12. Jul. 2018, 07:34 Uhr
medienmitteilung
Ersatzwahl einer Friedensrichterin: 2. Wahlgang am 23. September 2018 mit Beiblatt
Anlässlich der Ersatzwahl einer Friedensrichterin am Urnengang vom 10. Juni 2018 erreichte keine der vier Kandidatinnen das absolute Mehr. Somit muss ein 2. Wahlgang durchgeführt werden, den der Stadtrat schon früher auf den ordentlichen Urnengang vom 23. September 2018 angesetzt hat.
Die Wahl wird mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt durchgeführt. Auf dem Beiblatt werden nur Personen aufgeführt, die sich bereits im Vorverfahren gemeldet haben. Nachdem sich die beiden Kandidatinnen Monica Della Vedova Mumenthaler (GLP) sowie Yvonne Gut zurückgezogen haben, verbleiben zum jetzigen Zeitpunkt noch folgende Kandidatinnen:
- Gabriela (Gabi) Bienz-Meier, 1962, lic.iur. Rechtsanwältin / leitende Stadtrichterin, Oberseenerstrasse 84, 8405 Winterthur
- Karin Alexandra Mettler, 1984, lic.iur. Rechtsanwältin / Mediatorin IEF/SAV, Elchweg 9, 8405 Winterthur
Die Wahl wird mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt durchgeführt. Auf dem Beiblatt werden nur Personen aufgeführt, die sich bereits im Vorverfahren gemeldet haben. Nachdem sich die beiden Kandidatinnen Monica Della Vedova Mumenthaler (GLP) sowie Yvonne Gut zurückgezogen haben, verbleiben zum jetzigen Zeitpunkt noch folgende Kandidatinnen:
- Gabriela (Gabi) Bienz-Meier, 1962, lic.iur. Rechtsanwältin / leitende Stadtrichterin, Oberseenerstrasse 84, 8405 Winterthur
- Karin Alexandra Mettler, 1984, lic.iur. Rechtsanwältin / Mediatorin IEF/SAV, Elchweg 9, 8405 Winterthur