24. Jun. 2024, 08:17 Uhr
medienmitteilung
Instandsetzung der Quartieranlage Güterschuppen Töss
Die von der Winterthurer Bevölkerung gut und gerne genutzte, aber in die Jahre gekommene Quartieranlage Güterschuppen soll instandgesetzt werden. Im Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege werden notwendige Arbeiten im Erdgeschoss, Obergeschoss, der Fassade und am Dach vorgenommen. Für die Renovierung bewilligt der Stadtrat einen Kredit von 623’000 Franken.
In unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Töss liegt auf dem Bahnhofareal das ehemalige Bahnhofstationsgebäude und der dazugehörige Güterschuppen. Gemeinsam bilden sie als Ensemble eine Quartieranlage, welche sowohl für kulturelle Veranstaltungen, Sitzungen und Feste als auch für private Anlässe gerne und häufig genutzt wird. Das Stationsgebäude steht zudem regelmässig für die Mittagsbetreuung von Schulkindern und für eine Spielgruppe zur Verfügung. Damit leisten die beiden Gebäude einen zentralen Beitrag für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Quartier.
Im Rahmen seiner Immobilienstrategie für die vierzehn städtischen Quartieranlagen hat der Stadtrat nun die Instandsetzung der Quartieranlage Güterschuppen beschlossen. Die Anlage soll mit gezielten Eingriffen so saniert werden, dass sie zukünftig den Bedürfnissen einer modernen Nutzung gerecht wird. Die Kosten für die Instandsetzung belaufen sich auf 623 000 Franken und gelten als gebunden.
Der Güterschuppen (Baujahr 1898) ist ein kantonales Inventarobjekt, seine Instandsetzung entsprechend herausfordernd. Resultierend aus der Bestandesaufnahme der Immobilienstrategie sind im Güterschuppen verschiedene Instandsetzungsarbeiten dringend notwendig, die im Wesentlichen das Erdgeschoss, die Fassade, aber auch das Dach betreffen. Im Erdgeschoss und im Oberschoss müssen Schadstoff- und Schimmelsanierungen durchgeführt und in der Küche die Oberflächen erneuert werden. Auch wir neu ein barrierefreies WC eingebaut. Zusätzlich sind gesetzlich angeordnete Brandschutzmassnahmen im Treppenhaus umzusetzen. Da die aktuell vorhandenen Leuchtmittel nicht mehr zugelassen sind, wird die Beleuchtung auf LED umgestellt. Aus Kostengründen muss jedoch auf den ursprünglich vorgesehenen Ausbau des Obergeschosses verzichtet werden. Dieses steht den Nutzenden nach der Sanierung lediglich als unbeheizter Nebenraum zur Verfügung.
In unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Töss liegt auf dem Bahnhofareal das ehemalige Bahnhofstationsgebäude und der dazugehörige Güterschuppen. Gemeinsam bilden sie als Ensemble eine Quartieranlage, welche sowohl für kulturelle Veranstaltungen, Sitzungen und Feste als auch für private Anlässe gerne und häufig genutzt wird. Das Stationsgebäude steht zudem regelmässig für die Mittagsbetreuung von Schulkindern und für eine Spielgruppe zur Verfügung. Damit leisten die beiden Gebäude einen zentralen Beitrag für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Quartier.
Im Rahmen seiner Immobilienstrategie für die vierzehn städtischen Quartieranlagen hat der Stadtrat nun die Instandsetzung der Quartieranlage Güterschuppen beschlossen. Die Anlage soll mit gezielten Eingriffen so saniert werden, dass sie zukünftig den Bedürfnissen einer modernen Nutzung gerecht wird. Die Kosten für die Instandsetzung belaufen sich auf 623 000 Franken und gelten als gebunden.
Der Güterschuppen (Baujahr 1898) ist ein kantonales Inventarobjekt, seine Instandsetzung entsprechend herausfordernd. Resultierend aus der Bestandesaufnahme der Immobilienstrategie sind im Güterschuppen verschiedene Instandsetzungsarbeiten dringend notwendig, die im Wesentlichen das Erdgeschoss, die Fassade, aber auch das Dach betreffen. Im Erdgeschoss und im Oberschoss müssen Schadstoff- und Schimmelsanierungen durchgeführt und in der Küche die Oberflächen erneuert werden. Auch wir neu ein barrierefreies WC eingebaut. Zusätzlich sind gesetzlich angeordnete Brandschutzmassnahmen im Treppenhaus umzusetzen. Da die aktuell vorhandenen Leuchtmittel nicht mehr zugelassen sind, wird die Beleuchtung auf LED umgestellt. Aus Kostengründen muss jedoch auf den ursprünglich vorgesehenen Ausbau des Obergeschosses verzichtet werden. Dieses steht den Nutzenden nach der Sanierung lediglich als unbeheizter Nebenraum zur Verfügung.