18. Sep. 2015, 07:52 Uhr
Neue Finanzierung der Beleuchtung im öffentlichen Raum
Die Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung für Gemeindestrassen muss aufgrund von Vorgaben d ...
Die Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung für Gemeindestrassen muss aufgrund von Vorgaben des Kantons neu geregelt werden. Sie soll über die Stromrechnung als Abgabe an das Gemeinwesen erfolgen analog der Stadt Zürich.
Ende 2013 hat der Grosse Gemeinderat beschlossen, die öffentliche Beleuchtung vollumfänglich, operativ und finanziell in Stadtwerk Winterthur zu integrieren. Dies, um den Steuerhaushalt zu entlasten. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat diese Lösung abgelehnt.
Am Prinzip, dass die öffentliche Beleuchtung per Saldo nicht den Steuerhaushalt belasten soll, wird festgehalten. Gemäss einer Anweisung des kantonalen Gemeindeamtes bildet die öffentliche Beleuchtung zwingend ein Bestandteil der Strasse. Lediglich Strassen von kantonaler oder regionaler Bedeutung können durch Motorfahrzeugsteuern finanziert werden. Im Rahmen des Sparprogramms «Balance» musste für die kommunalen Strassen nach einer neuen Finanzierungslösung gesucht werden. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat eine Anpassung der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE).
Gemäss der neuen Rechtsgrundlage erbaut, betreibt und unterhält Stadtwerk Winterthur nach wie vor die öffentliche Beleuchtung aller Strassen auf Stadtgebiet. Die Finanzierung hingegen erfolgt für Gemeindestrassen neu über die Stromrechnung als Abgabe an das Gemeinwesen.
Über die Abgabe an das Gemeinwesen wurde in Winterthur bis anhin das Förderprogramm Energie finanziert. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmassnahmen unterstützt. Ab dem 1. Januar 2016 soll nach dem Willen des Stadtrates die Abgabe an das Gemeinwesen auf 1,34 Rp./kWh erhöht werden. Davon dienen 1,02 Rp./kWh neu der Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung. 0,32 Rp./kWh sind wie bis anhin für das Förderprogramm Energie Winterthur bestimmt. Um die Standortattraktivität für Unternehmen zu erhalten, wird die Abgabe für die öffentliche Beleuchtung nur bis zu einem Verbrauch von 100 000 kWh/Jahr pro Abnahmestelle erhoben.
Ende 2013 hat der Grosse Gemeinderat beschlossen, die öffentliche Beleuchtung vollumfänglich, operativ und finanziell in Stadtwerk Winterthur zu integrieren. Dies, um den Steuerhaushalt zu entlasten. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat diese Lösung abgelehnt.
Am Prinzip, dass die öffentliche Beleuchtung per Saldo nicht den Steuerhaushalt belasten soll, wird festgehalten. Gemäss einer Anweisung des kantonalen Gemeindeamtes bildet die öffentliche Beleuchtung zwingend ein Bestandteil der Strasse. Lediglich Strassen von kantonaler oder regionaler Bedeutung können durch Motorfahrzeugsteuern finanziert werden. Im Rahmen des Sparprogramms «Balance» musste für die kommunalen Strassen nach einer neuen Finanzierungslösung gesucht werden. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat eine Anpassung der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE).
Gemäss der neuen Rechtsgrundlage erbaut, betreibt und unterhält Stadtwerk Winterthur nach wie vor die öffentliche Beleuchtung aller Strassen auf Stadtgebiet. Die Finanzierung hingegen erfolgt für Gemeindestrassen neu über die Stromrechnung als Abgabe an das Gemeinwesen.
Über die Abgabe an das Gemeinwesen wurde in Winterthur bis anhin das Förderprogramm Energie finanziert. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmassnahmen unterstützt. Ab dem 1. Januar 2016 soll nach dem Willen des Stadtrates die Abgabe an das Gemeinwesen auf 1,34 Rp./kWh erhöht werden. Davon dienen 1,02 Rp./kWh neu der Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung. 0,32 Rp./kWh sind wie bis anhin für das Förderprogramm Energie Winterthur bestimmt. Um die Standortattraktivität für Unternehmen zu erhalten, wird die Abgabe für die öffentliche Beleuchtung nur bis zu einem Verbrauch von 100 000 kWh/Jahr pro Abnahmestelle erhoben.