24. Sep. 2021, 08:38 Uhr
kultur, medienmitteilung
Vernehmlassung zur neuen Kulturförderungsverordnung
Die seit Langem erwartete Rechtsgrundlage für die Kulturförderung in der Kulturstadt Winterthur liegt vor. Mit der Verordnung soll ein kulturpolitisches Zeichen gesetzt werden, das der Bedeutung der Kultur für die Stadt Winterthur Nachdruck verleiht. Der Verordnungsentwurf geht nun in die Vernehmlassung.
2015 wurde im Rahmen des Kulturleitbildes die Erarbeitung einer rechtlichen Grundlage für die Kulturförderung in Aussicht gestellt. Diese Grundlage soll als rechtliche Basis für eine sichtbare, glaubwürdige und kohärente Kulturpolitik dienen, die wiederum die langfristige Perspektive der Stadt als Kulturstadt berücksichtigt. So behält Winterthur dank der Kultur eine überregionale Ausstrahlung und bleibt dank ihrer kulturellen Vielfalt für ihre Bewohnerinnen und Bewohner eine lebenswerte Stadt. Gleichzeitig wird mit der Verordnung eine Lücke in den städtischen Rechtsgrundlagen geschlossen. So war für den Bereich Kultur und die Kulturförderung bis heute eine gesetzliche Basis auf kommunaler Ebene ausstehend. Mit der nun vorliegenden Verordnung verpflichtet sich die Stadt auch formell zur Kulturförderung. Siebekennt sich zu ihrer kulturellen Verantwortung: Die Kulturförderung soll weiterhin mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden, damit Winterthur als Kulturstadt erhalten bleibt und diesem Ruf auch in Zukunft gerecht werden kann.
Der vorliegende Entwurf für eine Verordnung über die Kulturförderung ist schlank gehalten. Er legitimiert einerseits den Status quo der bisherigen, bewährten Praxis und berücksichtigt andererseits verschiedene Themen, welche die kulturellen Entwicklungen und Bedürfnisse in der Stadt Winterthur in den nächsten Jahren mitbestimmen werden. Die Strategie der Kulturförderung soll vom Stadtrat auch weiterhin periodisch in einem Kulturleitbild unter Auswertung der vergangenen Periode und Berücksichtigung aktueller Strömungen aktualisiert und dem Stadtparlament zur Kenntnis gebracht werden. Ferner soll im Zusammenhang mit dem Erlass der Bereich Kultur in der Stadtverwaltung neu in «Amt für Kultur» umbenannt werden.
Aufgrund der grossen Tragweite der Vorlage bietet die Stadt einem erweiterten Adressatenkreis die Möglichkeit zur Stellungnahme an. Sie gibt dafür den Verordnungsentwurf heute, 24. September 2021, in die Vernehmlassung. Diese dauert rund zwei Monate.
Die Vernehmlassungsunterlagen und ein Erklärvideo stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/vernehmlassungen
2015 wurde im Rahmen des Kulturleitbildes die Erarbeitung einer rechtlichen Grundlage für die Kulturförderung in Aussicht gestellt. Diese Grundlage soll als rechtliche Basis für eine sichtbare, glaubwürdige und kohärente Kulturpolitik dienen, die wiederum die langfristige Perspektive der Stadt als Kulturstadt berücksichtigt. So behält Winterthur dank der Kultur eine überregionale Ausstrahlung und bleibt dank ihrer kulturellen Vielfalt für ihre Bewohnerinnen und Bewohner eine lebenswerte Stadt. Gleichzeitig wird mit der Verordnung eine Lücke in den städtischen Rechtsgrundlagen geschlossen. So war für den Bereich Kultur und die Kulturförderung bis heute eine gesetzliche Basis auf kommunaler Ebene ausstehend. Mit der nun vorliegenden Verordnung verpflichtet sich die Stadt auch formell zur Kulturförderung. Siebekennt sich zu ihrer kulturellen Verantwortung: Die Kulturförderung soll weiterhin mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden, damit Winterthur als Kulturstadt erhalten bleibt und diesem Ruf auch in Zukunft gerecht werden kann.
Der vorliegende Entwurf für eine Verordnung über die Kulturförderung ist schlank gehalten. Er legitimiert einerseits den Status quo der bisherigen, bewährten Praxis und berücksichtigt andererseits verschiedene Themen, welche die kulturellen Entwicklungen und Bedürfnisse in der Stadt Winterthur in den nächsten Jahren mitbestimmen werden. Die Strategie der Kulturförderung soll vom Stadtrat auch weiterhin periodisch in einem Kulturleitbild unter Auswertung der vergangenen Periode und Berücksichtigung aktueller Strömungen aktualisiert und dem Stadtparlament zur Kenntnis gebracht werden. Ferner soll im Zusammenhang mit dem Erlass der Bereich Kultur in der Stadtverwaltung neu in «Amt für Kultur» umbenannt werden.
Aufgrund der grossen Tragweite der Vorlage bietet die Stadt einem erweiterten Adressatenkreis die Möglichkeit zur Stellungnahme an. Sie gibt dafür den Verordnungsentwurf heute, 24. September 2021, in die Vernehmlassung. Diese dauert rund zwei Monate.
Die Vernehmlassungsunterlagen und ein Erklärvideo stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/vernehmlassungen