8. Dez. 2023, 08:03 Uhr
medienmitteilung, schule
Die städtischen Sonderschulen stellen auf Eigenwirtschaftlichkeit um
Die städtischen Sonderschulen stellen auf Eigenwirtschaftlichkeit um Die drei Sonderschulen der Stadt Winterthur werden ab dem neuen Jahr als eigenwirtschaftliche Institutionen geführt. Diese Umstellung erfolgt aufgrund einer kantonalen Verordnung zur Sonderschulfinanzierung. Die Stadt behält weiterhin die Trägerschaft für diese drei Bildungsinstitutionen.
Winterthur beheimatet drei Sonderschulen: Die heilpädagogische Michaelschule an der Florenstrasse und die Maurerschule am Unteren Deutweg sowie die Kleingruppenschule mit ihren zwei Standorten in Seen und Oberwinterthur. Diese Schulen sind darauf ausgerichtet, die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in ihrer ganzen Bandbreite abzudecken, von Lern- und Verhaltensherausforderungen bis hin zu körperlichen Beeinträchtigungen, Mehrfachbeeinträchtigungen und dem gesamten Spektrum des Autismus.
Im Oktober 2021 trat im Kanton Zürich eine wegweisende Verordnung zur Sonderschulfinanzierung in Kraft. Diese Verordnung verlangte von allen Sonderschulen im Kanton die Umstellung auf Eigenwirtschaftlichkeit. Dies bedeutet, dass die Schulen ihre eigenen finanziellen Prozesse etablieren müssen, Defizite nicht mehr toleriert werden und die Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen geschaffen wurde.
Das Departement Schule und Sport hat zusammen mit den Schulleitenden die Umstellung auf Eigenwirtschaftlichkeit in den Jahren 2022 und 2023 vorangetrieben. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Winterthurer Sonderschulen offiziell als eigenwirtschaftliche Institutionen geführt. Die Stadt Winterthur hält weiterhin die Trägerschaft für diese wichtigen Bildungseinrichtungen, und die Departementsleitung Schule und Sport wird die Rolle des Trägerschaftspräsidiums beibehalten.
Diese Umstellung konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwaltung von Immobilien, finanzielle Angelegenheiten, Anstellungsmodalitäten sowie die Bildung von finanziellen Reserven. Gleichzeitig eröffnet diese Veränderung den Schulen die Möglichkeit, ihr Profil weiter zu schärfen und ihre individuellen Schwerpunkte in der Schulführung und pädagogischen Ausrichtung zu setzen. Für den Schulbetrieb sowie für die Mitarbeitenden und vor allem für die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern bleiben diese Umstellungen im Schulalltag unbemerkt.
Winterthur beheimatet drei Sonderschulen: Die heilpädagogische Michaelschule an der Florenstrasse und die Maurerschule am Unteren Deutweg sowie die Kleingruppenschule mit ihren zwei Standorten in Seen und Oberwinterthur. Diese Schulen sind darauf ausgerichtet, die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in ihrer ganzen Bandbreite abzudecken, von Lern- und Verhaltensherausforderungen bis hin zu körperlichen Beeinträchtigungen, Mehrfachbeeinträchtigungen und dem gesamten Spektrum des Autismus.
Im Oktober 2021 trat im Kanton Zürich eine wegweisende Verordnung zur Sonderschulfinanzierung in Kraft. Diese Verordnung verlangte von allen Sonderschulen im Kanton die Umstellung auf Eigenwirtschaftlichkeit. Dies bedeutet, dass die Schulen ihre eigenen finanziellen Prozesse etablieren müssen, Defizite nicht mehr toleriert werden und die Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen geschaffen wurde.
Das Departement Schule und Sport hat zusammen mit den Schulleitenden die Umstellung auf Eigenwirtschaftlichkeit in den Jahren 2022 und 2023 vorangetrieben. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Winterthurer Sonderschulen offiziell als eigenwirtschaftliche Institutionen geführt. Die Stadt Winterthur hält weiterhin die Trägerschaft für diese wichtigen Bildungseinrichtungen, und die Departementsleitung Schule und Sport wird die Rolle des Trägerschaftspräsidiums beibehalten.
Diese Umstellung konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwaltung von Immobilien, finanzielle Angelegenheiten, Anstellungsmodalitäten sowie die Bildung von finanziellen Reserven. Gleichzeitig eröffnet diese Veränderung den Schulen die Möglichkeit, ihr Profil weiter zu schärfen und ihre individuellen Schwerpunkte in der Schulführung und pädagogischen Ausrichtung zu setzen. Für den Schulbetrieb sowie für die Mitarbeitenden und vor allem für die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern bleiben diese Umstellungen im Schulalltag unbemerkt.