30. Aug. 2019, 08:24 Uhr
dfi, medienmitteilung
Teilrevision der Finanzhaushaltsverordnung
Die Verordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur soll auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Unter anderem entsprechen einzelne Bestimmungen nicht mehr dem übergeordneten Recht. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Gemeinderat eine Teilrevision.
Die Verordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur (VFH) regelt die Haushaltführung der Stadt Winterthur. Die gültige VFH stammt aus dem Jahr 2005. Mit der beantragten Teilrevision soll sie auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Mit der Teilrevision werden einerseits mehrere Bezeichnungen an jene des neuen kantonalen Gemeindegesetzes (GG) angepasst (z.B. Budget, Finanz- und Aufgabenplan, Eigenwirtschaftsbetriebe, Rücklagen). Sodann werden jene Bestimmungen, die nicht mehr der geltenden Praxis der Stadt Winterthur entsprechen oder nicht mehr in Kraft sind, aufgehoben. Zudem werden sprachliche Präzisierungen vorgenommen.
Da der Stadtrat gemäss Gemeindegesetz allein für die Organisation der Verwaltung zuständig ist, wird dem Grossen Gemeinderat mit der vorgeschlagenen Teilrevision beantragt, die Kompetenz für die Gliederung von Budget und Jahresrechnung in Produktegruppen und Produkte dem Stadtrat zu übertragen und den heutigen Anhang der VFH, in dem diese Gliederung abgebildet wird, aufzuheben. Eine aktualisierte Übersicht über die Struktur der Produktegruppen und Produkte soll neu vom Finanzamt im Internet aufgeschaltet werden.
Eine weitere materielle Änderung betrifft die Gebundenerklärungen von Ausgaben. Für sie ist gemäss Gemeindegesetz neben dem Stadtrat auch die Schulbehörde zuständig, was eine Anpassung der VFH nötig macht.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Die Verordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur (VFH) regelt die Haushaltführung der Stadt Winterthur. Die gültige VFH stammt aus dem Jahr 2005. Mit der beantragten Teilrevision soll sie auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Mit der Teilrevision werden einerseits mehrere Bezeichnungen an jene des neuen kantonalen Gemeindegesetzes (GG) angepasst (z.B. Budget, Finanz- und Aufgabenplan, Eigenwirtschaftsbetriebe, Rücklagen). Sodann werden jene Bestimmungen, die nicht mehr der geltenden Praxis der Stadt Winterthur entsprechen oder nicht mehr in Kraft sind, aufgehoben. Zudem werden sprachliche Präzisierungen vorgenommen.
Da der Stadtrat gemäss Gemeindegesetz allein für die Organisation der Verwaltung zuständig ist, wird dem Grossen Gemeinderat mit der vorgeschlagenen Teilrevision beantragt, die Kompetenz für die Gliederung von Budget und Jahresrechnung in Produktegruppen und Produkte dem Stadtrat zu übertragen und den heutigen Anhang der VFH, in dem diese Gliederung abgebildet wird, aufzuheben. Eine aktualisierte Übersicht über die Struktur der Produktegruppen und Produkte soll neu vom Finanzamt im Internet aufgeschaltet werden.
Eine weitere materielle Änderung betrifft die Gebundenerklärungen von Ausgaben. Für sie ist gemäss Gemeindegesetz neben dem Stadtrat auch die Schulbehörde zuständig, was eine Anpassung der VFH nötig macht.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch