5. Jul. 2019, 08:22 Uhr
medienmitteilung, schule
Krippenaufsicht wird neu städtisch
Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Krippenaufsicht ab 2020 durch die Stadt selbst wahrgenommen wird. Bisher übernahm diese Aufgabe das kantonale Amt für Jugend und Berufsberatung im Auftrag der Stadt. Der Kanton gibt diese Leistung per Ende 2019 auf. Zuständig für die Bewilligung und Aufsicht über die Kindertagesstätten wird künftig das Departement Schule und Sport sein.
Der Auftrag der Krippenaufsicht ist gesetzlich vorgegeben. Sie prüft, ob eine Kindertagesstätte alle notwendigen Vorgaben erfüllt, und erteilt die Betriebsbewilligungen. Dazu führt sie Aufsichtsbesuche durch und prüft die eingereichten Unterlagen. Die Voraussetzungen, die durch die Kindertagesstätten erfüllt sein müssen, sind kantonal geregelt. So sind beispielsweise die Gruppengrössen, der Betreuungsschlüssel, die Ausbildung der Leitung oder die Raumgrössen vorgegeben. Die Vorgaben dienen dem Schutz der betreuten Kinder und der Sicherung der Qualität der Kinderbetreuung. Kindertagesstätten betreuen Säuglinge ab vierzehn Monaten und Kleinkinder bis zum Kindergarteneintritt. Die professionelle Betreuung und Förderung von Kleinkindern ist eine sensible Aufgabe, die spezifisches Fachwissen und anregend gestaltete Räume voraussetzt. Die Krippenaufsicht stellt sicher, dass die Anforderungen erfüllt werden und die Betreuungseinrichtungen ihren Auftrag gut ausführen, nämlich Kinder nicht nur zu betreuen, sondern sie in ihrer Entwicklung zu fördern und optimal auf den Kindergarten vorzubereiten.
Der Stadtrat hat die Aufgabe der Aufsicht und Bewilligung für die Kindertagesstätten bisher dem Kanton übertragen, der eine Fachabteilung führt, welche die Regelungen einheitlich umsetzt. Aufgrund eines Kantonsratsbeschlusses führt das Amt für Jugend und Berufsberatung die Aufgabe nur noch bis Ende 2019 aus, und die Gemeinden müssen entscheiden, wie sie die Aufgabe künftig organisieren. Der Stadtrat hat sich für eine eigene Lösung entschieden, weil es in Winterthur eine grosse Anzahl Kindertagesstätten gibt (45 Standorte) und die Nähe der Krippenaufsicht zu den Kindertagesstätten grosse Vorteile bietet. Deshalb wird die notwendige neue Stelle (80 %) nicht nur die reine Aufsichts- und Bewilligungstätigkeit ausüben, sondern die Kindertagesstätten bei Bedarf in fachlichen, pädagogischen oder rechtlichen Fragen beraten und unterstützen.
Die Stadt Winterthur investiert jährlich rund zehn Millionen Franken zur einkommensabhängigen Subventionierung der Betreuung für Vorschulkinder und fördert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Auftrag der Krippenaufsicht ist gesetzlich vorgegeben. Sie prüft, ob eine Kindertagesstätte alle notwendigen Vorgaben erfüllt, und erteilt die Betriebsbewilligungen. Dazu führt sie Aufsichtsbesuche durch und prüft die eingereichten Unterlagen. Die Voraussetzungen, die durch die Kindertagesstätten erfüllt sein müssen, sind kantonal geregelt. So sind beispielsweise die Gruppengrössen, der Betreuungsschlüssel, die Ausbildung der Leitung oder die Raumgrössen vorgegeben. Die Vorgaben dienen dem Schutz der betreuten Kinder und der Sicherung der Qualität der Kinderbetreuung. Kindertagesstätten betreuen Säuglinge ab vierzehn Monaten und Kleinkinder bis zum Kindergarteneintritt. Die professionelle Betreuung und Förderung von Kleinkindern ist eine sensible Aufgabe, die spezifisches Fachwissen und anregend gestaltete Räume voraussetzt. Die Krippenaufsicht stellt sicher, dass die Anforderungen erfüllt werden und die Betreuungseinrichtungen ihren Auftrag gut ausführen, nämlich Kinder nicht nur zu betreuen, sondern sie in ihrer Entwicklung zu fördern und optimal auf den Kindergarten vorzubereiten.
Der Stadtrat hat die Aufgabe der Aufsicht und Bewilligung für die Kindertagesstätten bisher dem Kanton übertragen, der eine Fachabteilung führt, welche die Regelungen einheitlich umsetzt. Aufgrund eines Kantonsratsbeschlusses führt das Amt für Jugend und Berufsberatung die Aufgabe nur noch bis Ende 2019 aus, und die Gemeinden müssen entscheiden, wie sie die Aufgabe künftig organisieren. Der Stadtrat hat sich für eine eigene Lösung entschieden, weil es in Winterthur eine grosse Anzahl Kindertagesstätten gibt (45 Standorte) und die Nähe der Krippenaufsicht zu den Kindertagesstätten grosse Vorteile bietet. Deshalb wird die notwendige neue Stelle (80 %) nicht nur die reine Aufsichts- und Bewilligungstätigkeit ausüben, sondern die Kindertagesstätten bei Bedarf in fachlichen, pädagogischen oder rechtlichen Fragen beraten und unterstützen.
Die Stadt Winterthur investiert jährlich rund zehn Millionen Franken zur einkommensabhängigen Subventionierung der Betreuung für Vorschulkinder und fördert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.