200 Kubikmetern durch die auf das Jahr 2023 befristete Tarifsenkung etwa 50 Franken. Von der Anpassung ausgenommen sind die Leistungs- und die Grundgebühr sowie Wasserinstallationen für vorübergehende Zwecke (z.B. auf Baustellen). Die Senkung erfordert eine Anpassung der bestehenden Tarifordnung über die Abgabe von Wasser aus dem Jahr 2011.