8. Okt. 2020, 08:20 Uhr
medienmitteilung
Coronavirus: Stadtrat unterstützt das Albanifest
Der Stadtrat hat beschlossen, die Veranstalter des Albanifestes für das Jahr 2020 mit einer Corona-Nothilfe im Umfang von 200 000 Franken zu unterstützen. Dieser Betrag wird über den vom Stadtrat am im April bewilligten Kredit von fünf Millionen Franken für finanzielle Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der Corona-Krise abgerechnet. Für die Vorbereitung des Albanifestes vom kommenden Jahr gewährt die Stadt bei Bedarf zudem ein zinsloses Darlehen.
Aufgrund der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Bekämpfung des Coronavirus musste das Albanifest 2020 abgesagt werden. Dadurch entgingen dem Albanifest einerseits die gesamten Jahreseinnahmen 2020, andererseits kamen schon getätigte Ausgaben für das laufende Jahr hinzu.
Im Jahr 2017 schloss der Stadtrat mit dem Albanifest-Komitee (AFK) eine Leistungsvereinbarung ab, um die Zukunft des Albanifests zu sichern. Damit anerkannte er, dass dieses Fest im öffentlichen Interesse der Stadt Winterthur steht. Gemäss dieser Leistungsvereinbarung trägt das AFK zwar grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko des Albanifests. Die Coronavirus-Pandemie hat aber dazu geführt, dass die künftige Durchführung des Winterthurer Stadtfests gefährdet ist. Im Geiste der bestehenden Leistungsvereinbarung unterstützt die Stadt das AFK deshalb mit einem ausserordentlichen Beitrag von 200 000 Franken, um den diesjährigen Verlust massgeblich zu decken.
Die Corona-Nothilfe wird über den gemäss Stadtratsbeschluss vom 8. April 2020 gesprochenen Kredit abgerechnet. Die Vorbereitung des Albanifests 2021 ist aus den bestehenden Reserven zu finanzieren, es besteht aber zudem die Option auf die Auszahlung eines zinslosen Darlehens.
Stadtfeste wie das Albanifest fallen weder in den Anwendungsbereich der eidgenössischen «Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor» vom 20. März 2020, noch werden sie über den am 18. März 2020 bewilligten Beschluss des Regierungsrats für coronabedingte Ausfallentschädigungen finanziell unterstützt.
Finanzielle Unterstützungsmassnahmen der Stadt Winterthur Angesichts der ausserordentlichen Lage haben Bund und Kanton sowie die Stadt Winterthur diverse Massnahmenpakete zur finanziellen Unterstützung unterschiedlicher Zielgruppen beschlossen. Im Sinne von Sofortmassnahmen bewilligte der Stadtrat am 27. März bzw. am 8. April 2020 einen Kredit von 5 Millionen Franken, um einerseits Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe mit Nothilfe zu unterstützen (Medienmitteilung) sowie für weitere Massnahmen im Rahmen der Corona-Krise. Am 29. April beschloss der Stadtrat, ergänzend zur Unterstützung durch den Kanton, Beiträge an die Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Medienmitteilung). Zudem wurde unter der Leitung des Departements Finanzen der «Krisenstab Finanzen» gebildet mit dem Auftrag, sämtliche Fragen im Zusammenhang mit finanziellen Unterstützungsmassnamen im Rahmen der Coronakrise zu prüfen und dem Stadtrat Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Aufgrund der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Bekämpfung des Coronavirus musste das Albanifest 2020 abgesagt werden. Dadurch entgingen dem Albanifest einerseits die gesamten Jahreseinnahmen 2020, andererseits kamen schon getätigte Ausgaben für das laufende Jahr hinzu.
Im Jahr 2017 schloss der Stadtrat mit dem Albanifest-Komitee (AFK) eine Leistungsvereinbarung ab, um die Zukunft des Albanifests zu sichern. Damit anerkannte er, dass dieses Fest im öffentlichen Interesse der Stadt Winterthur steht. Gemäss dieser Leistungsvereinbarung trägt das AFK zwar grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko des Albanifests. Die Coronavirus-Pandemie hat aber dazu geführt, dass die künftige Durchführung des Winterthurer Stadtfests gefährdet ist. Im Geiste der bestehenden Leistungsvereinbarung unterstützt die Stadt das AFK deshalb mit einem ausserordentlichen Beitrag von 200 000 Franken, um den diesjährigen Verlust massgeblich zu decken.
Die Corona-Nothilfe wird über den gemäss Stadtratsbeschluss vom 8. April 2020 gesprochenen Kredit abgerechnet. Die Vorbereitung des Albanifests 2021 ist aus den bestehenden Reserven zu finanzieren, es besteht aber zudem die Option auf die Auszahlung eines zinslosen Darlehens.
Stadtfeste wie das Albanifest fallen weder in den Anwendungsbereich der eidgenössischen «Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor» vom 20. März 2020, noch werden sie über den am 18. März 2020 bewilligten Beschluss des Regierungsrats für coronabedingte Ausfallentschädigungen finanziell unterstützt.
Finanzielle Unterstützungsmassnahmen der Stadt Winterthur Angesichts der ausserordentlichen Lage haben Bund und Kanton sowie die Stadt Winterthur diverse Massnahmenpakete zur finanziellen Unterstützung unterschiedlicher Zielgruppen beschlossen. Im Sinne von Sofortmassnahmen bewilligte der Stadtrat am 27. März bzw. am 8. April 2020 einen Kredit von 5 Millionen Franken, um einerseits Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe mit Nothilfe zu unterstützen (Medienmitteilung) sowie für weitere Massnahmen im Rahmen der Corona-Krise. Am 29. April beschloss der Stadtrat, ergänzend zur Unterstützung durch den Kanton, Beiträge an die Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Medienmitteilung). Zudem wurde unter der Leitung des Departements Finanzen der «Krisenstab Finanzen» gebildet mit dem Auftrag, sämtliche Fragen im Zusammenhang mit finanziellen Unterstützungsmassnamen im Rahmen der Coronakrise zu prüfen und dem Stadtrat Lösungsvorschläge zu unterbreiten.