23. Mär. 2020, 15:59 Uhr
dfi, medienmitteilung
Coronavirus: Der Stadtrat beschliesst Sofortmassnahmen
Zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Stadtrat erste Sofortmassnahmen beschlossen.
Zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Stadtrat folgende Massnahmen beschlossen:
- Der Stadtrat folgt dem Aufruf des Kantons, bei der Rechnungsstellung kulant zu sein und hat für Forderungen der Stadt Winterthur einen Mahnstopp bis Ende Juli 2020 verfügt. Davon ausgenommen sind Steuerforderungen. Für sie gelten die bereits getroffenen und kommunizierten Anordnungen des Kantons Zürich.
- Die von der Stadt zu bezahlenden Rechnungen werden ungeachtet der Zahlungsfrist so schnell wie möglich verarbeitet.
- Für Pachtzinszahlungen der städtischen Gastronomiebetriebe wird auf die Einforderung von zwei Akontozahlungen verzichtet.
- Forderungen im Zusammenhang mit Anlässen und Veranstaltungen, die auf Grund der Vorgaben von Bund und Kanton ab 28. Februar 2020 nicht stattgefunden haben, werden, sofern betrieblich umsetzbar, von den Bereichen bis Ende Juni 2020 nicht in Rechnung gestellt.
Zur weiteren Unterstützung der Bevölkerung und der Wirtschaft überprüft die Stadt Winterthur eine Beteiligung an den von Bund und Kanton beschlossenen Massnahmen sowie weitere in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Unterstützungsmassnahmen. Der Stadtrat hat dazu eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Finanzvorstehers Kaspar Bopp einberufen.
Zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Stadtrat folgende Massnahmen beschlossen:
- Der Stadtrat folgt dem Aufruf des Kantons, bei der Rechnungsstellung kulant zu sein und hat für Forderungen der Stadt Winterthur einen Mahnstopp bis Ende Juli 2020 verfügt. Davon ausgenommen sind Steuerforderungen. Für sie gelten die bereits getroffenen und kommunizierten Anordnungen des Kantons Zürich.
- Die von der Stadt zu bezahlenden Rechnungen werden ungeachtet der Zahlungsfrist so schnell wie möglich verarbeitet.
- Für Pachtzinszahlungen der städtischen Gastronomiebetriebe wird auf die Einforderung von zwei Akontozahlungen verzichtet.
- Forderungen im Zusammenhang mit Anlässen und Veranstaltungen, die auf Grund der Vorgaben von Bund und Kanton ab 28. Februar 2020 nicht stattgefunden haben, werden, sofern betrieblich umsetzbar, von den Bereichen bis Ende Juni 2020 nicht in Rechnung gestellt.
Zur weiteren Unterstützung der Bevölkerung und der Wirtschaft überprüft die Stadt Winterthur eine Beteiligung an den von Bund und Kanton beschlossenen Massnahmen sowie weitere in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Unterstützungsmassnahmen. Der Stadtrat hat dazu eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Finanzvorstehers Kaspar Bopp einberufen.