2. Feb. 2022, 15:34 Uhr
medienmitteilung
«Stadtklima-Initiativen» sind gültig – Stadt arbeitet Gegenvorschläge aus
Der Stadtrat hat die beiden sogenannten «Stadtklima-Initiativen» für gültig erklärt. Er hat zudem beschlossen, dem Stadtparlament bis Ende Jahr zu beiden Volksinitiativen Gegenvorschläge vorzulegen.
Ende August 2021 wurden die unter dem Sammelbegriff «Stadtklima-Initiativen» bekannten kommunalen Volksinitiativen «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» und «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» eingereicht. Sie verlangen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung und des Verkehrs. Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte muss der Stadtrat innert sechs Monaten seit Einreichung der Initiativen entscheiden, ob sie rechtlich gültig sind und ob er Gegenvorschläge ausarbeiten will.
Der Stadtrat hat inzwischen beide Initiativen rechtlich prüfen lassen und ist zum Schluss gekommen, dass sie gültig sind. Im Weiteren hat er beschlossen, zu beiden Initiativen Gegenvorschläge auszuarbeiten. Das erlaubt, vertiefte fachliche Abklärungen zu treffen und Varianten zur Ausgestaltung und Wirtschaftlichkeit von Massnahmen zu prüfen. Auch können Umsetzungsfragen besser berücksichtigt werden. Der Umstand, dass der Stadtrat Gegenvorschläge ausarbeitet, bedeutet nicht, dass er die Volksinitiativen ablehnt. Zu dieser Frage wird er sich erst in der Weisung an das Stadtparlament äussern. Für die Verabschiedung dieser Weisung hat der Stadtrat von Gesetzes wegen bis Ende Jahr Zeit.
Ende August 2021 wurden die unter dem Sammelbegriff «Stadtklima-Initiativen» bekannten kommunalen Volksinitiativen «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» und «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» eingereicht. Sie verlangen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung und des Verkehrs. Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte muss der Stadtrat innert sechs Monaten seit Einreichung der Initiativen entscheiden, ob sie rechtlich gültig sind und ob er Gegenvorschläge ausarbeiten will.
Der Stadtrat hat inzwischen beide Initiativen rechtlich prüfen lassen und ist zum Schluss gekommen, dass sie gültig sind. Im Weiteren hat er beschlossen, zu beiden Initiativen Gegenvorschläge auszuarbeiten. Das erlaubt, vertiefte fachliche Abklärungen zu treffen und Varianten zur Ausgestaltung und Wirtschaftlichkeit von Massnahmen zu prüfen. Auch können Umsetzungsfragen besser berücksichtigt werden. Der Umstand, dass der Stadtrat Gegenvorschläge ausarbeitet, bedeutet nicht, dass er die Volksinitiativen ablehnt. Zu dieser Frage wird er sich erst in der Weisung an das Stadtparlament äussern. Für die Verabschiedung dieser Weisung hat der Stadtrat von Gesetzes wegen bis Ende Jahr Zeit.